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Instandhaltung der Heizung-, Lüftung-, Klima- und Sanitärtechnik

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VG_2025_016veröffentlicht 16.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 233 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Monate18.05.2026 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
16Angebot auf bis zu 16, Zuschlag höchstens 16 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (54 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 8 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Instandhaltung der technischen Anlagen der AOK Hessen (im Folgenden Auftraggeberin) sowie der Störungsbeseitigung an diesen Anlagen. Unter technischen Anlagen werden sämtliche im Mengengerüst (Anlage D.03a) genannten Anlagen für Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär verstanden. Die Anlagen befinden sich an 16 Standorten der Auftraggeberin und daher ist der Auftragsgegenstand in 16 Lose (Anlage D.03a) aufgeteilt.

Lose16 Lose · Angebot auf bis zu 16 · Zuschlag höchstens 16 je Bieter

Alle 16 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Bad Homburg

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
2
Los 2 Frankfurt Battonstraße

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
3
Los 3 Friedberg

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
4
Los 4 Fulda

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
5
Los 5 Gießen

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
6
Los 6 Hanau

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
7
Los 7 Homberg Ohm

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
8
Los 8 Kassel

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
9
Los 9 Marburg

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
10
Los 10 Offenbach

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
11
Los 11 Wetzlar

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
12
Los 12 Homberg Efze

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
13
Los 13 Groß-Gerau

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
14
Los 14 Eschborn

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
15
Los 15 Darmstadt

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–
16
Los 16 Wiesbaden

Bei den instand zuhaltenden Anlagen handelt es sich vorrangig um technische Anlagen für Betrieb des Gebäudes. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass während der Vertragslaufzeit Modernisierungsmaßnahmen an den technischen Anlagen durchgeführt werden können. Für den Zeitraum der jeweiligen Gewährleistungsfrist nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten wird die Auftraggeberin die Instandhaltung der modernisierten technischen Anlage demjenigen Unternehmen übertragen, das die Modernisierung bzw. den Einbau der Anlage vorgenommen hat. Die Instandhaltung ist gemäß des zum Zeitpunkt der Ausführung jeweils geltenden anerkannten Regeln/neuesten Stand der Technik sowie sämtlichen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen (z. B. TÜV-, UVV-, VDMA-, DIN -, VDI-Vorschriften, insbesondere VDI 6022, inkl. Dokumentation, Umweltschutzgesetze und der damit zusammenhängenden Verordnungen, Richtlinien und Auflagen usw.) durchzuführen. Die technischen Anlagen und der dazugehörige Leistungsumfang sind im Preisblatt (Anlage B.03) dargestellt. Es wird das Prinzip einer zustandsorientierten Instandhaltung verfolgt. Unter Instandhaltung wird die Inspektion, die Wartung sowie kleinere Instandsetzungsarbeiten (siehe Ziffer 2.1.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage D.03)) verstanden. Beim eingesetzten Personal handelt es sich um vollausgebildete Fachkräfte, die über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur/-In und Heizungs- und Lüftungsbauer/-In verfügen. Der Auftragnehmer ist auch außerhalb der regelmäßigen Instandhaltungstermine verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Eine Störung liegt vor, wenn an einer technischen Anlage ein unvorhergesehener, akut zu behebender Funktionsausfall oder Fehlbetrieb eintritt, der eine kurzfristige Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit erfordert. Der Auftragnehmer stellt kostenneutral einen Bereitschaftsdienst sicher, der an 24 Stunden täglich und an sieben Tagen pro Woche telefonisch und per E?Mail erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst dient ausschließlich der Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen. Die Auftraggeberin prognostiziert auf Grundlage von Erfahrungswerten über die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren ein Volumen je Los gemäß der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Menge für 4 Jahre, Spalte B). Bei den genannten Mengen handelt es sich um Schätzwerte, die für die Vertragslaufzeit nicht abschließend festgelegt werden können und daher nur als Grundlage zur Kalkulation dienen. Insbesondere sind die genannten Mengen nicht als Mindestmengen zu verstehen (Mindestabnahmemengen sind nicht garantiert). Die Höchstmengen für die gesamte Vertragslaufzeit je Los sind der Anlage "D.03a Mengengerüst" (Höchstmenge für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren, Spalte G) zu entnehmen. Die vorgenannten Höchstmengen sind nicht zugesichert. Der Vertrag verliert seine Wirkung, wenn die Höchstmenge erreicht ist.

7 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05 - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16 Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsre … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über die Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05 - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16 Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur Eintragung in ein Handelsregister (Eigenerklärung Handelsregister gemäß Ziffer 2 der Anlage B.05). Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmende aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister, sofern notwendig, von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16 Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversiche … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05). - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16 Die Erklärung des Bieters/Wirtschafsteilnehmers (Eigenerklärung Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 4 der Anlage B.05) über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungssummen je Versicherungsfall) in - branchenüblicher Höhe (EUR) für Sachschäden - branchenüblicher Höhe (EUR) für Personenschäden - branchenüblicher Höhe (EUR) für Vermögensschäden, inklusive Verletzung von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) Eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall wird vor Zuschlagserteilung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Zuschlagsfall auf Anforderung durch die Auftraggeberin bzw. spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach- Personen- und Vermögensschäden inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen (nur sofern auch datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. Leistung tatsächlich bestehen) vorgelegt. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Verfügen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, sofern notwendig, von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16 Die Erklärung des Bieter … ganz lesenErklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenanzahl gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). - Anlage B.05 für Los 1 bis Los 16 Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zur durchschnittlichen Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden insgesamt je Jahr im Betrachtungszeitraum 2023 bis 2025 (Eigenerklärung Mitarbeitendenzahlen gemäß Ziffer 5.1 der Anlage B.05). Hinsichtlich der Mitarbeitendenzahlen gelten die nachfolgenden Vorgaben: - Durch diese Anforderungen möchte die Auftraggeberin die Leistungsfähigkeit bzw. Skalierbarkeit von Personalressourcen mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitenden insbesondere im Hinblick auf den situationsbezogenen Bedarf an Wartungsleitungen für Heizungen, Lüftungen, Klima und Sanitär sicherstellen. - Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden, die die Kompetenzfelder Anlagenmechaniker für Lüftungs-, Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik bzw. (bis 2003) Gas-Wasser-Installateur und Heizungs- und Lüftungsbauer abdecken, muss im vorgenannten Betrachtungszeitraum mindestens 2 pro Jahr betragen. - Die Auftraggeberin betrachtet Teilnahmeanträge/Angebote von Wirtschaftsteilnehmenden, die die vorgenannten Mindestkriterien nicht erfüllen als für die Leistungserfüllung nicht geeignet, so dass deren Teilnahmeanträge/Angebote von der Wertung ausgeschlossen werden. Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bei der Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen kommt es daher auf die Gesamtbetrachtung der von den einzelnen Gemeinschaftsmitgliedern eingereichten Daten an. Dies bedeutet die Daten der jeweiligen Mitglieder werden addiert. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung zu den Mitarbeitendenzahlen von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen von jedem eignungsleihenden Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung zu Mitarbeitendenzahlen, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.05.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit je Los beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.2026. Der Vertrag je Los verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind drei Verlängerungen möglich. Der Ve … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Vertragslaufzeit je Los beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.2026. Der Vertrag je Los verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Maximal sind drei Verlängerungen möglich. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2029. Das Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers/Wirtschaftsteilnehmers gemäß Anlage D.04. +++ Die besonderen Vertragsbedingungen zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) gemäß Anlage D.02. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des BMWK (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A) gilt während der Vertragslaufzeit.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bewerber/-Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTGM66D0S# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYTGM66D0S# Die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) (Eigenerklärung gemäß Ziffer 5 der Anlage B.04). Die Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, bei denen ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen die Verpflichtung zum HVTG vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem eignungsleihendem Unternehmen einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer einzureichen. +++ Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Eigenerklärung Russland Sanktionen gemäß Anlage B.04A). An Teilnahmeanträge/Angebote von Bietern/Wirtschaftsteilnehmern, die nicht die Eigenerklärung nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vorweisen können, darf kein Zuschlag erteilt werden, so dass diese vom Verfahren ausgeschlossen werden. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von jedem beteiligten Unternehmen einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 507 (Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (72 Lose mit Angabe)
431.809 €Zuschlagswert im Median
221.446 € – 1,16 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2026

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