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INFRA 2.0

Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen CTK 08/2023veröffentlicht 02.07.2024DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Frist im Verfahrenseit 1020 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03048, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel ist die Entwicklung einer modernen, leistungsfähigen, sicheren und skalierbaren Infrastruktur, die dem qualitativen und quantitativen Wachstum des IT Bedarfs des CTK Rechnung trägt.

Beschreibung des Loses

Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) als größtes Krankenhaus in Brandenburg leistet einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung und zukünftig auch zur medizinischen Forschung. Das CTK gehört mit über 1.200 Betten und rund 3.000 Mitarbeiter:innen zu den leistungsfähigsten und größten Krankenhäusern in Deutschland, in dem jährlich mehr als 100.000 Patient:innen sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden. Die Landesregierung Brandenburgs hat in jüngerer Vergangenheit beschlossen, die medizinische Forschung und Lehre im Land zu stärken und mit der Umwandlung des CTKs in ein Universitätsklinikum für bessere Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung, Forschung und Translation in Brandenburg und über die Landesgrenzen hinaus zu sorgen. In diesem Zuge soll das CTK auch als Digitales Leitkrankenhaus ausgebaut und künftig der Motor für die Modellregion Gesundheit Lausitz sein. Ziel ist es, alle Gesundheitseinrichtungen - von der Arztpraxis über Kliniken bis hin zur Apotheke - in der Region digital zu vernetzen. Der erste Schritt für das CTK hin zum Digitalen Leitkrankenhaus ist der Aufbau eines modernen digitalen Fundaments für IT- und Gesundheitsanwendungen von morgen. Perspektivisch soll eine moderne, leistungsfähige, sichere und skalierbare Infrastruktur entwickelt werden, die dem qualitativen und quantitativen Wachstum des IT Bedarfs des CTK Rechnung trägt. Übergreifendes Ziel dabei ist, mit erfahrenen Partnern eine integrierte Lösung für die zukünftige IT-Infrastruktur zu entwickeln, die im Nachgang auch durch den oder die Partner mittel- und langfristig betreut und weiterentwickelt wird. Ständige und zwingend Prämisse ist dabei, dass die Sicherheit der Behandlung der Patient:innen weiter erhöht , die Qualität der medizinischen Leistungen gesichert und eine performante Grundlage für eine innovative Medizin hergestellt wird. Das Zieldesign muss mindestens den Anforderungen des branchenspezifischen B3S Standards und seiner Fortentwicklung genügen und es muss stehts beachtet werden, dass die IT des CTK, aufgrund seiner Kennzahlen und gemäß BSI-KritisV, als kritische Infrastruktur einzustufen ist. Im Detail hat das Projekt die folgenden inhaltlichen Ziele und Ansätze für die Lieferung / Umsetzung: - Entwicklung einer neuen Infrastruktur mit einer höchstmöglichen Stabilität, einer hohen Performance, einer hohen Benutzerfreundlichkeit und einer hohen Akzeptanz bei den unterschiedlichen Nutzergruppen und Bereichen im Zusammenspiel mit einem hohen Maß an Sicherheit. - Der Aufbau, die Verifikation und der Test der neuen Infrastruktur muss parallel zum Betrieb der bisherigen Infrastruktur erfolgen, ohne eine Beeinträchtigung des aktuellen Betriebes. - Es erfolgt eine Migration aller Benutzer und Applikationen auf die neue Infrastruktur. In Einzelfällen ist für nicht migrierbare Altsysteme ein gesondertes Verfahren für einen sicheren Weiterbetrieb und Zugriff zu entwickeln. - SLA-Zielerreichung: Die neue Infrastruktur muss den Anforderungen in den Dimensionen Verfügbarkeit / Ausfallsicherheit für die Stufen SILBER/GOLD/PLATIN erreichen, d.h. diesen SLA-Zielen genügen - Wirtschaftlich ausgewogenen Technologieentscheidungen und Berücksichtigung der aktuellen Technologie (Investitionsschutz), wenn diese den Anforderungen weiterhin entsprechen kann und entsprechend wirtschaftlich in das neue Konzept integrierbar ist. Die weiteren Informationen sind der Anlage 1 Anforderungen und Bedürfnisse zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Erfüllungsgrad Leistungsanforderungen
Qualität
Implementierungskonzept
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 … ganz lesen1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. **** Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform vergabemarktplatz.brandenburg in elektronischer Form einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach§§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Anlage 2F 2 in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter weitere Eigenerklärungen einzureichen, welche den Vergabeunterlagen zu entnehmen sind. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen. **** G) Der Gesamtwert der Beschaffung und der Gesamtwert des Auftrages werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5C68B6 Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie: Seit dem 01.07.2024 ist das Carl-Thiem Klinikum Cottbus zur Universität ernannt worden. Es firmiert seitdem unter dem Namen: Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem Thiemstraße 111 03048 Cottbus Um keinen Widerspruch … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9Y5C68B6 Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie: Seit dem 01.07.2024 ist das Carl-Thiem Klinikum Cottbus zur Universität ernannt worden. Es firmiert seitdem unter dem Namen: Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem Thiemstraße 111 03048 Cottbus Um keinen Widerspruch zwischen Auftragsbekanntmachung und Bekanntmachung vergebener Aufträge zu erzeugen, wurde unter dem Feld Auftraggeber die alte Firmierung angegeben. Es wird jedoch hiermit darauf hingewiesen, dass diese seit dem 01.07.2024 keinen Bestand mehr hat und sich ebenfalls die Trägerschaft geändert hat. Die Medizinische Universität unterliegt der Aufsicht des Landes Brandenburg.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
T-Systems International GmbH, Berlin1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Anschrift
Thiemstraße 111, 03048 Cottbus
Website
ctk.de
Kontakt
vergabemanagement@ctk.de

Bei uns erfasst

82Bekanntmachungen
28Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bfcade9b-cb6d-4583-893c-7c6acb2e6bc1.