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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

IT-Dienstleistungen zur Betreuung der Anwendung Netzgeschäft

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0076veröffentlicht 02.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 795 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
259 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 310 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre30.11.2024 – 29.11.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Leistung70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.11.2026
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beschaffung von IT-Dienstleistung zur Betreuung der Anwendung "Netzgeschäft".

Beschreibung des Loses

Die Anwendung "Netzgeschäft" ist eine eigen programmierte Anwendung auf Basis SAP R/3 mit Integration in die Module Sales and Distribution (SD), Materialmanagement (MM), Plant Maintenance (PM) und Customer Service (CS). Die Anwendung liegt als eigene SAP-Instanz systemtechnisch auf dem gleichen SAP-Cluster wie die SAP-Instanz LRM und wird logisch als Vorsystem betrachtet.

Diese Ausschreibung soll sicherstellen, dass die in der Verantwortung der HZD betriebene Anwendung "Netzgeschäft" kontinuierlich betreut wird. Alle im Rahmen der Vorhaben erforderlichen Anpassungen sollen konzipiert und zeitnah anforderungsgerecht umgesetzt werden. Die Anwendung stellt ein unverzichtbares Instrument zur reibungslosen Abwicklung einer der Kerngeschäfte der HZD dar.

Dienstleistungen werden selbstständig durchgeführt. Der Second Level Support wird direkt über den zu vereinbarenden Kommunikationsweg beauftragt.

Bei projektorientierten Abrufen, berichtet die vom Auftragnehmer als Koordinator eingesetzte Person regelmäßig dem im Abruf benannten Ansprechpartner des Auftraggebers über die im Berichtszeitraum erzielten fachlichen Ergebnisse und den aktuellen Status. Die jeweilige Dienstleistung wird dabei in Absprache zwischen den im Abruf benannten Ansprechpartnern des Auftraggebers und Auftragnehmers erbracht

Die zu beschaffende Leistung umfasst die Anwendungsbetreuung der Anwendung "Netzgeschäft", Beratung bei der Planung sowie Durchführung von Anwendungsanpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen und den 2nd level Support. Darüber hinaus sind die Pflege und Fortführung der Dokumentationen (Anwendungsdokumentation, Benutzerdokumentation und technischen Dokumentation), Statusmeetings, wenn vom Auftraggeber gefordert sowie bei Bedarf Durchführung von Workshops und Wissenstransfer an HZD-Mitarbeiter zu erbringen.

Zur Analyse und Behebung von Störungen sowie zur Durchführung kleinerer Maßnahmen in der Anwendung "Netzgeschäft" wird ein Second Level Support benötigt. Dieser umfasst auch die Beurteilung von Sicherheitshinweisen aus dem Sicherheitssupport durch SAP und die daraus resultierenden notwendigen Umsetzungen.

Kommt es zu Störungen der Anwendung "Netzgeschäft", wird zunächst eine Vorqualifikation der Störung durch den First Level Support des Auftraggebers durchgeführt. Kann eine Behebung der Störung mit eigenen Mitteln nicht erreicht werden, wird der vom Auftragnehmer zu erbringende Second Level Support kontaktiert.

Es werden drei Stufen ("Störungsklassen") entsprechend der Dringlichkeit und Schwere der Störung festgelegt:

A: Totalausfall oder Ausfall von geschäfts- und / oder zeitkritischen Funktionen B: Mittlere Störungen, die die Arbeit des Auftraggebers erheblich beeinträchtigen C: Kleinere Störungen, die die Arbeit des Auftraggebers nicht wesentlich beeinträchtigen

Innerhalb der Vertragslaufzeit können umfangreichere Anwendungsanpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen erforderlich werden, z.B. bei einem Releasewechsel, bei veränderten Netzdienstleistungen oder beim Wechsel der Provider im Netzgeschäft. Die Umsetzungen der Anwendungsanpassungen sind projektorientiert vorzunehmen. Die jeweiligen Umsetzungs- und Entwicklungsaufwände sind vorab zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu erarbeiten und abzustimmen. Hierzu finden Workshops und Projektbesprechungen nach Bedarf statt.

Aufgrund des Einarbeitungsaufwands ist vom Auftragnehmer eine personelle Kontinuität zu gewährleisten. Die Federführung und Koordination der Leistungserbringung muss beim Auftragnehmer in der Hand einer Person liegen, die hierfür über die notwendige Qualifikation und die zeitlichen Ressourcen verfügt. Sie verfügt über mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung als SAP-Systemarchitekt. Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird ein Kickoff-Meeting stattfinden. Die Leistungserbringung erfolgt nach 4-wöchiger Einarbeitung des Auftragnehmers. Die Einarbeitungszeit wird nicht vergütet und beginnt nach dem Kickoff-Meeting.

Von der im Angebot anzubietenden Person, die als Koordinator eingesetzt werden soll, sind folgende Anforderungen zwingend zu erfüllen:

•Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Hochschul- oder Fachhochschulstudium) in einer betriebswirtschaftlichen Fachrichtung oder gleichwertige, einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen. •Mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung als SAP-Systemarchitekt oder gleichwertige, einschlägige Fähigkeiten und Erfahrungen. •Kenntnisse und mehrjährige Erfahrungen mit SAP ERP (Enterprise Resource Planning), insbesondere Anwendungen der Module SD, MM und PM/CS •Kenntnisse und Projekterfahrungen im Umfeld der Sprach- und Datenkommunikation und bezüglich Kommunikationsdienstleistungen der Provider im Großkundensegment.

Personen, die als weitere Dienstleister eingesetzt werden sollen, müssen mindestens einer der folgenden Anforderungen genügen:

•Kenntnisse und Erfahrungen mit SAP ERP insbesondere SD, MM und PM/CS oder •Fundiertes Entwicklungs-Knowhow mittels ABAP oder •Integrations-Knowhow bezüglich der Anbindung an andere Systeme

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistung70 %
Preis30 %
Qualität
LeistungSchriftliches Konzept zur Beantwortung der Aufgabenstellung + Präsentation des erstellten Konzeptes durch die Person des Koordinators
Kosten
Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Mit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen (Datei "Referenzen") einzureichen. Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Erbringung … ganz lesenMit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen (Datei "Referenzen") einzureichen. Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: Erbringung eines Second Level Supports im Bereich SAP Anwendungsanpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen im SAP-Umfeld Consultingleistungen im Bereich SAP Umfang: Consultingleistungen im Bereich SAP von mind. 40 Personentagen (PT) in einem Jahr Die Anforderungen können in mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Pro Referenz muss mindestens eine der Anforderungen an die Art (bei Consultingleistungen auch der Umfang) erfüllt werden. Insgesamt müssen jedoch in mindestens zwei Referenzen (zweimalig) kumulativ alle Anforderungen erfüllt werden. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Bei den hier aufgestellten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen an die Eignung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
30.11.2024
Vertragsende
29.11.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Maximal 48 Monate.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
310.253 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
03.09.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitgl … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach §17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Der Bieter hat die Erklärungen zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") und zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss. Der Bieter hat die Erklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Mit dem Angebot ist nur die Person des geplanten Koordinators als konkrete Person zu benennen und für diese das Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für Preis und Leistung. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach folgender Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (L) ermittelt. Z = L x 70% + P x 30% Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Kennzahl (Z). Sind die Kennzahlen identisch, erhält das Angebot mit den höheren Leistungspunkten den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, entscheidet das Los. Die Preispunkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode auf Grudnlage des Gesamtangebotspreises aus dem Preisblatt. Leistungspunkte:: Konzept (70%) Bieterpräsentation (30%) Insgesamt können auf Leistungsebene maximal 4 Punkte erreicht werden (2,80 Konzept + 1,20 Präsentation). Die Bewertung des Konzeptes und der Präsentation erfolgt im Vergleich der Bieter untereinander. Zur detaillierte Wertungsmethodilk siehe die Ausschreibungsbestimmungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 32be0253-154e-4b0a-bc1c-c5aff6756466.