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Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Landkreis Mansfeld-Südharz · Sangerhausen, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 01/Direkt ÖPNV/M005821750veröffentlicht 16.12.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.01.2026 – 31.12.2035
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2035
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Beschreibung: Personenverkehrsleistungen Gegenstand ist die Inhouse-Vergabe von Linienverkehrsleistungen gemäß PBefG als Gesamtleistung auf dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien in Bedarfsverkehre ganz oder teilweise umzuwandeln und / oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2035
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 0 … ganz lesenGemäß § 8 a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen, als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassenden Linienverkehre (siehe Abschnitt 5.1) ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2 a Satz 2 PBefG). Der Betrieb des oben genannten Linienbündels ist zu dem in Abschnitt 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegendem Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Landkreis geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht des Landkreises bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. Die Verkehrsleistungen werden nur als Gesamtleistung vergeben (§ 8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2 a Satz 2 PBefG). Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) werden die Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste festgelegt (§ 8 a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument des Landkreises Mansfeld-Südharz verbindlich beschrieben. Dieses Dokument ist öffentlich zugänglich und ist unter: https://www.mansfeldsuedharz.de/unser-service-ihr-ansprechpartner/unsere-aemter#c533, Öffentlicher Personennahverkehr abrufbar. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1 a PBefG verbindlich zugesichert werden und dem Landkreis Mansfeld-Südharz ein eigener justiziabler und sanktionsbewehrter vertraglicher Anspruch auf die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen aus dieser Vorabbekanntmachung samt Ergänzungsdokument und Anlagen eingeräumt wird. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung wird auf Anfrage vom Landkreis Mansfeld-Südharz zur Verfügung gestellt. Abweichende eigenwirtschaftliche Anträge führen zur Ablehnung. Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Hinweis
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung auf den heutigen Linien 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 410, 411, 412, 413, 414, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 440, 441, 450, 451, 452, 453, 454, 460, 461, 462, 470, 471, 4 … ganz lesenDurchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung auf den heutigen Linien 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 410, 411, 412, 413, 414, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 440, 441, 450, 451, 452, 453, 454, 460, 461, 462, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 480, Z1, ZSV1, ZSV2, ZSV3, ZSV4, ZSV5 In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigen Planungsstand auf 5,464 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien in Bedarfsverkehre ganz oder teilweise umzuwandeln und / oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öDA bestimmten Rahmen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an den Nahverkehrsplan in der jeweils gültigen Fassung sowie an andere, nicht vorhersehbare Umstände angepasst werden kann. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2lt f der VO (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8 a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, welche Gegenstand des öDA sind und die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinflussen. Die zuständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Landkreis Mansfeld-Südharz kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8 a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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2Angebote je Los im Median (117 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dfbc4af8-2c31-4d88-abab-73871bae8b61.