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vergebenEU-weitDienstleistungen

Instandhaltung, Betriebsführung, Wartung der haustechnischen Anlagen / Standort D-21502 Geesthacht

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH · Geesthacht, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2024/07-51042veröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 822 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Herzogtum Lauenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,69 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (51 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Preis75 %
  • Qualität25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Auftraggeber) ist eine öffentlich finanzierte gemeinnützige Forschungseinrichtung und Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren e. V. Hereon beabsichtigt, die Instandhaltung der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, die Betriebsführung der Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Druckluft- und Heizungstechnik sowie den ganzjährigen Bereitschaftsdienst für die Heizungstechnik für die Gebäude außerhalb des Reaktorbereichs zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Rahmenvertrag über 2 Jahre zzgl. 1 Option über 24 Monate Vertragsbeginn 01.10.2024 über die folgenden Leistungen für die in Anlage 03 der Ausschreibungsunterlagen bezeichneten Objekte am Standort 21502 Geesthacht:

- Betriebsführung der benannten technischen Anlagen - Wartung - Sonstige Stundenlohnarbeiten, Instandsetzungen - Lieferung Betriebsmittel sowie Ersatz- und Verschleißteile - Bereitschaftsdienst

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt alle Aufgaben in den genannten Gewerken mit dem Ziel, die Verfügbarkeit und die Betriebssicherheit der technischen Anlagen und der Infrastruktur zu gewährleisten. Der AN hat in vollem Umfang das Betreiben und das Instandhalten der Anlagen der genannten Gewerke bis zum letzten Endgerät in eigener Verantwortung zu tätigen und übernimmt sämtliche Betreiberpflichten für die im Anlagenverzeichnis (Anlage 03) aufgeführten Anlagen und Objekte.

Dabei ist insbesondere der einwandfreie und unterbrechungsfreie Betrieb zu gewährleisten. Der AN gewährleistet den nahezu unterbrechungsfreien Betrieb (> 99,8%) der "betriebsrelevanten Anlagen" (z.B. Serverräume, Heizzentrale mit Unterstationen, sämtliche Labore, Kühl- und Tiefkühlräume) bzw. sorgt für entsprechend ausreichende Ersatzmaßnahmen bei längeren Ausfällen. Dies setzt neben der fachlichen Qualifikation, auch eine notwendige personelle und materielle Entstörungskette voraus. Der AN stellt einen verantwortlichen Mitarbeiter als Objektleiter für die eingeschlossenen Gewerke zur Verfügung. Dieser wird bedarfsorientiert durch drei weitere Mitarbeiter des AN, mit den aufgeführten Qualifikationen, unterstützt.

Geschuldet ist insoweit keine bloße Dienstleistung, sondern ein Erfolg. Es gilt Werkvertragsrecht, insbesondere die §§ 631 ff. BGB

Der AN hat grundsätzlich eigene Geräte und Werkzeuge zu verwenden.

Zugriff/Auftragsbearbeitung und Dokumentation des am Standort vorhandenen CAFM-Systems CONJECT sowie der GLT (Gebäudeleittechnik)

Der AG stellt Räume mit den erforderlichen Versorgungsanschlüssen (Strom, Heizung, Wasser) kostenneutral zur Verfügung: - Büroräumlichkeit - Umkleide bzw. Sozialraum - Werkstätten

Entsorgung der im Rahmen der Leistungserbringung anfallenden Abfälle erfolgt durch den AN.

Der AN stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitskräfte. Der AN verpflichtet sich, ausschließlich voll ausgebildete Fachkräfte gemäß VDI 3810 einzusetzen, welche die notwen-dige Sach- und Fachkunde besitzen.

Er verpflichtet sich eine für den Ausführungsort und die Leistungserbringung zuständige Aufsichtskraft (Objektleiter) zu stellen. Der Objektleiter ist mindestens für die Zeit zwischen 07.00 und 16.15 Uhr als Ansprechpartner und Aufsichtskraft einzuplanen.

Der AN verpflichtet sich zu einem Qualitätsmanagement, das den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (Anlage 02) entspricht.

Der AN ist berechtigt, die Leistungserbringung im Rahmen der Vorgaben nach eigenem Ermessen in-nerhalb des üblichen Leistungszeitraums gemäß dem Leistungsverzeichnis einzuteilen. Die Einhaltung etwaiger Ausführungsfristen und Wartungsintervalle aus dem Leistungsverzeichnis ist hierbei sicherzustellen. Sofern es sich um Wartungsarbeiten handelt, ist deren Durchführung mit dem zuständigen Mitarbeiter des AG rechtzeitig vor Beginn der Leistungen abzustimmen. Die übliche Dienstzeit kann bei Bedarf in gegenseitiger Abstimmung angepasst werden.

Der AN ist verpflichtet während der gesamten Vertragslaufzeit, insbesondere auch im Hinblick auf ausgeübte Verlängerungsoption, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgender Mindestdeckungssumme zu unterhalten: Personenschäden 10.000.000,00 EUR Sachschäden 10.000.000,00 EUR Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR Bearbeitungsschäden 1.000.000,00 EUR Schlüsselverlustschäden 1.000.000,00 EUR Umweltschäden 5.000.000,00 EUR

Vergütung: Grundleistungen - monatlich ein Zwölftel der in Anlage 08.4 (Angebot des AN) ausgewiesenen Pauschale. Stundenlohnarbeiten: nach Aufwand, monatlich

Leistungen und Anforderungen gemäß den Dokumenten der Ausschreibungsunterlagen: 01-Anlage-01.1-Vorbemerkungen_RV-Hereon.pdf 02-Anlage-01.2-Iso-Lageplan_Hereon.pdf 03-Anlage-01.3-Lageplan-mit-Bezeichnung.pdf 04-Vertrag-Instandhaltung-Fin.pdf 05-Anlage-02-Leistungsverzeichnis_Instandhaltung-Fin.pdf 06-Anlage-03_Anlagenbestand-Hereon.pdf 07-Anlage-04-Anlage Arbeitskarten Kälte.pdf 08-Anlage-05-Anlage Arbeitskarten Lüftung.pdf 09-Anlage-06-Leistungspositionen 679 Raumlufttechn Anlagen.pdf

Zuschlagskriterien: Angebotspreis (Gesamtpreis 4 Jahre) 75% Qualität (Unterkriterien: Organsiationskonzept und Qualitätssicherung) 25%

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 750
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 250Unterkriterien: Organisationskonzept / 200 Qunalitätssicherung / 50

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: 24 Monate zzgl. Option 1x 24 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYT58Y0TSC 1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXU1YYDYT58Y0TSC 1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens Hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen; 2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis gemäß der genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Hereon behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten; 3) Die Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Frist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4) Das Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmen die Bieter dem zu; 5) Durch die Abgabe eines Angebotes verpflichten sich der Bieter, alle übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Hereon seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden; 6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Unterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung vom Hereon zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer; 7) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich. 8) Das Angebot können nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Verhandlungssprache ist Deutsch. Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter: a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetze …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
WISAG Gebäude- und Industrieservice Nord GmbH & Co. KG, Hamburg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c49cc0b-c6bf-4c65-a399-d1013f600e5e.