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Instandhaltung der Heizung-, Lüftung-, Klima- und Sanitärtechnik

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VG_2025_016veröffentlicht 24.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 233 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 16 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,24 Mio. € Summe von 15 Losen mit Angabe
Laufzeit
8 Monate11.05.2026 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
16
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Berufserfahrung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 6 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen Anlagen. Unter technischen Anlagen werden sämtliche im Mengengerüst (Anlage D.03a) genannten Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär verstanden. Die Anlagen befinden sich an 16 Standorten der Auftraggeberin und daher ist der Auftragsgegenstand in 16 Lose (Anlage D.03a) aufgeteilt.

Lose16 Lose

Alle 16 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Bad Homburg

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate76.800 €
2
Los 2 Frankfurt Battonstraße

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate156.000 €
3
Los 3 Friedberg

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate13.600 €
4
Los 4 Fulda

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate35.200 €
5
Los 5 Gießen

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate50.800 €
6
Los 6 Hanau

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate88.000 €
7
Los 7 Homberg Ohm

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate164.000 €
8
Los 8 Kassel

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate70.000 €
9
Los 9 Marburg

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate–
10
Los 10 Offenbach

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate144.000 €
11
Los 11 Wetzlar

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate33.200 €
12
Los 12 Homberg Efze

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate41.200 €
13
Los 13 Groß-Gerau

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate84.000 €
14
Los 14 Eschborn

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate47.200 €
15
Los 15 Darmstadt

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate84.000 €
16
Los 16 Wiesbaden

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

8 Monate156.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 70
Qualität
BerufserfahrungGewichtung (Punkte, genau) 30Berufserfahrung Anlagenmechaniker 1 Berufserfahrung Anlagenmechaniker 2

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.05.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit je Los beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.2026. Der Vertrag je Los verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind drei Verlängerungen möglich. Der Ve … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit je Los beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.2026. Der Vertrag je Los verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind drei Verlängerungen möglich. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2029. Das Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTWQH1RGN# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTWQH1RGN# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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