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InSEK Hagen-Hohenlimburg - Hohenlimburg an die Lenne

Stadt Hagen · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10-24009-VE706veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 882 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hagen58095, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Projektteam, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement25 %
  • Honorarangebot25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Wettbewerb InSEK Hagen-Hohenlimburg "Hohenlimburg an die Lenne"- Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeordnung (VgV).

Beschreibung des Loses

Projektbeschreibung aus Bewerbermemorandum

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Projektteam, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement25 %
Honorarangebot25 %
Qualität
WettbewerbsergebnisEntwurf: 50 % davon: Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %: 1. Preis: 45 Punkte, 2. Preis: 25 Punkte, 3. Preis: 15; Punkte Umgang mit Überarbeitungshinweisen: 5 %
Qualität
Projektteam, Kosten-/Termin-/QualitätsmanagementAuftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters: 5% Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 20 %
Preis
Honorarangebot

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 16 beschränkt. Neben fünf zugeladenen Teilnehmenden werden weitere elf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. --------------------------------------------------------------------------------------- Zur Teilnahme berechtigt sind natürli … ganz lesenDie Zahl der Teilnehmenden wird auf 16 beschränkt. Neben fünf zugeladenen Teilnehmenden werden weitere elf Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. --------------------------------------------------------------------------------------- Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Landschaftsarchitekt*in: Berechtigung zum Führen der Berufs-bezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. b) Stadtplaner*in: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner*in" nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungs-gemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen/eine bevollmächtigten Vertreter*in sowie einen/eine (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens eine teilnahmeberechtigte Person der Planungsdisziplin (Landschaftsarchitekt*in) angehört. --------------------------------------------------------------------------------------- Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: - Name des federführenden Architekten (Büroname) und aller weiteren Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Stadtplaner*in); - Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll; - Kontaktdaten des/der Bewerbers*in / des Vertreters der Bewerbergemeinschaft; - Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird; - Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt; - Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft; - für den/die federführenden Landschaftsarchitekt*innen: - Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweis); - für den/die Stadtplaner*in: - Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner*in" (Kammernachweis); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013; - Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat. Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb NICHT notwendig. --------------------------------------------------------------------------------------- Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von elf Wettbewerbsteilnehmenden sowie zehn weiteren Bewerbern als potentielle Nachrückende nach folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vor der Auslosung/Auswahl von der Ausloberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschl …
Kriterium
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für d … ganz lesenDie Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden: 1. Benennung des vollständigen Projektteams inkl. der im Wettbewerb noch nicht beteiligten weiteren Planungsdisziplinen. Die jetzt hinzuzufügenden Teammitglieder haben alle genannten Eigenerklärungen zu erbringen. 2. Eigenerklärung, dass die Bietenden / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird; 3. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bietende der Eignungsleihe bedient); 4. Nachweis des Gesamtumsatzes des Bietenden / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 5. Nachweis des Umsatzes des Bietenden für die abgefragten Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 6. Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); 7. Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen des Projektleitenden akzeptiert. --------------------------------------------------------------------------------------- Anforderungen an die Referenzen An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt: a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. min. 5.000 m² Freianlagen, ii. min. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI. Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. Der Bewerbende erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden. Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
16 bis 16 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43HKDQ Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Freiraumplanerische Qualität - Städtebauliche Qualität - Klimaneutralität u … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y43HKDQ Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Freiraumplanerische Qualität - Städtebauliche Qualität - Klimaneutralität und Nachhaltigkeit - Wirtschaftlichkeit b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgelder: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 105.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 2.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 29.500 Euro 2. Preis: 18.500 Euro 3. Preis: 11.000 Euro 2 Anerkennungen à: 7.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrin bzw. dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger*in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgericht Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): Sachpreisrichter*innen: - Jochen Eisermann (CDU), Bezirksbürgermeister - Mark Krippner (SPD), stellv. Bezirksbürgermeister - Frank Schmidt (BfHo), stellv. Bezirksbürgermeister - Henning Keune (Stadtverwaltung), Technischer Beigeordneter - Dr. Christoph Diepes (Stadtverwaltung), Fachbereichsleiter Fachpreisrichter*innen: - Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Hochschule Ostwestfalen-Lippe - Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster - Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum - Madeleine Wolf, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Dortmund - Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn - Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn Hinweis: Stellvertretende, Sachverständige Beratende und Vorprüfende werden in der Auslobung benannt. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausloberin erklärt, dass bei der Umsetzung des Projekts einer der Preisträger*innen, in der Regel der/die Gewinner*in, mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt wird, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Kontext der angesprochenen Teilfläche im Teilbereich "Brucker Platz" besteht ein Vorbehalt in Bezug auf das Auftragsversprechen, da dieser sich in Privatbesitz befindet. Zwischen dem privaten Eigentümer und de …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
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225.204 €Zuschlagswert im Median
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96e86388-d7d3-470f-9649-98d33ae4f039.