Zum Inhalt
Menü

IT-Betriebs-, Support- und Sicherheitsleistungen für die ONTRAS Gastransport GmbH

ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen ONTRAS-2026-0017veröffentlicht 24.10.2026erstmals 08.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1 Tag abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 01.11.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 36 Verlängerungen
Lose
5Angebot auf bis zu 3
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Leipzig04129, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 217 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Leistungs- und Betriebskonzept20 %
  • Serviceorganisations- und Service-Managementkonzept10 %
  • Transitions- und Übernahmekonzept20 %
  • Personal- und Ressourcenkonzept15 %
  • Preis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Tagen
  2. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 2 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 3

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Standard-IT-Services

Das Los Standard-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb zentraler IT-Infrastruktur- und Plattformservices für die Auftraggeberin. Die Leistungen werden als integrierte Betriebsleistungen erbracht und bilden die technologi-sche Grundlage für den Betrieb einer Vielzahl geschäftlicher IT-Anwendungen sowie der damit verbundenen Infrastrukturkomponenten. Das Los umfasst hierbei insbesondere Leistungen der Rechenzentrumsinfrastruktur, der Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur, der Applikati-onsplattformen sowie des technischen Applikationsbetriebs. Die im Scope befindlichen Systeme, Plattformen und Anwendungen werden den Bewerbern in der Angebotsphase in Form eines detaillierten Servicekatalogs sowie ergänzender Inventar- und Architekturunterlagen bereitgestellt. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungsstufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Der konkrete Leistungsumfang kann dabei je nach Anwendung, Plattform oder Infrastrukturkomponente unterschiedlich ausgestaltet sein. Für die Leistungserbringung stellt der Auftrag-nehmer die erforderlichen Betriebsplattformen, Infrastrukturkomponenten sowie Management- und Überwachungswerkzeuge bereit und gewährleistet deren Betrieb gemäß den vereinbarten Service Levels. Die Leistungen umfassen zudem die Betriebsführung der erforderlichen Infrastrukturdomänen. Hierzu gehören insbesondere: Rechenzentrum, Server, Virtualisierung, Container-Plattformen, Speicherung, Datensicherung und Wiederherstellung, Archivierung, Netzwerk und Konnektivität, Basis-Kommunikationsdienste und technische Applikationsplattformen. Die Leistungen werden auf Basis definierter Qualitätsstufen und Service Level Agreements erbracht. Hierbei sind hochverfügbare, sichere und standardisierte Betriebsverfahren anzuwenden. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Leistungen der Kern-IT, Security Operations Center-Leistungen, nutzernahe Arbeitsplatzservices sowie Service-Desk- und Vor-Ort-Support-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden. Die jeweiligen Schnittstellen werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.

60 Monate–
2
Kern-IT-Services

Das Los Kern-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb derjenigen IT-Infrastruktur-, Plattform- und Basisdienste, die für die Aufrechterhaltung geschäftskritischer und regulatorisch relevanter IT-Funktionen sowie fachlicher Systeme der Auftraggeberin erforderlich sind. Die Leistungen des Loses unterscheiden sich von den Leistungen des Loses Standard-IT durch erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Sicherheit, Integrität, Nachvollziehbarkeit und regulatorischer Steuerbarkeit. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungs-stufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. ONTRAS behält sich vor, für einzelne oder mehrere Leistungen dieses Loses die Leistungser-bringung ganz oder teilweise aus einer durch ONTRAS beigestellten Rechenzentrumsumge-bung am Standort der ONTRAS oder an einem von ONTRAS bestimmten Standort vorzuge-ben. Der Auftragnehmer hat sein Betriebsmodell so auszurichten, dass die betreffenden Leis-tungen auch unter Nutzung der beigestellten Rechenzentrumsinfrastruktur erbracht werden können. Die Beistellung der Rechenzentrumsumgebung ändert die Betriebs-, Service- und Ergebnisverantwortung des Auftragnehmers für die ihm übertragenen Leistungen nicht. Die konkrete Abgrenzung zwischen beigestellter Infrastruktur, Betriebsverantwortung, Mitwirkungsleistun-gen und Verantwortlichkeiten wird in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen organisatorischen, personellen, technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen zu schaffen und in seinem Leis-tungs- und Betriebskonzept zu berücksichtigen. Sofern Anwendungen oder Infrastrukturkomponenten besonderen regulatorischen Anforderun-gen unterliegen, sind diese entsprechend den jeweils geltenden Sicherheits-, Dokumentations- und Nachweispflichten zu betreiben. Die Leistungen werden auf Basis definierter Service-Level-Agreements sowie ergänzender Sicherheits- und Betriebsanforderungen erbracht. Für ausgewählte Leistungen können erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Wiederanlaufzeiten und Betriebsbereitschaft gelten. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Anwenderarbeitsplätze, Service-Desk-Leistungen sowie Security-Operations-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.

60 Monate–
3
Managed Workplace

Das Los Managed Workplace umfasst sämtliche Leistungen zur Bereitstellung, Verwaltung und Unterstützung der von den Anwendern der Auftraggeberin genutzten digitalen Arbeitsplatzaus-stattung. Die IT-Arbeitsplatzausstattung umfasst insbesondere Endgeräte wie Desktop-PCs, Notebook-PCs, Tablets, Smartphones sowie weitere mobile und stationäre Endgeräte. Darüber hinaus umfasst sie die für die Nutzung dieser Endgeräte erforderlichen Peripheriegeräte wie Monitore, Dockingstationen, Druck- und Scanlösungen, Konferenz- und Medientechnik, Zubehörkomponenten sowie weitere Arbeitsplatzausstattungen. Die Mengengerüste der im Scope befindlichen Endgeräte und Peripheriekomponenten werden den Bewerbern im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens in Form detaillierter Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nahezu den vollständigen Lebenszyklus der IT-Arbeitsplatzausstattung. Hierzu gehören insbesondere: Planung und Standardisierung, Beschaffung, Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme, Softwareverteilung, Asset Management, Geräteverwaltung, Betrieb, Wartung, Austausch, Umzugsleistungen, Rücknahme und Entsorgung. Darüber hinaus umfasst das Los die für die Nutzung der Endgeräte erforderlichen Arbeitsplatzservices. Diese beinhalten insbesondere Leistungen für Betriebssysteme, Standardsoftware, Client-Management, Endpoint-Konfigurationen, mobile Arbeitsplätze sowie weitere nutzernahe Arbeitsplatzfunktionen. Bestandteil des Loses sind ebenfalls Leistungen für die Bereitstellung und den Betrieb moderner Kommunikations- und Kollaborationsarbeitsplätze. Hierzu zählen insbesondere Funktionen für elektronische Kommunikation, Zusammenarbeit, digitale Meetings sowie weitere Arbeitsplatzservices, die zur täglichen Zusammenarbeit der Mitarbeiter erforderlich sind. Die Leistungen werden für unterschiedliche Nutzergruppen und Anforderungsprofile erbracht. Die hierfür maßgeblichen Serviceklassen, Qualitätsstufen und Service Level Agreements wer-den im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbringern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind zentrale Rechenzentrumsleistungen, zentrale Netzwerkleistungen, das Identitätsmanagement, Security Operations sowie die zentrale Service-Desk-Funktion, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.

60 Monate–
4
Service Desk & operative Service-Integration

Das Los Service Desk & operative Service-Integration umfasst die Erbringung zentraler Anwenderunterstützungs- und Service-Management-Leistungen für die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt den zentralen Single Point of Contact für die Anwender der Auftragge-berin bereit und verantwortet die Annahme, Bearbeitung, Steuerung und Nachverfolgung von Serviceanfragen, Störungen und weiteren Vorgängen gemäß den vereinbarten Prozessen. Die Leistungserbringung erfolgt hierbei grundsätzlich unter Nutzung der durch die Auftraggeberin bereitgestellten Systeme für IT-Service-Management. Die Leistungen werden für sämtliche im Scope befindlichen IT-Services erbracht. Dies umfasst sowohl Leistungen der durch den Auftragnehmer selbst erbrachten Lose als auch Leistungen weiterer Auftragnehmer sowie Leistungen interner Organisationseinheiten der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Service Desk, Incident Management, Service Request Management, Kommunikationsleistungen gegenüber Anwendern, Ticket-Koordination, Eskalationsmanagement, Knowledge Management, Reporting, Service-Level-Überwachung und operative Service Integration. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die operative Steuerung und Koordination der an der Leistungserbringung beteiligten Leistungspartner. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung definierter Übergabepunkte, die Nachverfolgung losübergreifender Vorgänge sowie die Sicherstellung eines für die Anwender konsistenten Serviceerlebnisses. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind die fachliche Betriebsverantwortung für Infrastruktur-, Platt-form-, Arbeitsplatz- oder Security-Leistungen sowie strategische Steuerungsaufgaben der Auftraggeberin.

60 Monate–
5
Security Operation Center (SOC)

Das Los Security Operations Center umfasst Leistungen zur Überwachung, Analyse, Erken-nung und Behandlung sicherheitsrelevanter Ereignisse innerhalb der IT-Landschaft der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt die für die Erkennung potenzieller Sicherheitsvorfälle erforderlichen Betriebs- und Analyseleistungen bereit und unterstützt die Auftraggeberin bei der fortlaufenden Ver-besserung ihres Sicherheitsniveaus. Die Leistungen werden für die im Scope befindlichen Systeme, Anwendungen, Plattformen, Netze und Endpunkte der Auftraggeberin erbracht. Der genaue Umfang der einbezogenen Systeme und Datenquellen wird im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Security Monitoring, Erkennung und Bewertung von Sicherheitsereignissen, Eskalation von Sicherheitsvorfällen, Schwachstellenbezogene Unterstützungsleistungen, Forensische Unterstützungsleistungen, Sicherheitsreporting. Die Leistungen werden kontinuierlich erbracht und schließen die Identifikation, Bewertung und Eskalation sicherheitsrelevanter Ereignisse gemäß definierter Reaktions- und Eskalationsverfahren ein. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin bei der Bewertung neuer Bedrohungen sowie bei der Weiterentwicklung der für die Sicherheitsüberwachung eingesetzten Prozesse, Regeln und Betriebsverfahren.Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Prozessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollständig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchronisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieser Lose sind die operative Durchführung von Infrastrukturänderungen, die Administration von Zielsystemen sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sicher-heitsmaßnahmen innerhalb der fachlichen Zuständigkeit anderer Auftragnehmer. Diese ver-bleiben bei den jeweils verantwortlichen Leistungserbringern.

60 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 5

Zuschlag5 von 5 angegeben

Leistungs- und Betriebskonzept20 %
Serviceorganisations- und Service-Managementkonzept10 %
Transitions- und Übernahmekonzept20 %
Personal- und Ressourcenkonzept15 %
Preis35 %
Qualität
Leistungs- und BetriebskonzeptAusgestaltung und Betrieb der Standard-IT-Infrastruktur und zugehöriger Plattform- und Basisservices einschließlich Verfügbarkeit, Kapazität, Lifecycle, Datensicherung, Wie-derherstellung und technischer Sicherheitsmaßnahmen
Qualität
Serviceorganisations- und Service-ManagementkonzeptAusgestaltung der Serviceorganisation und der für den Betrieb der Standard-IT-Services relevanten Service-Management- und Betriebsprozesse einschließlich der Schnittstellen zu ONTRAS, zu anderen Losen und zu weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Dritten. Besondere Schwerpunkte liegen auf der durchgängigen Bearbeitung betriebli-cher Vorgänge sowie der Koordination von Abhängigkeiten zwischen Infrastruktur-, Plattform- und weiteren IT-Services.
Qualität
Transitions- und ÜbernahmekonzeptTransition und Übernahme der Standard-IT-Services einschließlich der erforderlichen Infrastruktur-, Plattform- und Basisservices sowie der zugehörigen Betriebsinformatio-nen und Dokumentationen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der geordneten Über-nahme bzw. Migration bestehender Services und technischer Abhängigkeiten, der Her-stellung der erforderlichen Integrationen sowie der nachgewiesenen Betriebsbereitschaft vor Übernahme der Verantwortung.
Qualität
Personal- und RessourcenkonzeptPersonelle Absicherung der unterschiedlichen technischen Betriebsbereiche der Stan-dard-IT-Services einschließlich der erforderlichen Betriebs-, Administrations- und Spezi-alkompetenzen. Besondere Schwerpunkte liegen auf einer ausreichenden Kapazitäts- und Vertretungsstruktur für den laufenden Betrieb sowie der Verfügbarkeit erforderlicher Spezialkompetenzen für Störungen, Changes und technologische Weiterentwicklungen.
Preis
Angebotssumme Leistungspositionen (netto) gemäß Preisblatt

Eignung11 von 11 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mindestkriterien: für alle Lose: Eigenerklärung Deutschsprachige Leistungserbringung. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung in deutscher Sprache erfolgt. Weiterh … ganz lesenMindestkriterien: für alle Lose: Eigenerklärung Deutschsprachige Leistungserbringung. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung in deutscher Sprache erfolgt. Weiterhin wird bestätigt, dass für die operativen und steuernden Ansprechpartner ausreichende deutschsprachige Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Abgabe der Erklärung ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und damit Mindestkriterium. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. für alle Lose: Eigenerklärung Service-Management-Fähigkeit. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass er über dokumentierte Verfahren zur Steuerung und Erbringung der angebotenen Leistungen verfügt. Die Verfahren umfassen mindestens: Incident Management, Service Request Management, Change Management, Eskalationsmanagement und Reporting. Die Abgabe der Erklärung ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und damit Mindestkriterium. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mindestkriterien: Für Lose 1, 2, 3 und 5: Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2022 oder ein gleichwertiges, durch eine akkreditierte Ste … ganz lesenMindestkriterien: Für Lose 1, 2, 3 und 5: Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2022 oder ein gleichwertiges, durch eine akkreditierte Stelle geprüftes und zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) vorliegt. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen. Für Los 4: Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass eine gültige Zertifizierung nachISO 9001 oder ISO/IEC 20000-1 oder ISO/IEC 27001:2022 oder ein jeweils gleichwertiges, durch eine akkreditierte Stelle geprüftes und zertifiziertes Managementsystem-Zertifizierung vorliegt. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen.Zertifikate müssen von einer in der EU anerkannten Prüfstelle - sogenannter Notified Body - ausgestellt sein. Die Akkreditierungsnummer muss auf dem Zertifikat ersichtlich sein oder es ist eine EU-Konformitätsbestätigung vorzulegen. Neben den geforderten Zertifikaten sind gleichwertige Zertifikate nach europäischem Standard zulässig. Die Gleichwertigkeit muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Maßgeblich ist die durch den Bewerber nachgewiesene durchgehende Zertifizierung ohne Unterbrechung bis zum Zeitpunkt der Bewerbung. Bei einem Wechsel zwischen Normrevisionen (z. B. ISO/IEC 27001:2013 auf ISO/IEC 27001:2022) gilt die Zertifizierung als ununterbrochen fortgeführt, sofern keine Unterbrechung der Zertifikatsgültigkeit vorliegt. Alle Zertifikate stellen Mindestkriterien dar. Die ununterbrochene Dauer der Gültigkeit der eingereichten Zertifizierung ist Auswahlkriterium für alle Lose. Wichtung: 0=<3, 1=≥ 3 und < 6 Jahre, 2=≥ 6 und < 8 Jahre, 3=≥ 8 Jahre.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Nachw. können vom Bieter, einem Mitgl. der Bietergem. od. einem NU (unter Beachtung der Anf. a. d. Eignungsleihe) vorgelegt werden. Für jed. Los, für das d. Bewerber die Zulassg. zur Angebotsphase beantragt, ist die techn. und berufl. Leistungsfähigkeit durch genau zwei geeignete Referenzen (Mind … ganz lesenNachw. können vom Bieter, einem Mitgl. der Bietergem. od. einem NU (unter Beachtung der Anf. a. d. Eignungsleihe) vorgelegt werden. Für jed. Los, für das d. Bewerber die Zulassg. zur Angebotsphase beantragt, ist die techn. und berufl. Leistungsfähigkeit durch genau zwei geeignete Referenzen (Mindestkriterium) nachzuweisen. Die Ref. müssen in ihrer Gesamtheit die für das jeweilige Los festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Eine Ref. muss somit nicht sämtliche Leistungsbestandteile des jeweiligen Loses abdecken. Komplementäre fachl. Schwerpunkte der Ref. sind zulässig, sofern die Mind.anforderungen insges. erfüllt werden. Weit. für dasselbe Los eingereichte Ref. werden nicht berücksichtigt. Wird nur eine Ref. eingereicht, so wird der Bieter ausgeschlossen, auch wenn diese Referenz alle Mindestkriterien erfüllt. Eine Ref. darf für mehrere beantragte Lose verwendet werden, sofern sie die für jedes dieser Lose geltenden Mindestanforderungen (komplementär) erfüllt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt für jedes Los gesondert und ausschließlich anhand der für dieses Los maßgebl. Anforderungen. Die als solche gekennzeichnete Ref.angabe werden als Auswahlkriterien gewertet. Soweit dies quantitative Angaben betreffen, wird für das betreffende Auswahlkriterium der jeweils höchste bzw. beste Wert aus den beiden Ref. gewertet (keine Addition der Werte beider Referenzen). Die Vorlage der nachsteh. 2 Ref. ist zwingend erforderlich (Mindestkriterium). Los 1: Mind. eine Ref. muss Erfahrungen in den Bereichen Infrastruktur- und Plattformbetrieb, Hosting, technischer Applikationsbetrieb, Netzwerk- und Kommunikationsdienste sowie Monitoring-, Backup- und Recovery-Leistungen vergleichbarer Größenordnung nachweisen. Mind. eine der bd. Ref.muss dabei Leistungen für einen Betreiber krit. Infrastrukturen nach dt. Recht oder für einen Betreiber unter einem eur. vergl. KRITIS-Regime betreffen. Die zweite Ref. muss zumin. Leistungen in einem Umfeld mit vergleichbar erhöh. Anforderungen an Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Dokumentation oder regulatorische Steuerbarkeit umfassen. Die Ang. z. Anzahl der Serverinstanzen werden dabei im Rahmen des Auswahlkriteriums gewertet. Wichtung: Anzahl der betriebenen Server-Instanzen: 0 Punkte= <50 oder >750, 1 Punkt=50 bis 99 oder 401 bis 750, 2 Punkte=100 bis 139 oder 281 bis 400, 3 Punkte=140 bis 280. Anzahl der betriebenen Server-Instanzen mit vertragl. vereinb. Verfügbarkeit von ≥ 99,5% : 0 = <5 oder >100, 1=5 bis 14 oder 51 bis 100, 2=15 bis 19 oder 41 bis 50. 3 =20 bis 40. Los 2: Mind. eine Ref. muss Erfahrungen im Betrieb geschäftskritischer Infrastruktur- und Plattformkomponenten, Identitäts- und Zugriffsmanagement, Verzeichnisdiensten oder vergleichbaren sicherheits- und verfügbarkeitskritischen Systemen nachweisen. Mind. eine der bd. Ref. muss Leistungen für einen Betreiber krit. Infrastrukturen nach dt. Recht od. für einen Betreiber unter einem eur. vergl. KRITIS-Regime betreffen. Die zweite Ref. muss zumindest Leistungen in einem Umfeld mit vergl. erhöh. Anforderungen an Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Dokumentation oder regulator. Steuerbarkeit umfassen. Die Ang. zur Anzahl d. Serverinstanzen und der sich.üb. Mitarb. werden dabei im Rahmen des Auswahlkriteriums gewertet. Wichtung: Serverinstanzen: 0 =<10 oder >400, 1=10 bis 39 od. 251 bis 400, 2=40 bis 79 od. 130 bis 250; Mitarbeiter: 0=<2, 1=2 bis 4, 2=5 bis 8, 3=≥ 9. Los 3: Mind. eine der bd. Ref. muss Erfahrungen in der Bereitstellung, Betrieb und Life-cycle-Management von Endgeräten einschl. Client-Management, Arbeitsplatzservices, Rollout- und Vor-Ort-Leistungen aufweisen. Mind. eine der bd. Ref. muss Erfahrungen in den Kommunikations-, Kollaborations- und Meeting-Services nachweisen. Hierzu zählen insb. Leist. im Umfeld von E-Mail-, Messaging-, Collaboration-, Konferenzraum-, Medientechnik- od. digitalen Besprechungslösungen . Die Ang. z. Anzahl der Endgeräte und betreuten Nutzer werden …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt im Wege der Eigenerklärung die folgenden Angaben zu seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Angaben durch Vorla … ganz lesenDer Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt im Wege der Eigenerklärung die folgenden Angaben zu seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise zu überprüfen. Die Nichtabgabe führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren (Mindestkriterium). Eine Bewertung der Angaben erfolgt im Rahmen der Auswahlkriterien. Los 1: Anzahl Auftraggeber von produktive Betriebsleistungen (Gezählt werden dabei ausschließlich Auftraggeber mit mindestens 300 und maximal 3.000 Endbenutzern), Personalkapazität Infrastruktur-, Plattform- und Netzwerkbetrieb, 24x7-Betriebskapazität, Erfolgreich abgeschlossene Betriebsübernahmen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: Anzahl AG: 0= <5, 1= 5 bis 10, 2=11 bis 20, 3=>20; FTE im Infrastr.betrieb: 0= <50, 1= 50 bis 74, 2= 75 bis 149, 3=≥ 150. Anzahl FTE 24/7: 0=<15, 1= 15 bis 24, 2= 25 bis 39, 3=≥ 40; Betriebsübernahmen: 0=<2, 1=2 bis 5, 2=6 bis 10, 3=>10; siüb. Personal: 0=Kein MA mit abgeschl. SÜ2 und weniger als 10 laufende SÜ2-Verfahren, 1= mind 10 lf. Verf, aber keine abgeschl. SÜ2, 2=1 bis 14 MA m. abgeschl. SÜ2, 3=≥15 MA mit abgeschl. SÜ2. Los 2: Aktive KRITIS-Kunden, Personalkapazität Kern-IT, Hochverfügbare Kundenumgebungen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: Anzahl AG prod. Betriebsleistungen: 0=0, 1=1, 2=2, 3=≥ 3; Anzahl FTE: 0=<20, 1=20 bis 39, 2= 40 bis 49, 3=≥ 50; Anzahl AG mit hochverfügb. Kundenumgebungen: 0=0, 1=1, 2=2, 3=≥ 3; siüb. Personal: 0=kein MA mit abgeschl. SÜ2 und weniger als 10 laufenden SÜ2-Verfahren, 1= mind. 10 lf. SÜ2-Verfahren, jedoch keine abgeschl. SÜ2, 2=1 bis 14 MA mit abgeschl. SÜ2, 3=≥ 15 MA mit abgeschlossener SÜ2. Los 3: Produktiv verwaltete Endgeräte, Personalkapazität Managed Workplace, Kunden mit vollständigem Endgeräte-Lifecycle, Erfolgreich abgeschlossene Workplace-Transitionen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: verwaltete Endgeräte: 0=<1.000, 1=1.000 bis 4.999, 2= 5.000 bis 9.999, 3= ≥ 10.000; Anzahl Personalkapazität/FTE: 0=<10, 1=10 bis 14, 2=15 bis 29, 3=≥ 30; AG vollständig.Endgeräte-Lifeycle: 0=<2, 1=2 bis 5, 2= 6 bis 10, 3=>10; Transitionen: 0=<2, 1=2 bis 5, 2=6 bis 10, 3=>10; Si.üb. Personal: 0=kein MA mit abgeschl. SÜ2 und weniger als 5 laufenden SÜ2-Verfahren, 1= mind. 5 lf. SÜ2-Verfahren, jedoch keine abgeschl. SÜ2, 2=1 bis 10 MA mit abgeschl. SÜ2, 3=≥ 11 MA mit abgeschlossener SÜ2. Los 4: Unterstützte Anwender, Personalkapazität Service Desk, Kunden mit Multi-Provider-Steuerung, Erfolgreich abgeschlossene Service-Desk- oder Service-Integrations-Transitionen. Wichtung Auswahlkriterium: 0=<1.000, 1= 1.000 bis 3.999, 2= 4.000 bis 7.499, 3= ≥ 7.500 ; FTE: 0=<10, 1=10 bis 14, 2=15 bis 29, 3=≥ 30; AG Multi-Provider-Steuerung: 0=<2, 1=2 bis 5, 2= 6 bis 10, 3=≥ 11; abgeschloss. Transitionen: 0= <2, 1= 2 bis 5, 2= 6 bis 10, 3= ≥ 11. Los 5: KRITIS-Kunden, Personalkapazität SOC, Überwachungsumfang SOC, Erfolgreich abgeschlossene SOC-Onboardings oder SOC-Transitionen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: AG KRITIS: 0=<2, 1= 2 bis 3, 2= 4 bis 7, 3=≥ 8; FTE: 0=<15, 1=15 bis 29, 2= 30 bis 59, 3=≥ 60; Überwachungsumfang SOC: 0=<5.000 Assets, 1=5.000 bis 14.999 Assets, 2= 15.000 bis 49.999 Assets, 3=≥ 50.000 Assets; abgeschlossene SOC-Onboardings/Transitionen: 0=<2, 1= 2 bis 4, 2= 5 bis 8, 3= ≥ 9. Si.üb. Personal: 0=weniger als 3 MA mit abgeschl. SÜ2 , 1=3 bis 9 MA mit abgeschl. SÜ2, 2= 10 bis 19 MA mit abgeschl. SÜ2, 3=≥ 20 MA mit abgeschlossener SÜ2. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbögen für alle Lose, jeweils Ziffer 3.4.
Informationssicherheit
Vertraulichkeitsverpflichtung: Im Falle der Fortführung des Vergabeverfahrens werden Vergabeunterlagen ausgegeben, welche vertrauliche Informationen von ONTRAS u.a. im Sinne von §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 41 Abs. 4 Satz 1 SektVO enthalten. Vor diesem Hintergrund ist die Gewährung einer ausreichenden Vertra … ganz lesenVertraulichkeitsverpflichtung: Im Falle der Fortführung des Vergabeverfahrens werden Vergabeunterlagen ausgegeben, welche vertrauliche Informationen von ONTRAS u.a. im Sinne von §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 41 Abs. 4 Satz 1 SektVO enthalten. Vor diesem Hintergrund ist die Gewährung einer ausreichenden Vertraulichkeit zwingend notwendig. Die Eigenerklärung (Formblatt Vertraulichkeitsverpflichtung) ist mit dem Teilnahmeantrag in Textform von der vertretungsberechtigten Person bzw. des bevollmächtigten Vertreters für alle Mitglieder der Bewerbgemeinschaft unterzeichnet als pdf-Dokument zu übersenden. Das Formblatt "Vertraulichkeitsverpflichtung" wird Bestandteil des Dienstleistungsvertrags. Die Nichtvorlage des unterzeichneten Formblatts "Vertraulichkeitsverpflichtung" führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Mindestkriterium). Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend das Formblatt "Eigenerklärung Russlandbezug" vollständig ausgefüllt und vom Bewerber bzw. vom bevollmächtigten Vertreter für alle Mitglieder der Bewerberge-meinschaft unterzeichnet einzureichen. Die Nichtvorlage des unterzeichneten Formblattes führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Mindestkriterium).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bestätigung per Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung auf das eine Be … ganz lesenBestätigung per Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung auf das eine Bewer-bung abgegeben wird, erfüllt und bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist ge-währleistet werden. Für Bewerbergemeinschaften wird bestätigt, dass der Versicherungsschutz auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft bei Schadensverursachungen durch andere Partner der Gemeinschaft umfasst. Alternativ gewährleistet jedes Mit-glied der Gemeinschaft einen den Anforderungen entsprechenden separaten Versi-cherungsschutz. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist mit den genannten Anforderungen in der Angebotsphase, jedenfalls spätestens mit Einreichung des Erstangebotes, vorzulegen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensereignis; Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis; Dabei beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. das Doppelte dieser Deckungssummen. Der Auftraggeber behält sich vor, in der Angebotsphase, jedenfalls spätestens vor Bezuschlagung, eine Eigenerklärung vom Bieter oder einen entsprechenden Nachweis des Versicherers mit der Bestätigung abzufordern, dass die o. g. Deckungssummen zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht verbraucht oder zur Regulierung anderer Schäden reserviert sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine aktuelle Creditreform-Auskunft vorzulegen. Die Auskunft darf zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als der 31.08.2026 sein. Die Nichtvorlage der Creditreform-Auskunft führt zum Ausschluss aus dem weiteren Ver-fahren (Mindestkriterium).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Ursprungs- oder Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Der Auszug bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Ursprungs- oder Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Der Auszug bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 36-mal
Optionen
Maximale Verlängerungen: Die Laufzeit des Rahmenvertrags für Los 1-5 beträgt jeweils 5 Jahre, jeweils mit der Option dreimal um je 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit pro Los beträgt damit 8 Jahre
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
46.000.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Angaben zu Sicherheitsleistungen: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft gem. vertraglichen Anforderungen. Der Vertrag wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der 2. Stufe des Verfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) allen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs qualifizierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmeantrag oder im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbea … ganz lesenLeistung: Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmeantrag oder im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die vertraglichen Bedingungen, z. B. Zahlungsbedingungen etc., werden im Vertrag benannt, der mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots in der 2. Stufen des Verfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) allen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs qualifizierten Bewerbern zur Verfügung gestellt wird. Maximale Verlängerungen: Die Laufzeit des Rahmenvertrags für Los 1-5 beträgt jeweils 5 Jahre, jeweils mit der Option dreimal um je 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit pro Los beträgt damit 8 Jahre.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für … ganz lesen1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, die ersten Angebote als indikative Angebote abzufragen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anh …
Hinweis
Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle im Bewerbungsbogen benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise über das Bietercockpit … ganz lesenMit Teilnahmeantrag sind mind. alle im Bewerbungsbogen benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise über das Bietercockpit (Vergabeplattform eVergabe.de) elektronisch in Textform einzureichen. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen kann: 1) Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2) Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers. 3) Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Bewerbungsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Bewerbungsunterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen. 4) Der Bewerbungsbogen einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Bewerbungsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend. 5) Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 6) Mehrfachbewerbungen, bei denen Unternehmen an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrfachbewerbungen: gleichzeitig Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft; 7) Zwingende Angabe zur Art der Bewerbung (Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft): Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen, soweit nicht im Folgenden anders angegeben: Punkt 1 mit Ausnahme von Punkt 1.5, 1.6, 1.7, der nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft auszufüllen ist, Punkt 2 mit Ausnahme von Punkt 2.1, der nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemein-schaft auszufüllen ist, Punkt 4 und Punkt 5. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung) beizufügen. 8) Zwingend Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werd …

Los 4

Zuschlag5 von 5 angegeben

Leistungs- und Betriebskonzept15 %
Serviceorganisations- und Servicemaßnahmenkonzept20 %
Transitions- und Übernahmekonzept15 %
Personal- und Ressourcenkonzept15 %
Preis35 %
Qualität
Leistungs- und BetriebskonzeptAusgestaltung der technischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Erbringung der Service-Desk- und Integrationsleistungen einschließlich der zur Leistungserbringung eingesetzten Systeme sowie deren Verfügbarkeit, Absicherung und Betriebsfähigkeit. Die organisatorische Zusammenarbeit, Providersteuerung und Service-Management-Prozesse sind vorrangig Gegenstand des gesonderten Serviceorganisations- und Service-Management-Konzeptes.
Qualität
Serviceorganisations- und ServicemaßnahmenkonzeptAusgestaltung der Serviceorganisation und Prozesse für die zentrale operative Annah-me, Steuerung, Koordination und Nachverfolgung von Servicevorgängen. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Schnittstellen zu den übrigen Losen und ONTRAS, der providerübergreifenden Koordination, der Sicherstellung durchgängiger Prozessketten sowie dem Umgang mit unklaren oder konkurrierenden Verantwortlichkeiten. Darüber hinaus ist darzustellen, wie die operative Service-Integration unter Nutzung der durch ONTRAS vorgegebenen ITSM- und Steuerungssysteme umgesetzt und eine durchgän-gige Transparenz über providerübergreifende Vorgänge hergestellt wird.
Qualität
Transitions- und ÜbernahmekonzeptTransition und Übernahme der Service-Desk- und operativen Service-Integrationsleistungen einschließlich der dafür erforderlichen organisatorischen, prozessualen und systemseitigen Voraussetzungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Übernahme bzw. Herstellung der relevanten Prozess- und Wissenstrukturen, der In-tegration in die kundenseitig vorgegebenen ITSM-Systeme, der Etablierung der Schnitt-stellen zu allen anderen Losen sowie der Sicherstellung einer durchgängigen operativen Bearbeitungs- und Koordinationsfähigkeit ab Übernahme der Leistung.
Qualität
Personal- und RessourcenkonzeptPersonelle Absicherung des Service Desks und der operativen Service-Integration ent-sprechend den vereinbarten Servicezeiten und Mengengerüsten. Besondere Schwer-punkte liegen auf einer belastbaren Kapazitätssteuerung bei schwankendem Vorgangs-aufkommen, der erforderlichen Qualifikation für Annahme, Erstbearbeitung, Koordination und Eskalation sowie der Verfügbarkeit geeigneter personeller Ressourcen für provider-übergreifende und kritische Servicevorgänge.
Preis
Angebotssumme Leistungspositionen (netto) gemäß Preisblatt

Eignung11 von 11 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mindestkriterien: für alle Lose: Eigenerklärung Deutschsprachige Leistungserbringung. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung in deutscher Sprache erfolgt. Weiterh … ganz lesenMindestkriterien: für alle Lose: Eigenerklärung Deutschsprachige Leistungserbringung. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung in deutscher Sprache erfolgt. Weiterhin wird bestätigt, dass für die operativen und steuernden Ansprechpartner ausreichende deutschsprachige Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Abgabe der Erklärung ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und damit Mindestkriterium. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. für alle Lose: Eigenerklärung Service-Management-Fähigkeit. Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass er über dokumentierte Verfahren zur Steuerung und Erbringung der angebotenen Leistungen verfügt. Die Verfahren umfassen mindestens: Incident Management, Service Request Management, Change Management, Eskalationsmanagement und Reporting. Die Abgabe der Erklärung ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag abzugeben und damit Mindestkriterium. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mindestkriterien: Für Lose 1, 2, 3 und 5: Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2022 oder ein gleichwertiges, durch eine akkreditierte Ste … ganz lesenMindestkriterien: Für Lose 1, 2, 3 und 5: Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2022 oder ein gleichwertiges, durch eine akkreditierte Stelle geprüftes und zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) vorliegt. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen. Für Los 4: Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass eine gültige Zertifizierung nachISO 9001 oder ISO/IEC 20000-1 oder ISO/IEC 27001:2022 oder ein jeweils gleichwertiges, durch eine akkreditierte Stelle geprüftes und zertifiziertes Managementsystem-Zertifizierung vorliegt. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen.Zertifikate müssen von einer in der EU anerkannten Prüfstelle - sogenannter Notified Body - ausgestellt sein. Die Akkreditierungsnummer muss auf dem Zertifikat ersichtlich sein oder es ist eine EU-Konformitätsbestätigung vorzulegen. Neben den geforderten Zertifikaten sind gleichwertige Zertifikate nach europäischem Standard zulässig. Die Gleichwertigkeit muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden. Maßgeblich ist die durch den Bewerber nachgewiesene durchgehende Zertifizierung ohne Unterbrechung bis zum Zeitpunkt der Bewerbung. Bei einem Wechsel zwischen Normrevisionen (z. B. ISO/IEC 27001:2013 auf ISO/IEC 27001:2022) gilt die Zertifizierung als ununterbrochen fortgeführt, sofern keine Unterbrechung der Zertifikatsgültigkeit vorliegt. Alle Zertifikate stellen Mindestkriterien dar. Die ununterbrochene Dauer der Gültigkeit der eingereichten Zertifizierung ist Auswahlkriterium für alle Lose. Wichtung: 0=<3, 1=≥ 3 und < 6 Jahre, 2=≥ 6 und < 8 Jahre, 3=≥ 8 Jahre.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Nachw. können vom Bieter, einem Mitgl. der Bietergem. od. einem NU (unter Beachtung der Anf. a. d. Eignungsleihe) vorgelegt werden. Für jed. Los, für das d. Bewerber die Zulassg. zur Angebotsphase beantragt, ist die techn. und berufl. Leistungsfähigkeit durch genau zwei geeignete Referenzen (Mind … ganz lesenNachw. können vom Bieter, einem Mitgl. der Bietergem. od. einem NU (unter Beachtung der Anf. a. d. Eignungsleihe) vorgelegt werden. Für jed. Los, für das d. Bewerber die Zulassg. zur Angebotsphase beantragt, ist die techn. und berufl. Leistungsfähigkeit durch genau zwei geeignete Referenzen (Mindestkriterium) nachzuweisen. Die Ref. müssen in ihrer Gesamtheit die für das jeweilige Los festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Eine Ref. muss somit nicht sämtliche Leistungsbestandteile des jeweiligen Loses abdecken. Komplementäre fachl. Schwerpunkte der Ref. sind zulässig, sofern die Mind.anforderungen insges. erfüllt werden. Weit. für dasselbe Los eingereichte Ref. werden nicht berücksichtigt. Wird nur eine Ref. eingereicht, so wird der Bieter ausgeschlossen, auch wenn diese Referenz alle Mindestkriterien erfüllt. Eine Ref. darf für mehrere beantragte Lose verwendet werden, sofern sie die für jedes dieser Lose geltenden Mindestanforderungen (komplementär) erfüllt. Die Prüfung und Bewertung erfolgt für jedes Los gesondert und ausschließlich anhand der für dieses Los maßgebl. Anforderungen. Die als solche gekennzeichnete Ref.angabe werden als Auswahlkriterien gewertet. Soweit dies quantitative Angaben betreffen, wird für das betreffende Auswahlkriterium der jeweils höchste bzw. beste Wert aus den beiden Ref. gewertet (keine Addition der Werte beider Referenzen). Die Vorlage der nachsteh. 2 Ref. ist zwingend erforderlich (Mindestkriterium). Los 1: Mind. eine Ref. muss Erfahrungen in den Bereichen Infrastruktur- und Plattformbetrieb, Hosting, technischer Applikationsbetrieb, Netzwerk- und Kommunikationsdienste sowie Monitoring-, Backup- und Recovery-Leistungen vergleichbarer Größenordnung nachweisen. Mind. eine der bd. Ref.muss dabei Leistungen für einen Betreiber krit. Infrastrukturen nach dt. Recht oder für einen Betreiber unter einem eur. vergl. KRITIS-Regime betreffen. Die zweite Ref. muss zumin. Leistungen in einem Umfeld mit vergleichbar erhöh. Anforderungen an Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Dokumentation oder regulatorische Steuerbarkeit umfassen. Die Ang. z. Anzahl der Serverinstanzen werden dabei im Rahmen des Auswahlkriteriums gewertet. Wichtung: Anzahl der betriebenen Server-Instanzen: 0 Punkte= <50 oder >750, 1 Punkt=50 bis 99 oder 401 bis 750, 2 Punkte=100 bis 139 oder 281 bis 400, 3 Punkte=140 bis 280. Anzahl der betriebenen Server-Instanzen mit vertragl. vereinb. Verfügbarkeit von ≥ 99,5% : 0 = <5 oder >100, 1=5 bis 14 oder 51 bis 100, 2=15 bis 19 oder 41 bis 50. 3 =20 bis 40. Los 2: Mind. eine Ref. muss Erfahrungen im Betrieb geschäftskritischer Infrastruktur- und Plattformkomponenten, Identitäts- und Zugriffsmanagement, Verzeichnisdiensten oder vergleichbaren sicherheits- und verfügbarkeitskritischen Systemen nachweisen. Mind. eine der bd. Ref. muss Leistungen für einen Betreiber krit. Infrastrukturen nach dt. Recht od. für einen Betreiber unter einem eur. vergl. KRITIS-Regime betreffen. Die zweite Ref. muss zumindest Leistungen in einem Umfeld mit vergl. erhöh. Anforderungen an Informationssicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Dokumentation oder regulator. Steuerbarkeit umfassen. Die Ang. zur Anzahl d. Serverinstanzen und der sich.üb. Mitarb. werden dabei im Rahmen des Auswahlkriteriums gewertet. Wichtung: Serverinstanzen: 0 =<10 oder >400, 1=10 bis 39 od. 251 bis 400, 2=40 bis 79 od. 130 bis 250; Mitarbeiter: 0=<2, 1=2 bis 4, 2=5 bis 8, 3=≥ 9. Los 3: Mind. eine der bd. Ref. muss Erfahrungen in der Bereitstellung, Betrieb und Life-cycle-Management von Endgeräten einschl. Client-Management, Arbeitsplatzservices, Rollout- und Vor-Ort-Leistungen aufweisen. Mind. eine der bd. Ref. muss Erfahrungen in den Kommunikations-, Kollaborations- und Meeting-Services nachweisen. Hierzu zählen insb. Leist. im Umfeld von E-Mail-, Messaging-, Collaboration-, Konferenzraum-, Medientechnik- od. digitalen Besprechungslösungen . Die Ang. z. Anzahl der Endgeräte und betreuten Nutzer werden …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt im Wege der Eigenerklärung die folgenden Angaben zu seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Angaben durch Vorla … ganz lesenDer Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt im Wege der Eigenerklärung die folgenden Angaben zu seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, diese Angaben durch Vorlage geeigneter Nachweise zu überprüfen. Die Nichtabgabe führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren (Mindestkriterium). Eine Bewertung der Angaben erfolgt im Rahmen der Auswahlkriterien. Los 1: Anzahl Auftraggeber von produktive Betriebsleistungen (Gezählt werden dabei ausschließlich Auftraggeber mit mindestens 300 und maximal 3.000 Endbenutzern), Personalkapazität Infrastruktur-, Plattform- und Netzwerkbetrieb, 24x7-Betriebskapazität, Erfolgreich abgeschlossene Betriebsübernahmen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: Anzahl AG: 0= <5, 1= 5 bis 10, 2=11 bis 20, 3=>20; FTE im Infrastr.betrieb: 0= <50, 1= 50 bis 74, 2= 75 bis 149, 3=≥ 150. Anzahl FTE 24/7: 0=<15, 1= 15 bis 24, 2= 25 bis 39, 3=≥ 40; Betriebsübernahmen: 0=<2, 1=2 bis 5, 2=6 bis 10, 3=>10; siüb. Personal: 0=Kein MA mit abgeschl. SÜ2 und weniger als 10 laufende SÜ2-Verfahren, 1= mind 10 lf. Verf, aber keine abgeschl. SÜ2, 2=1 bis 14 MA m. abgeschl. SÜ2, 3=≥15 MA mit abgeschl. SÜ2. Los 2: Aktive KRITIS-Kunden, Personalkapazität Kern-IT, Hochverfügbare Kundenumgebungen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: Anzahl AG prod. Betriebsleistungen: 0=0, 1=1, 2=2, 3=≥ 3; Anzahl FTE: 0=<20, 1=20 bis 39, 2= 40 bis 49, 3=≥ 50; Anzahl AG mit hochverfügb. Kundenumgebungen: 0=0, 1=1, 2=2, 3=≥ 3; siüb. Personal: 0=kein MA mit abgeschl. SÜ2 und weniger als 10 laufenden SÜ2-Verfahren, 1= mind. 10 lf. SÜ2-Verfahren, jedoch keine abgeschl. SÜ2, 2=1 bis 14 MA mit abgeschl. SÜ2, 3=≥ 15 MA mit abgeschlossener SÜ2. Los 3: Produktiv verwaltete Endgeräte, Personalkapazität Managed Workplace, Kunden mit vollständigem Endgeräte-Lifecycle, Erfolgreich abgeschlossene Workplace-Transitionen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: verwaltete Endgeräte: 0=<1.000, 1=1.000 bis 4.999, 2= 5.000 bis 9.999, 3= ≥ 10.000; Anzahl Personalkapazität/FTE: 0=<10, 1=10 bis 14, 2=15 bis 29, 3=≥ 30; AG vollständig.Endgeräte-Lifeycle: 0=<2, 1=2 bis 5, 2= 6 bis 10, 3=>10; Transitionen: 0=<2, 1=2 bis 5, 2=6 bis 10, 3=>10; Si.üb. Personal: 0=kein MA mit abgeschl. SÜ2 und weniger als 5 laufenden SÜ2-Verfahren, 1= mind. 5 lf. SÜ2-Verfahren, jedoch keine abgeschl. SÜ2, 2=1 bis 10 MA mit abgeschl. SÜ2, 3=≥ 11 MA mit abgeschlossener SÜ2. Los 4: Unterstützte Anwender, Personalkapazität Service Desk, Kunden mit Multi-Provider-Steuerung, Erfolgreich abgeschlossene Service-Desk- oder Service-Integrations-Transitionen. Wichtung Auswahlkriterium: 0=<1.000, 1= 1.000 bis 3.999, 2= 4.000 bis 7.499, 3= ≥ 7.500 ; FTE: 0=<10, 1=10 bis 14, 2=15 bis 29, 3=≥ 30; AG Multi-Provider-Steuerung: 0=<2, 1=2 bis 5, 2= 6 bis 10, 3=≥ 11; abgeschloss. Transitionen: 0= <2, 1= 2 bis 5, 2= 6 bis 10, 3= ≥ 11. Los 5: KRITIS-Kunden, Personalkapazität SOC, Überwachungsumfang SOC, Erfolgreich abgeschlossene SOC-Onboardings oder SOC-Transitionen, Sicherheitsüberprüftes Personal (SÜG). Wichtung Auswahlkriterium: AG KRITIS: 0=<2, 1= 2 bis 3, 2= 4 bis 7, 3=≥ 8; FTE: 0=<15, 1=15 bis 29, 2= 30 bis 59, 3=≥ 60; Überwachungsumfang SOC: 0=<5.000 Assets, 1=5.000 bis 14.999 Assets, 2= 15.000 bis 49.999 Assets, 3=≥ 50.000 Assets; abgeschlossene SOC-Onboardings/Transitionen: 0=<2, 1= 2 bis 4, 2= 5 bis 8, 3= ≥ 9. Si.üb. Personal: 0=weniger als 3 MA mit abgeschl. SÜ2 , 1=3 bis 9 MA mit abgeschl. SÜ2, 2= 10 bis 19 MA mit abgeschl. SÜ2, 3=≥ 20 MA mit abgeschlossener SÜ2. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbögen für alle Lose, jeweils Ziffer 3.4.
Informationssicherheit
Vertraulichkeitsverpflichtung: Im Falle der Fortführung des Vergabeverfahrens werden Vergabeunterlagen ausgegeben, welche vertrauliche Informationen von ONTRAS u.a. im Sinne von §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 41 Abs. 4 Satz 1 SektVO enthalten. Vor diesem Hintergrund ist die Gewährung einer ausreichenden Vertra … ganz lesenVertraulichkeitsverpflichtung: Im Falle der Fortführung des Vergabeverfahrens werden Vergabeunterlagen ausgegeben, welche vertrauliche Informationen von ONTRAS u.a. im Sinne von §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 41 Abs. 4 Satz 1 SektVO enthalten. Vor diesem Hintergrund ist die Gewährung einer ausreichenden Vertraulichkeit zwingend notwendig. Die Eigenerklärung (Formblatt Vertraulichkeitsverpflichtung) ist mit dem Teilnahmeantrag in Textform von der vertretungsberechtigten Person bzw. des bevollmächtigten Vertreters für alle Mitglieder der Bewerbgemeinschaft unterzeichnet als pdf-Dokument zu übersenden. Das Formblatt "Vertraulichkeitsverpflichtung" wird Bestandteil des Dienstleistungsvertrags. Die Nichtvorlage des unterzeichneten Formblatts "Vertraulichkeitsverpflichtung" führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Mindestkriterium). Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend das Formblatt "Eigenerklärung Russlandbezug" vollständig ausgefüllt und vom Bewerber bzw. vom bevollmächtigten Vertreter für alle Mitglieder der Bewerberge-meinschaft unterzeichnet einzureichen. Die Nichtvorlage des unterzeichneten Formblattes führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (Mindestkriterium).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bestätigung per Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung auf das eine Be … ganz lesenBestätigung per Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung Der Bewerber/Bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtige Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bestätigt mittels Eigenerklärung, dass nachstehende Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung auf das eine Bewer-bung abgegeben wird, erfüllt und bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist ge-währleistet werden. Für Bewerbergemeinschaften wird bestätigt, dass der Versicherungsschutz auch Ansprüche gegen die Gemeinschaft bei Schadensverursachungen durch andere Partner der Gemeinschaft umfasst. Alternativ gewährleistet jedes Mit-glied der Gemeinschaft einen den Anforderungen entsprechenden separaten Versi-cherungsschutz. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist mit den genannten Anforderungen in der Angebotsphase, jedenfalls spätestens mit Einreichung des Erstangebotes, vorzulegen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Anforderungen an die Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden je Schadensereignis; Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis; Dabei beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. das Doppelte dieser Deckungssummen. Der Auftraggeber behält sich vor, in der Angebotsphase, jedenfalls spätestens vor Bezuschlagung, eine Eigenerklärung vom Bieter oder einen entsprechenden Nachweis des Versicherers mit der Bestätigung abzufordern, dass die o. g. Deckungssummen zum entsprechenden Zeitpunkt noch nicht verbraucht oder zur Regulierung anderer Schäden reserviert sind.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine aktuelle Creditreform-Auskunft vorzulegen. Die Auskunft darf zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als der 31.08.2026 sein. Die Nichtvorlage der Creditreform-Auskunft führt zum Ausschluss aus dem weiteren Ver-fahren (Mindestkriterium).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Ursprungs- oder Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Der Auszug bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Ursprungs- oder Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Der Auszug bzw. die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein - Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 36-mal
Optionen
Maximale Verlängerungen: Die Laufzeit des Rahmenvertrags für Los 1-5 beträgt jeweils 5 Jahre, jeweils mit der Option dreimal um je 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit pro Los beträgt damit 8 Jahre
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
7.000.000 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Angaben zu Sicherheitsleistungen: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft gem. vertraglichen Anforderungen. Der Vertrag wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe in der 2. Stufe des Verfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) allen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs qualifizierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmeantrag oder im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbea … ganz lesenLeistung: Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen in seinem Unternehmen bzw. gemäß den Angaben im Teilnahmeantrag oder im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine weitere, im Teilnahmeantrag nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Die vertraglichen Bedingungen, z. B. Zahlungsbedingungen etc., werden im Vertrag benannt, der mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots in der 2. Stufen des Verfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) allen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs qualifizierten Bewerbern zur Verfügung gestellt wird. Maximale Verlängerungen: Die Laufzeit des Rahmenvertrags für Los 1-5 beträgt jeweils 5 Jahre, jeweils mit der Option dreimal um je 1 Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit pro Los beträgt damit 8 Jahre.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für … ganz lesen1. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied gem. Angaben im Bewerbungsbogen (einschl. Anlagen) abzugeben. 2. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an Übereinstimmung mit dem Original geben. 3. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Bietern keine Kosten erstattet. 4. Nachunternehmer, deren Eignung im Vergabeverfahren geliehen wird, sind zu benennen. Diese haben Erklärungen und Nachweise gem. Angaben im Bewerbungsbogen abzugeben. 5. Alle Bewerbungsunterlagen und weiteren Vergabeunterlagen werden im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Die Angebotsbedingungen (einschl. Anlagen) dienen der Information. Mit der Angebotsaufforderung werden alle endgültigen Unterlagen zu den Angebotsbedingungen und dem Vertrag (jeweils einschl. Anlagen) allen im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern als verbindliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich das Ändern dieser Unterlagen ausdrücklich vor. 6. Weitere Informationen zum Verfahren, z. B. Rückfragenkataloge, können über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) abgerufen werden. Erfolgt keine freiwillige Registrierung, werden Interessierte nicht automatisch über Informationen im Verfahren in Kenntnis gesetzt. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den benannten Link eigenständig informieren. Eine freiwillige Registrierung ist möglich und wird dringend empfohlen. Rückfragen sind ausschließl. über den Kommunikationsbereich des Bietercockpits (Vergabeplattform eVergabe.de) zu stellen, werden vom Auftraggeber beantwortet, anonymisiert und per Rückfragenkatalog über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen kann die Anlage A3 zu den Angebotsbedingungen als Vorlage genutzt werden. 7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Auskünfte zum Vergabeverfahren durch Bewerber/Bieter bis spätestens 7 Kalendertage vor Abgabefrist einzureichen sind. Rechtzeitig gestellte Anfragen werden i. d. R. bis spätesten 6 Kalendertage vor Ende der Abgabefrist Teilnahmeanträge/Angebote beantwortet. Für die Beantwortung gestellter Fragen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) Informationen zu Änderungen/Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen eingestellt. Diese Informationen und deren Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bewerber-/Bieterinformationen und deren Anlagen sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Angebote in gleicher Weise wie die Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und den Antworten aus Bewerber-/Bieterinformationen gelten die Antworten der Bewerber-/Bieterinformation. Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) regelmäßig jedenfalls aber letztmalig nicht früher als 3 Tage vor Ablauf der Abgabefrist hinsichtlich Bewerber-/Bieterinformationen einzusehen (Holpflicht). 8. Bei den in den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. 9. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die weiteren Rügepflichten nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich unter den Überprüfungsfristen in dieser Bekanntmachung hingewiesen. 10. Der Auftraggeber behält sich vor, die ersten Angebote als indikative Angebote abzufragen. 11. Die nachstehenden Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de (Bietercockpit) zur Verfügung: a) Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen, Auswahlkriterien, Information zum Datenschutz, Formblätter); b) Die Unterlagen für die Angebotsphase werden NUR zur Information bereitgestellt - im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind diese nicht auszufüllen: Angebotsbedingungen einschl. der Anlagen Zuschlagskriterien und Vorlage Rückfragen. 12. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anh …
Hinweis
Mit Teilnahmeantrag sind mind. alle im Bewerbungsbogen benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise über das Bietercockpit … ganz lesenMit Teilnahmeantrag sind mind. alle im Bewerbungsbogen benannten Mindestanforderungen zur Teilnahme am Verfahren zu erfüllen. Der Bewerbungsbogen ist auszufüllen und es sind alle gem. Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen/Nachweise einschl. der geforderten Anlagen/Nachweise über das Bietercockpit (Vergabeplattform eVergabe.de) elektronisch in Textform einzureichen. Hinweise zum Teilnahmewettbewerb, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen kann: 1) Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig. 2) Die Abgabefrist ist zwingend einzuhalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Bewerbungsunterlagen im System des Auftraggebers. 3) Einreichung der Bewerbungsunterlagen zwingend mit Hilfe elektronischer Mittel gem. § 43 (1) SektVO: Die Bewerbungsunterlagen (ausgefüllte Formulare einschl. Anlagen) sind ausschließlich elektronisch über das AI Bietercockpit (mittels hierfür vorgesehenen Bereich) einzureichen. Zusätzlich übersandte Bewerbungsunterlagen über den Kommunikationsbereich im AI Bietercockpit oder in Papierform per Post, per E-Mail oder Fax (jeweils unverschlüsselt) sind auszuschließen. 4) Der Bewerbungsbogen einschl. der Eigenerklärungen unter Pkt. 4 sowie weitere Eigenerklärungen (Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer, Erklärung zum Russlandbezug) in den Bewerbungsunterlagen sind an den hierfür gekennzeichneten Stellen zwingend zu unterschreiben. Dabei ist mind. der Name des Unternehmens bzw. bei Bewerbergemeinschaften der Name des Unternehmens des bevollmächtigten Vertreters (Federführer), welches die Willenserklärung zur Teilnahme am Verfahren abgibt, sowie des Unterzeichnenden anzugeben. Die Unterzeichnung in Textform i.S.v. § 126b BGB ist ausreichend. 5) Alle Nachweise sind zwingend in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sofern einzelne Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist mit dem Nachweis eine deutsch- oder englischsprachige Übersetzung vorzulegen. Die Verantwortung für die korrekte Übersetzung eines Nachweises liegt ausschließlich beim Teilnehmer. Nur die deutsche oder englische Übersetzung eines Nachweises wird im Rahmen des Vergabeverfahrens weiter betrachtet. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an dem Inhalt und/oder der Richtigkeit einer deutsch- oder englischsprachigen Übersetzung die Vorlage einer beglaubigten oder gleichwertigen Übersetzung zu fordern. 6) Mehrfachbewerbungen, bei denen Unternehmen an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt sind, lassen einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb befürchten und können daher zum Ausschluss aller betroffenen Teilnahmeanträge führen. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Auszuschließen sind z. B. folgende Mehrfachbewerbungen: gleichzeitig Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft; gleichzeitig Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft; 7) Zwingende Angabe zur Art der Bewerbung (Einzelbewerbung oder Bewerbergemeinschaft): Bei einer Bewerbergemeinschaft ist der ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsbogen einschl. der geforderten Nachweise bezogen auf folgende Teile zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft separat vorzulegen, soweit nicht im Folgenden anders angegeben: Punkt 1 mit Ausnahme von Punkt 1.5, 1.6, 1.7, der nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft auszufüllen ist, Punkt 2 mit Ausnahme von Punkt 2.1, der nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemein-schaft auszufüllen ist, Punkt 4 und Punkt 5. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist zwingend die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung und die bevollmächtigen Vertreter als Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung) beizufügen. 8) Zwingend Angabe, ob die Qualifikationen/Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werd …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
Anschrift
Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
Website
ontras.com
Kontakt
einkauf.oberschwelle@ontras.com

Mehr von ONTRAS Gastransport GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 725 (Datenverarbeitungsdienste) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. 4. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 06.11.2026 auf 13.11.2026 verschoben
  2. 3. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 06.11.2026
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.11.2026
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 06.11.2026
  5. BekanntmachungFrist 06.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c05d4a4e-c74f-40de-a789-4085f134251f.