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Indirekteinleiterkontrollen - Beratung, Probenahme, Laboranalysen und Ergebnisauswertung

Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen

Aktenzeichen HG-2024-0085veröffentlicht 11.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23.09.2024 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Konzept zur Abwicklung, 3 Beispiele von Untersuchungsberichten, Organigramm Abwicklungsverfahren (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)30 %
  • Anzahl jährlich ausgeführter Abwasseranalysen im Labor, der probenehmenden Mitarbeitenden und Prüfenden (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)40 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 25 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Indirekteinleiterüberwachung / Indirekteinleiterkontrollen

Beschreibung des Loses

Indirekteinleitertkontrollen von gewerblichen Einleitern im gesamten Stadtgebiet; Beratung, Probenahme, Laboranalysen und Ergebnisauswertung.

Zurzeit befinden sich 195 Indirekteinleiter im Abwasserkataster bzw. in der kommunalen Abwasserüberwachung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, die Ihrem Auftrag entsprechend Kontrollen durch eine staatlich anerkannte EKVO-Überwachungsstelle durchführen lassen will. Wesentlicher Leistungsumfang: 1. Fachtechnische, -kaufmännische und verwaltungsbezogene Leistungen: • Führung und Pflege des Abwasserkatasters mit den administrativen und abwasserrelevanten Angaben (Qualität und Quantität des Abwasseranfalls, Produktionsmittel, Abwasservorbehandlungsstufen etc.), den messstellenbezogenen individuellen Untersuchungsprogrammen, (u. a. Parameter, Untersuchungsmethode, Bestimmungsgrenzen etc.), • fachliche Prüfung der kommunalen Gewerbean- und -ummeldelisten und Selektion abwasserrelevanter Betriebe zur Erstbegehung, Zusendung, Auswertung des Erhebungsbogens, telefonische Rücksprache, • Erfassung von neuen oder zu aktualisierenden Untersuchungsobjekten (Betriebe) mit der Erhebung und Prüfung aller abwasserrelevanter Gegebenheiten vor Ort, örtliche Festlegung überwachungsbezogener Maßnahmen, wie Probeentnahmestellen mit zugehörigen Produktionszweigen in Bezug auf die einzelnen Abwasseranfallstellen und Abwasservorbehandlungsanlagen, • betriebsbezogene Dokumentation und Beachtung wasserrechtlicher Bescheide zur Einleitererlaubnis und /oder -befreiung, Erarbeitung und Festlegung u. a. des Untersuchungsumfanges und der -häufigkeit nach Art und Beschaffenheit des eingeleiteten bzw. einzuleitenden Abwassers, der kommunalen Abwassersatzung, den fachlichen und rechtlichen Regelwerken und den ggf. vorliegenden wasserrechtlichen Bescheiden, • Katasterführung auch für Betriebe, bei denen vorübergehend keine Kontrollen mehr erfolgen, wenn z. B. regelmäßig und ohne größere Mängel ein Sachverständigengutachten vorgelegt wird, (mit terminlicher Wiedervorlage und ggf. Anforderung der Wiederholungsprüfung), • Betriebsbegehungen mit ggf. Überprüfung (z. B. Farbstoffkontrollen) der Kanalanschlussleitungen, der Reinigungs- und Übergabeschächte gewerblicher Grundstücksentwässerungs-, Vorbehandlungs-, Abscheider- und Spaltanlagen, soweit sie zur Behandlung und Ableitung von Abwasser dienen, • Aktualisierung, Ergänzung und Abstimmung des Untersuchungsumfanges und der Untersuchungshäufigkeit, • Einsatz- und Terminplanung der in unterschiedlichen Intervallen durchzuführenden Kontrollen, • Aufwendungen durch den teilweise mehrfach notwendigen Besuch eines Betriebes, bis eine Betriebskontrolle mit Probeentnahme durchgeführt werden kann, da "die Untersuchung ohne vorherige Ankündigung durchzuführen ist" (EKVO § 4 Abs. 2), • kaufmännische Debitoren Rechnungslegung/Bescheiderstellung je Untersuchungspunkt • Ermittlung des Starkverschmutzerzuschlags bei Grenzwertüberschreitung und kaufmännische Debitoren Rechnungslegung, • ordnungsgemäße Dokumentation des Untersuchungsvorganges und der Ergebnisse im Abwasserkataster (in Papier- und EDV-technischer Form), • Stellungnahme im Rahmen von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, • Stellungnahmen zu Fragen der kommunalen Entwässerungssatzung (Richtlinien, Normen, gesetzlicher Grundlagen), Einleitbegrenzungen und diverser betriebsbezogener Ausnahmeregelungen, • Prüfung mit fachtechnischer Stellungnahme und ggf. direkter Weiterleitung der Bauanträge zur Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen von der Stadt zur zuständigen Fach- bzw. Genehmigungsbehörde, • Eingrenzung, Ermittlung von Schadstoffeinleitungen durch Auswertung der Angaben im Abwasserkataster und fachliche Beratung bei der Erstellung von zielgerichteten Sonderuntersuchungen, • abwassertechnische Beratung der gewerblichen Anschlussnehmer bzw. Benutzer der öffentlichen Abwasserbeseitigungsaniagen, d. h. schriftliche und mündliche Erläuterungen zu den Gründen und dem Umfang der Kontrollen, Mängelfeststellung und Vorschläge zur Mängelbeseitigung, • Jahresdokumentation und Auswertung gem. Eigenkontrollverordnung über den Umfang und die Ergebnisse der lndirekteinleiterkontrolle, u. a. zur Vorlage für die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept zur Abwicklung, 3 Beispiele von Untersuchungsberichten, Organigramm Abwicklungsverfahren (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)30 %
Anzahl jährlich ausgeführter Abwasseranalysen im Labor, der probenehmenden Mitarbeitenden und Prüfenden (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)40 %
Preis30 %
Qualität
Konzept zur Abwicklung, 3 Beispiele von Untersuchungsberichten, Organigramm Abwicklungsverfahren (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)
Qualität
Anzahl jährlich ausgeführter Abwasseranalysen im Labor, der probenehmenden Mitarbeitenden und Prüfenden (vgl. Anl. II, Ziff. 03.05)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.09.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenEin Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. … ganz lesenErgänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Bestehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform (Nachrichtenportal der HAD) bis spätestens 1 Woche vor dem Eröffnungstermin eingereicht werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Die von dem Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Bitte beachten Sie das Dokument "Hinweise zum Datenschutz".

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Aqua Service Schwerin, Schwerin1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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31vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1475131-16f9-46e4-ad26-93129dc8d80d.