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INFRA 2.0

Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Angebotsfristseit 1021 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Cottbus03048, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel ist die Entwicklung einer modernen, leistungsfähigen, sicheren und skalierbaren Infrastruktur, die dem qualitativen und quantitativen Wachstum des IT Bedarfs des CTK Rechnung trägt.

Beschreibung des Loses

Das Carl-Thiem-Klinikum (CTK) als größtes Krankenhaus in Brandenburg leistet einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung und zukünftig auch zur medizinischen Forschung. Das CTK gehört mit über 1.200 Betten und rund 3.000 Mitarbeiter:innen zu den leistungsfähigsten und größten Krankenhäusern in Deutschland, in dem jährlich mehr als 100.000 Patient:innen sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden. Die Landesregierung Brandenburgs hat in jüngerer Vergangenheit beschlossen, die medizinische Forschung und Lehre im Land zu stärken und mit der Umwandlung des CTKs in ein Universitätsklinikum für bessere Rahmenbedingungen für die medizinische Versorgung, Forschung und Translation in Brandenburg und über die Landesgrenzen hinaus zu sorgen. In diesem Zuge soll das CTK auch als Digitales Leitkrankenhaus ausgebaut und künftig der Motor für die Modellregion Gesundheit Lausitz sein. Ziel ist es, alle Gesundheitseinrichtungen - von der Arztpraxis über Kliniken bis hin zur Apotheke - in der Region digital zu vernetzen. Der erste Schritt für das CTK hin zum Digitalen Leitkrankenhaus ist der Aufbau eines modernen digitalen Fundaments für IT- und Gesundheitsanwendungen von morgen. Perspektivisch soll eine moderne, leistungsfähige, sichere und skalierbare Infrastruktur entwickelt werden, die dem qualitativen und quantitativen Wachstum des IT Bedarfs des CTK Rechnung trägt. Übergreifendes Ziel dabei ist, mit erfahrenen Partnern eine integrierte Lösung für die zukünftige IT-Infrastruktur zu entwickeln, die im Nachgang auch durch den oder die Partner mittel- und langfristig betreut und weiterentwickelt wird. Ständige und zwingend Prämisse ist dabei, dass die Sicherheit der Behandlung der Patient:innen weiter erhöht , die Qualität der medizinischen Leistungen gesichert und eine performante Grundlage für eine innovative Medizin hergestellt wird. Das Zieldesign muss mindestens den Anforderungen des branchenspezifischen B3S Standards und seiner Fortentwicklung genügen und es muss stehts beachtet werden, dass die IT des CTK, aufgrund seiner Kennzahlen und gemäß BSI-KritisV, als kritische Infrastruktur einzustufen ist. Im Detail hat das Projekt die folgenden inhaltlichen Ziele und Ansätze für die Lieferung / Umsetzung: - Entwicklung einer neuen Infrastruktur mit einer höchstmöglichen Stabilität, einer hohen Performance, einer hohen Benutzerfreundlichkeit und einer hohen Akzeptanz bei den unterschiedlichen Nutzergruppen und Bereichen im Zusammenspiel mit einem hohen Maß an Sicherheit. - Der Aufbau, die Verifikation und der Test der neuen Infrastruktur muss parallel zum Betrieb der bisherigen Infrastruktur erfolgen, ohne eine Beeinträchtigung des aktuellen Betriebes. - Es erfolgt eine Migration aller Benutzer und Applikationen auf die neue Infrastruktur. In Einzelfällen ist für nicht migrierbare Altsysteme ein gesondertes Verfahren für einen sicheren Weiterbetrieb und Zugriff zu entwickeln. - SLA-Zielerreichung: Die neue Infrastruktur muss den Anforderungen in den Dimensionen Verfügbarkeit / Ausfallsicherheit für die Stufen SILBER/GOLD/PLATIN erreichen, d.h. diesen SLA-Zielen genügen - Wirtschaftlich ausgewogenen Technologieentscheidungen und Berücksichtigung der aktuellen Technologie (Investitionsschutz), wenn diese den Anforderungen weiterhin entsprechen kann und entsprechend wirtschaftlich in das neue Konzept integrierbar ist. Die weiteren Informationen sind der Anlage 1 Anforderungen und Bedürfnisse zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Erfüllungsgrad Leistungsanforderungen
Qualität
Implementierungskonzept
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Eignung25 von 25 angegeben

Kriterium
Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage eines zugehörigen Nachweises
Kriterium
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
Kriterium
Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 5 Millionen Euro netto in den le … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 5 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
Kriterium
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprech … ganz lesenErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Im Einzelnen: - Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). - Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Kriterium
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
Kriterium
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens fünf Jahren er-brachten wesentlichen Liefer- od … ganz lesenErklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens fünf Jahren er-brachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen. - Mindestanforderung: Bewerber haben mindestens fünf Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen nachzuweisen. Referenzen müssen jeweils mindestens die bei-den nachfolgenden Mindestanforderungen er-füllen: 1. Organisation, die als Kritische Infrastruktur (KRITIS) eingestuft ist, als Referenzgeber. 2. Das Referenzvolumen beträgt mind. 1,0 Mio. EUR - Mindestanforderung: Mit den fünf Referenzen müssen die nachfolgenden Leistungsanforderungen (vgl. Ziffer xx aus Anlage 1) mindestens einmal nachgewiesen werden: 1. Virtualisierungsumgebung (inkl. Umgebung für die DMZ) 2. Microsoft AD und Exchange / Office sowie Fileservices 3. Applikationsbereitstellung
Kriterium
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers
Kriterium
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (fü … ganz lesenBeruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Kriterium
- Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters - Nachweis nach DIN ISO 27001 oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters - Nachweis nach DIN ISO 27701 Zertifizierung oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters - Der Hostingstandort muss die Standards der ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27002 erfüllen und nachweisen.
Kriterium
Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind: - Service (User-Helpdesk); Mindestanforderung 10 Beschäftigte mit der Qualifikation ITIL - Technisches Design und Implementierung (Leistungsbereich DC Core, AD … ganz lesenNachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind: - Service (User-Helpdesk); Mindestanforderung 10 Beschäftigte mit der Qualifikation ITIL - Technisches Design und Implementierung (Leistungsbereich DC Core, AD Exchange, Appl.Bereitstellung); Mindestanforderung 10 Beschäftigte mit den Qualifikationen VM-Ware, Citrix (CCA, CCP, CCE) und Microsoft Certified (Azure) - Operations Team (Leistungsbereich DC Core, AD Exchange, Appl.Bereitstellung); Mindestanforderung 10 Beschäftigte mit den Qualifikationen VM-Ware, Citrix (CCA, CCP, CCE) und Microsoft Certified (Azure) - Projektmanagement; Mindestanforderung 10 Beschäftigte mit den Qualifikationen PRINCE2 oder PMP und ITIL - Vertrieb - Sonstige/Verwaltung - Freie Mitarbeiter
Kriterium
Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
Kriterium
Bereitstellung eines deutschsprachigen Supports 24/7
Kriterium
Bereitstellung einer deutschsprachigen Hotline des Auftragnehmers 24/7
Kriterium
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
Kriterium
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
Kriterium
Eigenerklärung zur Einhaltung des MiLoG
Kriterium
Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
Kriterium
Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt BbgVergG
Kriterium
Verpflichtungserklärung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG
Kriterium
Erklärung Frauenförderung
Kriterium
Eigenerklärung BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Ausschlussgründe Russland Sanktionen
Kriterium
Information und Erklärung zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 … ganz lesen1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. **** Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem … ganz lesenA) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform vergabemarktplatz.brandenburg in elektronischer Form einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach§§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Anlage 2F 2 in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter weitere Eigenerklärungen einzureichen, welche den Vergabeunterlagen zu entnehmen sind. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 10. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5C6SK6 Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfül … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9Y5C6SK6 Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: 1. Gesamtauswahlentscheidung Es werden mindestens die drei maximal die vier geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber maximal vier Bewerber zugelassen sind. 2. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen gem. Anlage 0 Ziffer C.II.1 3. Auswahlkriterium 2 und 3: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen gem. Anlage 0 Ziffer C II Nr. 1 4. Auswahlkriterium 4: Mitarbeiteranzahl gem. Anlage 0 Ziffer C II Nr. 1 5. Auswahlkriterium 5: Mitarbeiterverhältnis gem. Anlage 0 Ziffer C II Nr. 1 6. Auswahlkriterium 6: Zertifizierungen gem. Anlage 0 Ziffer C II Nr. 1 7. Benachrichtigung Teilnahmeanträge: Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Anschrift
Thiemstraße 111, 03048 Cottbus
Website
ctk.de
Kontakt
vergabemanagement@ctk.de

Bei uns erfasst

82Bekanntmachungen
28Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Brandenburg (13 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60e86f44-22fe-4a65-8784-66690ec609cd.