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Implementierung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung einer zusätzlichen Sport- und Bewegungsförderung an allen 110 Startchancen-Schulen im Land Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 16/2025/16.31veröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Jahre01.08.2025 – 31.07.2034
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Potsdam14473, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2034
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

1. Implementierung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der zusätzlichen Sport- und Bewegungsförderung an allen Startchancenschulen im Land Brandenburg entsprechend §§ 3 und 7 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg. 2. Umsetzung: An jeder der 110 Startchancenschulen im Land Brandenburg soll entsprechend der Anzahl der vorhandenen Jahrgangsstufen (Kontingent) an der Schule mindestens je ein zum regulären Sportunterricht zusätzliches, angeleitetes Sport- und Bewegungsangebot realisiert werden. Das bedeutet, dass beispielsweise an einer Grundschule sechs, an einer Oberschule vier, an einem Gymnasium sechs und an einer Gesamtschule sieben Angebote eingerichtet werden sollen. Diese Angebote können auch jahrgangsübergreifend durchgeführt werden. Innerhalb dieses Kontingentes soll an jeder Startchancenschule je mindestens ein zielgruppenspezifisches Sport- und Bewegungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit motorischen Defiziten und/oder psychosozialen Auffälligkeiten angeboten werden und ein weiteres Angebot soll für die Förderung von motorisch begabten Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. Weitere Angebote innerhalb des Kontingentes können von der Schule frei gewählt werden.

Beschreibung des Loses

Die Koordinierungsstelle dient der Vermittlung geeigneter Kooperationspartner für die ca. 600 ermittelten Sport- und Bewegungsangebote an allen Startchancenschulen im Land Brandenburg. Hierfür ist es erforderlich, dass die Koordinierungsstelle über ein entsprechendes Netzwerk von Sport- und Bewegungsanbietern über das gesamte Spektrum von motorischen Fähig- und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler im Land Brandenburg verfügt. Dies umfasst die Schulformen Grund-, Ober-, Gesamt und Förderschulen und Gymnasien sowie die Schulen der Beruflichen Bildung. - Die Koordinierungsstelle bemüht sich um die Gewinnung regionaler, vereinssportlicher Partner. Sie steuert die Kontaktaufnahme zwischen den Anbietern und den Schulen, indem sie die Bedarfe der Schulen erfasst und qualifizierte Sport- und Bewegungsanbieter vermittelt. - Die Koordinierungsstelle überprüft die Qualifikationen der beteiligten Sport- und Bewegungsanbieter. - Die Koordinierungsstelle fordert von den beteiligten Sport- und Bewegungsanbietern Nachweise zur Zuverlässigkeit im Hinblick auf den Umgang mit Schülerinnen und Schülern und lässt sich hierfür für alle Trainerinnen und Trainer etc. ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und unterschriebenen Ehrenkodex vorlegen. - Die Koordinierungsstelle erstellt für alle 110 Startchancenschulen eine Übersicht über mögliche Kooperationspartner für Sport- und Bewegungsangebote in der Region. - Die Koordinierungsstelle stellt den Schulen für die zielgruppenspezifischen Angebote (motorische Defizite/psychosoziale Auffälligkeiten, Begabungsförderung) Elterninformationen und Einladungsschreiben für die ausgewählten Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. - Die Koordinierungsstelle stellt den Schulen und Sport- und Bewegungsanbietern Informationsmaterialien zu Fortbildungsveranstaltungen, Vernetzungstreffen, digitalen und analogen Fortbildungsangeboten zur Förderung von motorischen, emotionalen und sozialen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Sie verantwortet die Durchführung von Fortbildungen und lädt beteiligte Tandempartner dazu ein, um diese im Umgang mit besonders herausfordernden Schülerinnen und Schülern (aggressives Verhalten, Verweigerung etc.) zu schulen. - Die Koordinierungsstelle schließt Verträge mit den beteiligten Sport- und Bewegungsanbietern und rechnet mit diesen gemäß den Verwendungsnachweisen der beteiligten Partner ab. - Die Koordinierungsstelle arbeitet mit den für das Startchancenprogramm verantwortlichen Referaten des MBJS zusammen. - Die Koordinierungsstelle setzt Beschlüsse einer geschaffenen Steuergruppe um. Sie organisiert Hospitationen bei den Angeboten, schwerpunktmäßig bei zielgruppenspezifischen Förderangeboten, von Mitgliedern der Steuergruppe vor Ort und lädt dazu ein. - Die Koordinierungsstelle hat in Absprache mit der Steuerungsgruppe dafür Sorge zu tragen, dass - so weit möglich - verschiedenste regionale Anbieter an den Schulen vor Ort zum Einsatz kommen können. Die Anbieter, die die qualitativen Anforderungen erfüllen, sind nach bestem Preis-Leistungsverhältnis auszuwählen. Die Qualifizierung für die besonderen Bewegungsangebote (für Schülerinnen und Schüler mit motorischen Bewegungsdefiziten, psychosozialen Auffälligkeiten und besonderen sportlichen Begabungen) sollte ausschlaggebend für die Auswahl sein. Dabei ist das bereits bestehende erfolgreiche und zielgruppenspezifische Förderprogramm "Kinder in Bewegung" entsprechend den Zeilen 878 bis 881 des Koalitionsvertrages im Land Brandenburg aus dem Jahr 2024 besonders zu berücksichtigen und auszubauen. - Die Koordinierungsstelle erstellt einen schuljährlichen, schulbezogenen und digitalen Bericht über die Umsetzung der Sport- und Bewegungsangebote in den Schulen der einzelnen Landkreise an die Steuergruppe zu folgenden Aspekten: o Anzahl der sportartspezifischen Angebote, o Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler, o Anzahl und Art der zielgruppenspezifischen Angebote, o Verantwortliche der Angebote (Name, Anbieter).

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Keine Bewertung erforderlich, da für die Leistungsumsetzung nur ein Wirtschaftsteilnehmer in Betracht kommt. Budget ist fest vorgegeben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2034
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, siehe § 160 Absatz 1 GWB. Der Nachprüfantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1GWB unzulässig, soweit: "1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, siehe § 160 Absatz 1 GWB. Der Nachprüfantrag ist gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1GWB unzulässig, soweit: "1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5HHB5U Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Absatz 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die dargestellten Dienstleistungen aus den angegebenen Gründen ohne vorherige Veröff … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9Y5HHB5U Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Absatz 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die dargestellten Dienstleistungen aus den angegebenen Gründen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem für die Leistungsausführung einzig in Betracht kommenden Wirtschaftsteilnehmer Landessportbund Brandenburg e.V., Olympischer Weg 7, 14471 Potsdam, zu erteilen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e74ea0a1-262a-428c-8c77-008dcbd85f1c.