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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Installation (Umbau) Antennen am Polizeihubschrauber

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen TLS011-446-2026-11V-46-4veröffentlicht 21.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 12 Tagen · Fragen bis 13.11.2026, 23:59 Uhr
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70372, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
    in 6 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    in 12 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    in 12 Tagen
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Installation (Umbau) von am Polizeihubschrauber (Typ: MBB-BK117 D3) vorhandenen Antennen für die Einsatztechnik, Installation von 5G Kombi-Antennen, einer MIMO-Antenne und Modifikation vorhandener Racks. Folgende Leistungskomponenten sind erforderlich: - 6x Installation der Außenantennen (Arbeitsleistung) - 40x 5G Kombi-Breitband-Antenne (Hardware) - 8x MIMO 4x4 Antenne (Hardware) - 1x Minor Change für 5G Kombi-Antenne und Provision 5G kombi-Antenne (Arbeitsleistung) - 1x Major Change für Zulassung Außenantennen (Arbeitsleistung) - 4x Modifikation des Racks (Arbeitsleistung) - 1x Minor Change für Zulassung für Rack Modifikation (Arbeitsleistung) Der Auftraggeber wird aus dem Rahmenvertrag die Umrüstung und Zulassung von 1 Polizeihubschrauber als Sofortabnahmemenge gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 2) abrufen. Der Auftraggeber kann aus dem Rahmenvertrag die Umrüstung und Zulassung bei bis zu weiteren 5 Polizeihubschraubern (auf der Grundlage der initialen Zulassung des Musterbaus) sowie bis zu 3 weiteren Racks (auf der Grundlage der initialen Zulassung des Musterbau) gem. Leistungsbeschreibung (Anlage 2) abrufen. Als Höchstabnahmemenge werden somit die Umrüstung und Zulassung von 6 Polizeihubschraubern sowie die Umrüstung und Zulassung von 4 Racks festgelegt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Eine solche Leistung ist dann mit dem hier vorgesehenen Auftrag vergleichbar, wenn sie folgende Vergleichbarkeitskriterien erfüllt: - Nachweis von Entwicklungstä … ganz lesen- Bieter müssen mindestens eine vergleichbare Referenz der letzten 3 Jahre, welche mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Eine solche Leistung ist dann mit dem hier vorgesehenen Auftrag vergleichbar, wenn sie folgende Vergleichbarkeitskriterien erfüllt: - Nachweis von Entwicklungstätigkeiten gem. EASA Part 21J und - Nachweis der Durchführung von Umbau und/oder Wartungsmaßnahmen an EASA CS-29 zertifizierten Hubschraubern mit Ausstellung eines entsprechenden Release to Service Zertifikats (Anlage 5 - Referenzleistungen).
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Nachweis über das Bestehen eines Entwicklungsbetriebs nach EASA Part21J
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
19.11.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenAuszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY4C5#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
Kontakt
polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de

Bei uns erfasst

179Bekanntmachungen
93Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.11.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.11.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ec1d20f-e1e4-4230-8f32-bdf7ba3af8a2.