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Bek. Wettbewerbsergebnis: InSEK Hagen-Hohenlimburg - Hohenlimburg an die Lenne

Stadt Hagen · Hagen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10-24009-VE706veröffentlicht 22.11.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 883 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hagen58095, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (30 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Wettbewerbsergebnis50 %
  • Projektteam, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement25 %
  • Honorarangebot25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Wettbewerb InSEK Hagen-Hohenlimburg "Hohenlimburg an die Lenne"- Objektplanungsleistungen Gebäude - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeordnung (VgV).

Beschreibung des Loses

Projektbeschreibung aus Bewerbermemorandum bzw. Auslobung

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Wettbewerbsergebnis50 %
Projektteam, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement25 %
Honorarangebot25 %
Qualität
WettbewerbsergebnisEntwurf: 50 % davon: Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %: 1. Preis: 45 Punkte, 2. Preis: 25 Punkte, 3. Preis: 15; Punkte Umgang mit Überarbeitungshinweisen: 5 %
Qualität
Projektteam, Kosten-/Termin-/QualitätsmanagementAuftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters: 5% Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 20 %
Preis
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y435R5S Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Freiraumplanerische Qualität - Städtebauliche Qualität - Klimaneutralität u … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y435R5S Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Freiraumplanerische Qualität - Städtebauliche Qualität - Klimaneutralität und Nachhaltigkeit - Wirtschaftlichkeit b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgelder: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 105.000 Euro (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 2.666,66 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 29.500 Euro 2. Preis: 18.500 Euro 3. Preis: 11.000 Euro 2 Anerkennungen à: 7.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrin bzw. dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des/der Preisträger*in bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Preisgericht Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge): Sachpreisrichter*innen: - Jochen Eisermann (CDU), Bezirksbürgermeister - Mark Krippner (SPD), stellv. Bezirksbürgermeister - Frank Schmidt (BfHo), stellv. Bezirksbürgermeister - Henning Keune (Stadtverwaltung), Technischer Beigeordneter - Dr. Christoph Diepes (Stadtverwaltung), Fachbereichsleiter Fachpreisrichter*innen: - Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Hochschule Ostwestfalen-Lippe - Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster - Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum - Madeleine Wolf, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Dortmund - Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn - Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn Hinweis: Stellvertretende, Sachverständige Beratende und Vorprüfende werden in der Auslobung benannt. ----------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausloberin erklärt, dass bei der Umsetzung des Projekts einer der Preisträger*innen, in der Regel der/die Gewinner*in, mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt wird, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Kontext der angesprochenen Teilfläche im Teilbereich "Brucker Platz" besteht ein Vorbehalt in Bezug auf das Auftragsversprechen, da dieser sich in Privatbesitz befindet. Zwischen dem privaten Eigentümer und …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9efb74f4-abdc-4990-83d7-dd20217ab50b.