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IT-Transformation Office (ITTO) der Unternehmung Stadt Hanau

Beteiligungsholding Hanau GmbH · Hanau, Hessen

Aktenzeichen '-veröffentlicht 18.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 305 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Kinzig-Kreis.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hanau63452, Main-Kinzig-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrages zur Einrichtung eines IT-Transformation Office (ITTO) in der Stadt Hanau.

Beschreibung des Loses

Die Beteiligungsholding Hanau GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt Hanau. Sie hält die städtischen Beteiligungen an kommunalen Unternehmen. Die Stadt Hanau steht vor der Aufgabe, ihre Verwaltung, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften (nachfolgend: Unternehmung Stadt Hanau) umfassend auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft auszurichten. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht leistungsfähige, moderne und barrierefreie digitale Dienstleistungen. Die Umsetzung der strategischen Zielsetzung "Digitale Stadt Hanau 2030" ist ein politisches Zukunftsprojekt von erheblicher Tragweite und Bedeutung. Die derzeitige dezentrale IT-Struktur behindert gewollte Modernisierungsschritte, führt zu ineffizienten Abläufen und erschwert die bereichsübergreifende Umsetzung zentraler Vorhaben. Ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung der IT-Struktur und zu einer modernen, service- und prozessorientierten Stadtverwaltung ist daher die Einrichtung eines IT-Transformation Office (ITTO). Das ITTO soll das organisatorische Rückgrat der politischen Digitalisierungsstrategie der Stadt Hanau bilden und sicherstellen, dass die öffentlichen Ressourcen zielgerichtet, effizient und transparent eingesetzt werden. Folgende zentrale Ziele werden mit dem zu vergebenden Vertrag verfolgt: 1. Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit: Eine effiziente und gut gesteuerte IT ist Grundvoraussetzung, um politische Beschlüsse schnell, effektiv und wirtschaftlich umzusetzen. 2. Verbesserung der Bürger- und Serviceorientierung: Bürgerinnen und Bürger sollen von einer modernen, digitalen und unkomplizierten Verwaltung profitieren. 3. Sicherstellung einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung: Der Digitalisierung kommt eine strategische Bedeutung für Standortattraktivität, wirtschaftiche Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe zu. Durch das ITTO wird eine organisatorische Struktur geschaffen, die politische Digitalisierungsvorhaben zentral steuert und die Umsetzung über die Verwaltung, den Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften hinweg sicherstellt. Strategische Ausrichtung Das einzurichtende IT-Transformation Office muss dabei die folgenden Leistungen erbringen: (1) Erstellung einer vollständigen Bestandsaufnahme der IT- und Digitalisierungslandschaft, (2) die Entwicklung eines normgebenden Zielbilds für eine "Digitale Stadt 2030", (3) die Etablierung eines verbindlichen Entscheidungs- und Steuerungsrahmens, (4) die Definition einer stadtweiten Transformationsstrategie, (5) die Entwicklung eines sachgerechten Kennzahlensystems zur Messung von quantitativen und qualitativen Kennzahlen, (6) vordefinierte Handlungsempfehlungen auf Basis der Auswertungen aus dem Kennzahlensystem, (7) Entwicklung und Implementierung eines IT-Controllingsystems inkl. eines Dashboards, (8) Entwicklung und Implementierung eines digitalen Management-Steuerungsboards inkl. vorgelagerter Simulationen der getroffenen Entscheidungen (die Simulation sollte finanzielle, personelle und strategische Auswirkungen darstellen) sowie die Erstellung des gesamten stadtweiten IT-Portfolios mit dem Ziel eines aktiven Portfoliomanagements nach definierten Kriterien wie z.B. Wirtschaftlichkeit, Prioritäten und strategische Ausrichtung. Angestrebt wird mit diesen Leistungen der Aufbau einer zukunftsfähigen Zielorganisation. Die Zielorganisation bildet die Grundlage für eine leistungsfähige Verwaltung. Die Zielorganisation positioniert die IT als strategische kommunale Infrastruktur, vergleichbar mit Verkehr, Bildung oder Sicherheit.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die Bewerber haben die Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister einzureichen; der Auszug darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor. Bieter, die aufgrund ihrer Rechtsform in keinem Register eingetragen sind, legen eine Eigenerklärung vor, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Allgemeiner Jahresumsatz
Die Bewerber haben den Umsatz ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Bewerber haben den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und daher eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder des Versicherungsmaklers einzureichen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungs-summe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden un … ganz lesenDie Bewerber haben den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und daher eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens oder des Versicherungsmaklers einzureichen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungs-summe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden und EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden aufweisen und jährlich zweifach zur Verfügung stehen. Alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, die bescheinigt, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung abgeschlossen werden wird. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate, gerechnet von dem Schlusstermin der Teilnahmeanträge. Die vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen, wobei es ausreichend ist, dass die Anforderungen in Bezug auf eine Betriebshaftpflichtversicherung von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt sind. Im Falle einer Eignungsleihe sind die vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise vom Eignungsgeber gesondert vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Bewerber haben mindestens drei vergleichbare Referenzen über erfolgreich durchgeführte IT-Transformationsprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Als mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar gelten Projekte in Organisationen (Behörden, Industrie, Verbände) mit mehr als insgesamt 1.0 … ganz lesenDie Bewerber haben mindestens drei vergleichbare Referenzen über erfolgreich durchgeführte IT-Transformationsprojekte aus den letzten drei Jahren nachzuweisen. Als mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar gelten Projekte in Organisationen (Behörden, Industrie, Verbände) mit mehr als insgesamt 1.000 Beschäftigten in verschiedenen Organisationseinheiten (Abteilungen, Tochterunternehmen, Zweigstellen o.ä.). Die Projekte müssen mindestens die Phasen (A) Bestandsaufnahme einschließlich der Erstellung eines Umsetzungskonzepts und (B) die Umsetzung umfassen, wobei die Umsetzung folgende Handlungsfelder enthalten muss: (1) Projekt- und Portfolio Management, (2) Aufbau IT-Controlling, (3) Check Aufbau- und Ablauforganisation, (4) Aufbau eines Key Performance Indicator Boards und Nachverfolgung, (5) Kultur, Haltung, Change und Leistungsfähigkeit, (6) Ausbildung von Führungskräften (7) und (8) Auswahlverfahren und Implementierung eines Chief Digital Officer (CDO) Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite je Referenz) einzureichen. Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: (1) Bezeichnung des Referenzprojekts, (2) Angabe des Auftraggebers einschließlich eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, (3) Angabe des Umsetzungszeitraums und (4) Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen. Ist der Bewerber ein "junges Unternehmen" (das ist ein Unternehmen, das im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht länger als drei Jahre besteht), können auch Referenzprojekte benannt werden, die einer der Gesellschafter oder ein zur Geschäftsführung des Unternehmens befugter Vertreter oder eine sonstige Führungskraft in einem anderen Unternehmen realisiert hat, wenn diese Person maßgeblich die Projektdurchführung in dem anderen Unternehmen verantwortet hat.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die Bewerber haben die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren (2023, 2024, 2025) anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit einmal um weitere sechs Monate zu den Konditionen dieses Vertrags zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Regelungen des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages "IT-Transformation Office (ITTO) der Unternehmung Stadt Hanau" und ergänzend die gesetzlichen Regelungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nich … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Verfahren zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach § 51 VgV: Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 51 VgV auf drei Unternehmen zu begrenzen. Sollten mehr als dr … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Verfahren zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach § 51 VgV: Der Auftraggeber hat sich entschlossen, die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nach Maßgabe von § 51 VgV auf drei Unternehmen zu begrenzen. Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der in der EU-Bekanntmachung veröffentlichten Auswahlkriterien gemäß § 51 VgV die meisten Punkte unter den Bewerbern erhalten. Für den Fall, dass hiernach mehrere Bewerber punktgleich auf dem dritten Auswertungsrang liegen, werden alle Bewerber, die mit gleicher Punktzahl auf Wertungsrang drei liegen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollte sich bei der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge herausstellen, dass weniger als drei Bewerber für die zu vergebenden Leistungen geeignet sind, können auch weniger als drei Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Bewertet werden maximal 5 Referenzen. Insgesamt können somit maximal 40 Punkte erzielt werden. Die Auswahlkriterien für lauten wie folgt: (1) Anzahl der vorgelegten und als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz 2 Punkte. Maximal können daher 10 Punkte in dem Auswahlkriterium erreicht werden. (2) Größe der Organisation, in der als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen durchgeführt wurden: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Organisation mit 2.000 bis 5.000 Beschäftigten betrifft, 3 Punkte. Maximal können daher 15 Punkte in dem Auswahlkriterium erreicht werden.(3) Größe der Organisation, in der als vergleichbar anzuerkennenden Referenzen durchgeführt wurden: Der Bewerber erhält für jede wertbare Referenz, die eine Organisation mit mehr als 5.000 Beschäftigten betrifft, 6 Punkte. Maximal können daher 30 Punkte in dem Auswahlkriterium erreicht werden. "Wertbar" im vorstehenden Sinne sind nur solche Referenzen, die die beschriebenen Mindestanforderungen (siehe Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung) erfüllen und somit vergleichbar sind.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YP3MHVX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hessen-Homburg-Platz 5, 63452 Hanau
Kontakt
info@ottingzinger.de

Bei uns erfasst

8Bekanntmachungen
3Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f4f2623-52c5-4459-8c21-16dd7c2bc574.