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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Instandhaltung Tunnelbeleuchtung Bund

Stromnetz Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025006veröffentlicht 11.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 390 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12435, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 202 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stromnetz Berlin GmbH
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags über die Instandhaltung von Tunnelbeleuchtungsanlagen der Bundesautobahnen im Stadtgebiet von Berlin.

Beschreibung des Loses

Zu den Instandhaltungsarbeiten gehören die Leuchtenreinigung, die Leuchtenrevision, der Leuchtmittelwechsel, die Wartung und Revision der Schaltanlagen, die Wartung und Revision der Lichtmessung, die Störungsbeseitigung sowie die Schadensbeseitigung/die Schadenssicherung. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein zuverlässiger und leistungsfähiger Auftragnehmer gesucht, welcher die Instandhaltungsarbeiten ausführt. Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einseitig zweimal um ein Jahr verlängert werden (Option). Die geschätzten Mengen und die Höchstmengen bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen sind dem Vergabedokument "Anlage_04_Preisblatt" zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Basis der folgenden Zuschlagskriterien ermittelt: - Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Angebotspreise werden in eine Rangfolge gebracht. Das Angebot mit dem niedrigstem Preis erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten entscheidet das Los.
Beschreibung
Die Angebotspreise werden in eine Rangfolge gebracht. Das Angebot mit dem niedrigstem Preis erhält den Zuschlag.

Eignung13 von 13 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bieterunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bietergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen - sofern zutreffend - Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen.
Eintragung in das Handelsregister
2. Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfri … ganz lesen2. Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die "Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder"; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bieter keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
3. Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bieters vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bieters geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils nicht älter als sechs Monate sein.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
4. Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bieters resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestät … ganz lesen4. Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bieters resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindest-deckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bieter zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haft-pflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: - Sachschäden 1 Mio. Euro - Personenschäden 1 Mio. Euro - Vermögensschäden 1 Mio. Euro
Finanzkennzahlen
5. Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahr … ganz lesen5. Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder - sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend - die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorge-schrieben ist, haben die Bieter ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bieter Angaben zum Umsatz und dem spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen. Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
6. Tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über ausreichende tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik wie Kalibratoren, Leuchtdichtemessgeräte und Datenlogger sowie Netzanalysemessgeräte für Phasenanschnitt und amplitudensteuernde Lei … ganz lesen6. Tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über ausreichende tunnelbeleuchtungsspezifische Messtechnik wie Kalibratoren, Leuchtdichtemessgeräte und Datenlogger sowie Netzanalysemessgeräte für Phasenanschnitt und amplitudensteuernde Leistungsregler mit jeweils aktuellen Kalibrierzertifikaten zertifizierter Prüfinstitute für die Ausführung des Auftrags verfügen. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
7. Qualitätsmanagementsystem Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültige Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig verfügen. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Zum Nachweis fügt der Bieter eigene Anlage(n) bei.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
8. Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültige Zertifizierung für ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß DIN ISO 45001 oder … ganz lesen8. Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Der Bieter muss /die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültige Zertifizierung für ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß DIN ISO 45001 oder gleichwertig verfügen. Entsprechende Angaben sind in Formblatt 7.2 zu machen. Zum Nachweis fügt der Bieter eigene Anlage(n) bei.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
9. Eigenerklärungen Die Bieter haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
10. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bieter nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. … ganz lesen10. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bieter nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
11. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576 Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentl … ganz lesen11. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576 Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bieter die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Weitere Hinweise sind in der Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber einseitig zweimal um ein Jahr verlängert werden (Option).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
13.10.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y695VCD

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f492305-8945-4bc0-ab20-90e6e58ff3e1.