Interimsvergabe für Leistungen im freigestellen Schülerverkehr an Förderzentren im Kreis Segeberg
Kreis Segeberg - Der Landrat · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen SE30.00.20240028veröffentlicht 11.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Auswahl eines Gesellschafters für eine ÖPP-Verkehrsgesellschaft mit dem Kreis Schleswig-FlensburgKreis Schleswig-Flensburg · SchleswigFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Schleswig-Holstein (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Segeberg23795, Kreis Segeberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schüler*innenverkehr zu den Förderschulen in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Segeberg. Es handelt sich um eine Interimsvergabe, da in dem im März 2024 per EU-weiter Bekanntmachung gestarteten Verfahren zur Vergabe von ab dem nächsten Schuljahr zu erbringenden Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Kreises Segeberg aufgrund eines anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens eine Zuschlagserteilung bis auf Weiteres nicht möglich ist.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Janusz-Korczak-Schule, Kaltenkirchen Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule, Von-Bodelschwingh-Straße 1, 24568 Kaltenkirchen, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum 31.10.2024 mit einer ersten Verlängerungsoption bis zum 31.01.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption bis zum 10.04.2025. | – | – |
| 2 | Schule am Hasenstieg, Norderstedt Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Schule am Hasenstieg, Hasenstieg 13, 22844 Norderstedt, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum 31.10.2024 mit einer ersten Verlängerungsoption bis zum 31.01.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption bis zum 10.04.2025. | – | – |
| 3 | Trave-Schule, Bad Segeberg Leistungen des freigestellten Schülerverkehrs zur Trave-Schule, Burgfeldstraße 104, 23795 Bad Segeberg, im Zeitraum vom 02.09.2024 bis zum 31.10.2024 mit einer ersten Verlängerungsoption bis zum 31.01.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption bis zum 10.04.2025. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertragszeitraum ist 01.09.2024 bis 31.10.2024 mit einer ersten Verlängerungsoption bis zum 31.01.2025 und einer zweiten Verlängerungsoption bis zum 10.04.2025.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1VEY5RUK Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QY1VEY5RUK Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Unberührt bleiben gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG - "Bundesmindestlohn"), tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldete höhere Entgelte.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Vineta RolliCare GmbH, Kiel | 1 |
| 2 | Vineta RolliCare GmbH, Kiel | 1 |
| 3 | Vineta RolliCare GmbH, Kiel | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
- Kontakt
- vergabestelle@
segeberg.de - Auskünfte
- Kreis Segeberg - Der Landratvergabestelle@
segeberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Schleswig-Holstein (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MediCall Fahrdienst GmbH7 Zuschläge
- Rope Reisen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Elite Traffic GmbH2 Zuschläge
- Flensburger Taxi OHG2 Zuschläge
- Transdev Nord GmbH2 Zuschläge
- Vineta RolliCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d451ce16-4920-450a-af3e-a299e0515871.