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Iphitos Center Court - Objektplanung Gebäude

MTTC Iphitos e.V. · München, Bayern

Aktenzeichen ICC - Objektplanungveröffentlicht 14.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 810 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 17 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
40 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80805, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Wertungsgesamtpreis brutto25 %
  • auftragsbezogenen Vorschlägen zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe30 %
  • Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept15 %
  • Berufserfahrung der benannten Projektleiter30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Objektplanung Gebäude Neubau Center Court

Beschreibung des Loses

Das BMW Open findet jährlich im Frühjahr im MTTC Iphitos statt, bisher gelistet als ATP 250 Turnier. Mit dem Wechsel des bisherigen ATP 250 Turniers mit ca. 4.000 Zuschauern auf ein zu- künftiges ATP 500 Turnier mit ca. 7.000 bis 7.500 Zuschauern verändern sich die Anforde- rungen an den Austragungsstandort, die sich insbesondere durch einen erhöhten Platzbe- darf, u.a. für Zuschauer und Medien, bemerkbar machen. Für den Standort in München Freimann wird für die Durchführung eines höherrangigen Tur- niers der Bau eines neuen, größeren Center Courts auf dem Vereinsgelände des Münchner Tennis- und Turnierclubs Iphitos e.V. bzw. gegebenenfalls unter Einbeziehung der angren- zenden Tennisanlage des Studentenwerks München erforderlich. Mögliche Standorte des neuen Center Court wurden anhand einer Machbarkeitsstudie bereits untersucht (siehe An- lage). Nach Festlegung des endgültigen Standortes ist die Planung für ein möglichst kompaktes Stadion unter Einbeziehung des Nutzerbedarfs, Vorgaben der ATP und weiterer Planungs- parameter, die in den Anlagen näher erläutert sind, vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Ergebnisse der Ideenwerkstatt werden dabei Grundlage für die zu erarbeitende Planung sein. Im Stadion sollen Funktionsbereiche wie z.B. Spielerbereich, Hospitalitybereiche und Medi- eninfrastruktur untergebracht werden, eine barrierefreie Erschließung nach VStättVO ist zu berücksichtigen. Das Stadion ist mit einer über dem Spielfeld horizontal verfahrbaren (öffen- baren) Dachkonstruktion zu versehen. Das Kostenbudget nach DIN 276 für das Gesamtprojekt liegt bei 19,75 Mio. EUR brutto (KGR 200-600).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Wertungsgesamtpreis bruttoGewichtung (Punkte, genau) 0,25
Qualität
auftragsbezogenen Vorschlägen zur Herangehensweise an die PlanungsaufgabeGewichtung (Punkte, genau) 0,3
Qualität
Auftragsbezogenes Organisations- und PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 0,15
Qualität
Berufserfahrung der benannten ProjektleiterGewichtung (Punkte, genau) 0,3

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
40 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen werden mit Vertragsschluss stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen LPH 1-2. Der Auftraggeber will das Projekt entweder konventionell über eine Einzelgewerkevergabe abwickeln. In diesem Fall wird beabsichtig … ganz lesenDie Leistungen werden mit Vertragsschluss stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen LPH 1-2. Der Auftraggeber will das Projekt entweder konventionell über eine Einzelgewerkevergabe abwickeln. In diesem Fall wird beabsichtigt, die stufenweise Beauftragung über die Grundleistungen der HOAI weiterzubeauftragen. Alternativ steht im Raum, die Projektrealisierung über einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer zu realisieren. In diesem Fall erfolgt die Weiterbeauftragung entsprechend voraussichtlich nur mit der Leistungsphase 3 und ggf. 4 sowie mit einzelnen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und entsprechende Vergabe). Der AG wird das Vorgehen in Abstimmung mit den Zuwendungsgebern so bald wie möglich entscheiden. Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen bezogen auf alle oder einzelne vertragliche Leistungsbilder zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Eine entsprechende Weiterbeauftragung ist durch den Auftraggeber spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinweis auf möglichen anderen Auftraggeber und auf möglichen Auftraggeberwechsel: Es wird aktuell noch geprüft, ob statt dem MTTC Iphitos e. V. die Iphitos Sportveranstaltung GmbH, eine hundertprozentige Tochter des MTTC Iphitos e. V., entweder von Anfang an als öffentlicher Auftraggeber auftritt od … ganz lesenHinweis auf möglichen anderen Auftraggeber und auf möglichen Auftraggeberwechsel: Es wird aktuell noch geprüft, ob statt dem MTTC Iphitos e. V. die Iphitos Sportveranstaltung GmbH, eine hundertprozentige Tochter des MTTC Iphitos e. V., entweder von Anfang an als öffentlicher Auftraggeber auftritt oder ob der Vertrag später vom MTTC Iphitos e. V. auf die Iphitos Sportveranstaltung GmbH übertragen wird (Auftraggeberwechsel; Vertragsübernahme mit (Rück-)Wirkung auf den Vertragsschluss (ex tunc) oder mit Wirkung der Übertragung (ex nunc)). Die Entscheidung hängt u. a. von der Abstimmung mit Förderbehörden ab und wird entweder noch im laufenden Vergabeverfahren oder nach dessen Abschluss getroffen. Aus diesem Grund erfolgt diese Bekanntmachung auch im Namen eines (möglichen) Auftraggebers Iphitos Sportveranstaltung GmbH. Der MTTC Iphitos e. V. behält sich im Übrigen vor, den Vertrag vollumfänglich mit allen Rechten und Pflichten, auch rückwirkend, auf die Iphitos Sportveranstaltung GmbH zu übertragen (Auftraggeberauswechslung), § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5MB6

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
asp Architekten GmbH, Stuttgart3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.08.2024
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 19.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7b20c63-10ed-4411-95df-5b7f7ff1171b.