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ohne Zuschlag beendetEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Implementierung und Betrieb eines Learning Ecosystems

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ITD1-0804-2024veröffentlicht 19.11.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 695 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Implementierung und Betrieb eines Learning Ecosystems - Implementierung, Schulungen, Datenmigration, Projektmanagement, Erstellung eines Werbevideos - Betrieb des Systems, Pflege von Learning Nuggets, Bereitstellung von MS365-Inhalten - Erstellung bzw. Anpassung von Web Based Trainings, Learning Nuggets - Weiterführende Schulungen . Vertragslaufzeit: 60 Monate (Implementierung übergehend in die Betriebsphase) 1. Verlängerungszeitraum: 36 Monate

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: . "1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB Ich erkläre, • dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine n … ganz lesenJedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen/Erklärungen vorzulegen: . "1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB Ich erkläre, • dass mein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislich gegen gel- tende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, • dass mein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff- nung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt wurde, • dass mein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. • dass mein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 1 GWB, Art. 101 Abs. 1 AEUV), • dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durch- führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschnei- dende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, • dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, • dass mein Unternehmen keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öf- fentlichen Auftrags oder eines Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass mein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, • dass mein Unternehmen nicht versucht hat, - die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, • dass mein Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. . 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB Ich erkläre, dass keine der nachfolgenden Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbe- werb nach § 123 Abs. 1 GWB rechtfertigen würden: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), • § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte …
Kriterium
1.1) Benennen Sie die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter. Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter muss aktuell mind. 20 Personen betragen. . 1.2) Übermitteln Sie den Umsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Umsatz der letzten 3 abgeschossenen Geschäftsjahre muss in Summe min. 3 Mio. € betragen haben.
Kriterium
2.1) Der Bewerber weist den Betrieb von min. 2 vergleichbaren Systemen (Learning Ecosystem mit angeschlossenen Lernplattform(en) und/oder anderweitig einsetzbaren Untersystemen) anhand von einzureichenden Referenzen nach. Mindestanforderungen: - Maximal eines der 2 Referenzprojekte darf sich noch in … ganz lesen2.1) Der Bewerber weist den Betrieb von min. 2 vergleichbaren Systemen (Learning Ecosystem mit angeschlossenen Lernplattform(en) und/oder anderweitig einsetzbaren Untersystemen) anhand von einzureichenden Referenzen nach. Mindestanforderungen: - Maximal eines der 2 Referenzprojekte darf sich noch in der Umsetzung befinden, wobei ein Umsetzungsstand von mind. 50% gefordert wird und nachgewiesen werden muss. - Mindestens eine der genannten Referenzen muss mittels agiler Softwarentwicklung umgesetzt worden sein. - Für mindestens 1 Referenz muss der Betrieb einer Plattform nachgewiesen werden, die der Vermittlung von Lerninhalten an eine breit gefächerte Zielgruppe dient und welcher ein didaktisches Konzept zugrunde liegt. Zudem muss die Plattform auf eine verständliche Nutzung und dem Nachhalten des erlernten Wissens ausgelegt sein. - Die Fertigstellung des Systems darf bei mindestens 1 Referenzprojekt nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist das Enddatum der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. - Min. 1 Referenzprojekt wurde bei einem öffentlichen Auftraggeber durchgeführt oder befindet sich aktuell bei einem öffentlichen Auftraggeber in der Umsetzung. . 2.2) Der Bewerber weist ein Zertifikat nach ISO 27001 nach oder legt einen vergleichbaren Nachweis vor. . 2.3) Der Bewerber weist für min. 1 festangestellten Mitarbeiter Erfahrungen als "Projektleitung" in min. 2 abgeschlossenen Projekten nach. Entsprechende Referenzen und Erfahrungswerte sind zu beschreiben und einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: 1. Verlängerungszeitraum: 36 Monate
Optionen
1. Verlängerungsoption: 36 weitere Monate . Leistungsoptionen (B-Optionen, nicht wertungsrelevant): O1 - Online Standardinhalte gem. LV Kapitel 2.3.10 (ID179) O2 - Zurverfügungstellung eines LRS gem. LV Kapitel 2.6. (ID 196) O3 - Betrieb einer KI gemäß Angebot gem. LV Kapitel 2.20 (ID 261)
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. - Desweiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftra … ganz lesenLeistung: - Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. - Desweiteren sind jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen. - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung. - Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) von 2023 sind einzuhalten. Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterien: - Preis (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode) - Qualitätskriterien (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode) . Die Qualität ist untergliedert in: - A-Kriterien (zwingend zu erfüllen, ohne Gewichtung) - B-Kriterien (Gewichtung: 40 %) - Konzepte (Gewichtung: 10 %) - Proof of Concept (Gewichtung: 50 %)
Hinweis
ZWEITE BESCHRÄNKUNG DES BIETERKREISES . Nach Bewertung der Qualitätskriterien "A-Kriterien", "B-Kriterien", "Konzepte" sowie "Proof of Concept" auf Basis der ersten Angebote sowie des durchgeführten Proof of Concepts werden die jeweils erreichten Punktzahlen zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert. Auf … ganz lesenZWEITE BESCHRÄNKUNG DES BIETERKREISES . Nach Bewertung der Qualitätskriterien "A-Kriterien", "B-Kriterien", "Konzepte" sowie "Proof of Concept" auf Basis der ersten Angebote sowie des durchgeführten Proof of Concepts werden die jeweils erreichten Punktzahlen zu einer Gesamtpunktzahl aufsummiert. Auf Basis der Gesamtpunktzahl und des Angebotspreises ergibt sich je Angebot nach Anwendung der einfachen Richtwertmethode die erreichte Kennzahl (Bewertung analog zu "AUSWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG" unten). Aufgrund der erreichten Kennzahlen ergibt sich eine Rangfolge. Nur die 3 Bieter mit den höchsten erreichten Kennzahlen werden weiter berücksichtigt und zu Verhandlungen eingeladen. Bei Punktgleichstand auf dem untersten zu berücksichtigenden Platz verbleiben nur die 3 Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis (inkl. Verlängerungsoption und angebotenen Nachlässen) UND höchster Gesamtpunktzahl in der Wertung. . Die übrigen Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus: scheidet einer der zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bieter endgültig aus dem Verfahren aus, behält sich die BVG vor, den nächstplatzierten Bieter zu den weiteren Verhandlungen einzuladen. In diesem Fall wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Eine Verpflichtung des Bieters zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren besteht jedoch nicht. . AUSWERTUNG UND ZUSCHLAGSERTEILUNG . Nach Eingang der finalen Angebote werden diese anhand der Zuschlagskriterien abschließend bewertet. Die Zuschlagskriterien sind folgendermaßen gewichtet: - Preis (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode) - Qualitätskriterien (50%, Bewertung nach der einfachen Richtwertmethode) Die Qualität untergliedert sich in: - A-Kriterien (zwingend zu erfüllen, ohne Gewichtung) - B-Kriterien (Gewichtung: 40 %) - Konzepte (Gewichtung: 10 %) - Proof of Concept (Gewichtung:50 %) . Die Summe der erreichten und gewichteten Leistungspunkte der Qualitätskriterien "B-Kriterien", "Konzepte" und "Proof of Concept" werden zu einer Gesamtpunktzahl Leistung aufsummiert. Anschließend wird anhand der einfachen Richtwertmethode eine KENNZAHL nach folgender Formel errechnet: . KENNZAHL = Gesamtpunktzahl [Leistung] / Angebotspreis * Faktor 1.000.000 ("Angebotspreis" ist der finale Angebotspreis gem. Preisblatt inkl. Verlängerungsoption und Nachlässen.) Aus den KENZAHLEN aller Bieter ergibt sich eine Rangfolge. Der Bieter mit der höchsten Kennzahl, dessen finales Angebot alle A-Kriterien erfüllt, erhält den Zuschlag. Bei Punktegleichstand erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis den Zuschlag. . WEITERE ANGABEN . 1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. . 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Allgemeinen Verfahrenshinweisen" (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs und die Besonderheiten, die zu beachten sind. . 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0103-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 7 Tagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3 …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.itd1@bvg.de

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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