Indirekteinleiterkontrollen - Beratung, Probenahme, Laboranalysen und Ergebnisauswertung
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen
Aktenzeichen HG-2024-0085veröffentlicht 11.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 23.09.2024 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 23.09.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Homburg v. d. Höhe61352, Hochtaunuskreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Konzept zur Abwicklung, 3 Beispiele von Untersuchungsberichten, Organigramm Abwicklungsverfahren (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)30 %
- Anzahl jährlich ausgeführter Abwasseranalysen im Labor, der probenehmenden Mitarbeitenden und Prüfenden (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)40 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Indirekteinleiterüberwachung / Indirekteinleiterkontrollen
Beschreibung des Loses
Indirekteinleitertkontrollen von gewerblichen Einleitern im gesamten Stadtgebiet; Beratung, Probenahme, Laboranalysen und Ergebnisauswertung.
Zurzeit befinden sich 195 Indirekteinleiter im Abwasserkataster bzw. in der kommunalen Abwasserüberwachung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, die Ihrem Auftrag entsprechend Kontrollen durch eine staatlich anerkannte EKVO-Überwachungsstelle durchführen lassen will. Wesentlicher Leistungsumfang: 1. Fachtechnische, -kaufmännische und verwaltungsbezogene Leistungen: • Führung und Pflege des Abwasserkatasters mit den administrativen und abwasserrelevanten Angaben (Qualität und Quantität des Abwasseranfalls, Produktionsmittel, Abwasservorbehandlungsstufen etc.), den messstellenbezogenen individuellen Untersuchungsprogrammen, (u. a. Parameter, Untersuchungsmethode, Bestimmungsgrenzen etc.), • fachliche Prüfung der kommunalen Gewerbean- und -ummeldelisten und Selektion abwasserrelevanter Betriebe zur Erstbegehung, Zusendung, Auswertung des Erhebungsbogens, telefonische Rücksprache, • Erfassung von neuen oder zu aktualisierenden Untersuchungsobjekten (Betriebe) mit der Erhebung und Prüfung aller abwasserrelevanter Gegebenheiten vor Ort, örtliche Festlegung überwachungsbezogener Maßnahmen, wie Probeentnahmestellen mit zugehörigen Produktionszweigen in Bezug auf die einzelnen Abwasseranfallstellen und Abwasservorbehandlungsanlagen, • betriebsbezogene Dokumentation und Beachtung wasserrechtlicher Bescheide zur Einleitererlaubnis und /oder -befreiung, Erarbeitung und Festlegung u. a. des Untersuchungsumfanges und der -häufigkeit nach Art und Beschaffenheit des eingeleiteten bzw. einzuleitenden Abwassers, der kommunalen Abwassersatzung, den fachlichen und rechtlichen Regelwerken und den ggf. vorliegenden wasserrechtlichen Bescheiden, • Katasterführung auch für Betriebe, bei denen vorübergehend keine Kontrollen mehr erfolgen, wenn z. B. regelmäßig und ohne größere Mängel ein Sachverständigengutachten vorgelegt wird, (mit terminlicher Wiedervorlage und ggf. Anforderung der Wiederholungsprüfung), • Betriebsbegehungen mit ggf. Überprüfung (z. B. Farbstoffkontrollen) der Kanalanschlussleitungen, der Reinigungs- und Übergabeschächte gewerblicher Grundstücksentwässerungs-, Vorbehandlungs-, Abscheider- und Spaltanlagen, soweit sie zur Behandlung und Ableitung von Abwasser dienen, • Aktualisierung, Ergänzung und Abstimmung des Untersuchungsumfanges und der Untersuchungshäufigkeit, • Einsatz- und Terminplanung der in unterschiedlichen Intervallen durchzuführenden Kontrollen, • Aufwendungen durch den teilweise mehrfach notwendigen Besuch eines Betriebes, bis eine Betriebskontrolle mit Probeentnahme durchgeführt werden kann, da "die Untersuchung ohne vorherige Ankündigung durchzuführen ist" (EKVO § 4 Abs. 2), • kaufmännische Debitoren Rechnungslegung/Bescheiderstellung je Untersuchungspunkt • Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags bei Grenzwertüberschreitung und kaufmännische Debitoren Rechnungslegung, • ordnungsgemäße Dokumentation des Untersuchungsvorganges und der Ergebnisse im Abwasserkataster (in Papier- und EDV-technischer Form), • Stellungnahme im Rahmen von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, • Stellungnahmen zu Fragen der kommunalen Entwässerungssatzung (Richtlinien, Normen, gesetzlicher Grundlagen), Einleitbegrenzungen und diverser betriebsbezogener Ausnahmeregelungen, • Prüfung mit fachtechnischer Stellungnahme und ggf. direkter Weiterleitung der Bauanträge zur Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen von der Stadt zur zuständigen Fach- bzw. Genehmigungsbehörde, • Eingrenzung, Ermittlung von Schadstoffeinleitungen durch Auswertung der Angaben im Abwasserkataster und fachliche Beratung bei der Erstellung von zielgerichteten Sonderuntersuchungen, • abwassertechnische Beratung der gewerblichen Anschlussnehmer bzw. Benutzer der öffentlichen Abwasserbeseitigungsaniagen, d. h. schriftliche und mündliche Erläuterungen zu den Gründen und dem Umfang der Kontrollen, Mängelfeststellung und Vorschläge zur Mängelbeseitigung, • Jahresdokumentation und Auswertung gem. Eigenkontrollverordnung über den Umfang und die Ergebnisse der lndirekteinleiterkontrolle, u. a. zur Vorlage für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.
Gegenstand nach CPV
- 90400000Dienstleistungen in der AbwasserbeseitigungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Abwicklung, 3 Beispiele von Untersuchungsberichten, Organigramm Abwicklungsverfahren (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)
- Qualität
- Anzahl jährlich ausgeführter Abwasseranalysen im Labor, der probenehmenden Mitarbeitenden und Prüfenden (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 23.09.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenkürzer
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. … ganz lesenkürzer
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Bestehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform (Nachrichtenportal der HAD) bis spätestens 1 Woche vor dem Eröffnungstermin eingereicht werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Die von dem Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Bitte beachten Sie das Dokument "Hinweise zum Datenschutz".
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Aqua Service Schwerin, Schwerin | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 16 - 18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
- Website
- bad-homburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bad-homburg.de
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Preise und WettbewerbPremium
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- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.08.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1475131-16f9-46e4-ad26-93129dc8d80d.