Iphitos Center Court - Objektplanung Gebäude
MTTC Iphitos e.V. · München, Bayern
Aktenzeichen ICC - Objektplanungveröffentlicht 14.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 40 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 17 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 40 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Wertungsgesamtpreis brutto25 %
- auftragsbezogenen Vorschlägen zur Herangehensweise an die Planungsaufgabe30 %
- Auftragsbezogenes Organisations- und Personalkonzept15 %
- Berufserfahrung der benannten Projektleiter30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanung Gebäude Neubau Center Court
Beschreibung des Loses
Das BMW Open findet jährlich im Frühjahr im MTTC Iphitos statt, bisher gelistet als ATP 250 Turnier. Mit dem Wechsel des bisherigen ATP 250 Turniers mit ca. 4.000 Zuschauern auf ein zu- künftiges ATP 500 Turnier mit ca. 7.000 bis 7.500 Zuschauern verändern sich die Anforde- rungen an den Austragungsstandort, die sich insbesondere durch einen erhöhten Platzbe- darf, u.a. für Zuschauer und Medien, bemerkbar machen. Für den Standort in München Freimann wird für die Durchführung eines höherrangigen Tur- niers der Bau eines neuen, größeren Center Courts auf dem Vereinsgelände des Münchner Tennis- und Turnierclubs Iphitos e.V. bzw. gegebenenfalls unter Einbeziehung der angren- zenden Tennisanlage des Studentenwerks München erforderlich. Mögliche Standorte des neuen Center Court wurden anhand einer Machbarkeitsstudie bereits untersucht (siehe An- lage). Nach Festlegung des endgültigen Standortes ist die Planung für ein möglichst kompaktes Stadion unter Einbeziehung des Nutzerbedarfs, Vorgaben der ATP und weiterer Planungs- parameter, die in den Anlagen näher erläutert sind, vom Auftragnehmer zu erstellen. Die Ergebnisse der Ideenwerkstatt werden dabei Grundlage für die zu erarbeitende Planung sein. Im Stadion sollen Funktionsbereiche wie z.B. Spielerbereich, Hospitalitybereiche und Medi- eninfrastruktur untergebracht werden, eine barrierefreie Erschließung nach VStättVO ist zu berücksichtigen. Das Stadion ist mit einer über dem Spielfeld horizontal verfahrbaren (öffen- baren) Dachkonstruktion zu versehen. Das Kostenbudget nach DIN 276 für das Gesamtprojekt liegt bei 19,75 Mio. EUR brutto (KGR 200-600).
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Wertungsgesamtpreis bruttoGewichtung (Punkte, genau) 0,25
- Qualität
- auftragsbezogenen Vorschlägen zur Herangehensweise an die PlanungsaufgabeGewichtung (Punkte, genau) 0,3
- Qualität
- Auftragsbezogenes Organisations- und PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 0,15
- Qualität
- Berufserfahrung der benannten ProjektleiterGewichtung (Punkte, genau) 0,3
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 40 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Leistungen werden mit Vertragsschluss stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen LPH 1-2. Der Auftraggeber will das Projekt entweder konventionell über eine Einzelgewerkevergabe abwickeln. In diesem Fall wird beabsichtig … ganz lesenkürzer
Die Leistungen werden mit Vertragsschluss stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss erfolgt zunächst nur eine Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen LPH 1-2. Der Auftraggeber will das Projekt entweder konventionell über eine Einzelgewerkevergabe abwickeln. In diesem Fall wird beabsichtigt, die stufenweise Beauftragung über die Grundleistungen der HOAI weiterzubeauftragen. Alternativ steht im Raum, die Projektrealisierung über einen Generalübernehmer oder Generalunternehmer zu realisieren. In diesem Fall erfolgt die Weiterbeauftragung entsprechend voraussichtlich nur mit der Leistungsphase 3 und ggf. 4 sowie mit einzelnen Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm und entsprechende Vergabe). Der AG wird das Vorgehen in Abstimmung mit den Zuwendungsgebern so bald wie möglich entscheiden. Der Auftraggeber hat nach Maßgabe des Vertrages das einseitige Recht (Option), den Auftragnehmer entweder einmalig oder sukzessive (d. h. jeweils nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen) mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsphasen bezogen auf alle oder einzelne vertragliche Leistungsbilder zu beauftragen (stufenweise Beauftragung). Eine entsprechende Weiterbeauftragung ist durch den Auftraggeber spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Hinweis auf möglichen anderen Auftraggeber und auf möglichen Auftraggeberwechsel: Es wird aktuell noch geprüft, ob statt dem MTTC Iphitos e. V. die Iphitos Sportveranstaltung GmbH, eine hundertprozentige Tochter des MTTC Iphitos e. V., entweder von Anfang an als öffentlicher Auftraggeber auftritt od … ganz lesenkürzer
Hinweis auf möglichen anderen Auftraggeber und auf möglichen Auftraggeberwechsel: Es wird aktuell noch geprüft, ob statt dem MTTC Iphitos e. V. die Iphitos Sportveranstaltung GmbH, eine hundertprozentige Tochter des MTTC Iphitos e. V., entweder von Anfang an als öffentlicher Auftraggeber auftritt oder ob der Vertrag später vom MTTC Iphitos e. V. auf die Iphitos Sportveranstaltung GmbH übertragen wird (Auftraggeberwechsel; Vertragsübernahme mit (Rück-)Wirkung auf den Vertragsschluss (ex tunc) oder mit Wirkung der Übertragung (ex nunc)). Die Entscheidung hängt u. a. von der Abstimmung mit Förderbehörden ab und wird entweder noch im laufenden Vergabeverfahren oder nach dessen Abschluss getroffen. Aus diesem Grund erfolgt diese Bekanntmachung auch im Namen eines (möglichen) Auftraggebers Iphitos Sportveranstaltung GmbH. Der MTTC Iphitos e. V. behält sich im Übrigen vor, den Vertrag vollumfänglich mit allen Rechten und Pflichten, auch rückwirkend, auf die Iphitos Sportveranstaltung GmbH zu übertragen (Auftraggeberauswechslung), § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5MB6
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| asp Architekten GmbH, Stuttgart | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Aumeisterweg 10, 80805 München
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2024
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 19.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7b20c63-10ed-4411-95df-5b7f7ff1171b.