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Frist abgelaufenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

ImmoGIS

Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen DP31-202600017veröffentlicht 03.07.2026erstmals 03.07.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristseit 88 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2026 – 31.08.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hamburg20539, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 4 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
    vor 3 Monaten
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2030
    vor 2 Monaten
  6. Bindefrist endet
    54 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 34 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen.

Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.

Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Gegenstand nach CPV

  • 72250000Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
  • 72262000Software-Entwicklung
  • 72267000Software-Wartung und -Reparatur
  • 72320000Datenbankdienste

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018). Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Als wirtschaftlichstes Angebot wird das Angebot angesehen, das von den im Schwankungsbereich liegenden Angeboten den höchsten Leistungspunktwert (L) erzielt hat. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium die höchste Leistungspunktzahl beim Kriterium „Konzept Releasemanagement“ herangezogen. Besteht danach weiterhin Gleichstand, entscheidet als tertiäres Entscheidungskriterium der Preis (niedrigster Gesamtangebotspreis brutto). Sollte auch unter Beachtung des tertiären Entscheidungskriteriums zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los. Für weitere Einzelheiten verweist die Vergabestelle auf Teil A - Allgemeiner Teil, Ziffer 5.4.4, der Vergabeunterlagen.
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: (gem. Teil C - Leistungsbewertungsmatrix)siehe oben bei Preis. Die hier maßgeblichen Leistungskriterien ergeben sich aus der Unterlage Teil C - Leistungsbewertungsmatrix.

Eignung6 von 6 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
[Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 3 Mio. Euro für … ganz lesen[Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1)] Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 3 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 3 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden (insbesondere durch Cybervorfälle) je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften vom führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Erklärung von dem Hauptauftragnehmer einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsschutz nachzuweisen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1.1)] Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, a … ganz lesen[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1.1)] Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden, anzugeben. (Das heißt, wenn die Angebotsfrist bspw. am 30.06.2026 endet, können Referenzen aus dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 eingereicht werden). Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Angebotsfrist dieser Vergabe seit mindestens 12 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können. Definition „Erfolgreich abgeschlossen“: Ein Auftrag oder Projekt gilt in diesem Zusammenhang als „erfolgreich abgeschlossen“, wenn • der Vertrag seit mindestens einem Jahr zur Anwendung kommt, • der Auftrag bzw. das Projekt planmäßig verlaufen ist, • die vereinbarte Vertragslaufzeit ohne vorzeitige Beendigung erfüllt wurde, und • keine erheblichen Mängel vorliegen, die zu einer nicht unerheblichen Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen geführt haben. Ergibt die Überprüfung der Referenz durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ eingestuft. Dies gilt gleichermaßen für laufende Projekte. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Hierzu zählen insbesondere Leistungen aus dem Bereich GEO-IT-/Fachanwendungsbetrieb, Support, Wartung und/oder Weiterentwicklung entsprechender Fachanwendungen. • Darüber hinaus wird bzgl. der Angabe von Referenzprojekten berücksichtigt, dass der Bieter über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden bzw. sonstigen öffentlichen Stellen verfügt und auf deren Bedarfe, insbesondere zur Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen und Vorgaben, eingestellt ist bzw. diese in der Projektumsetzung berücksichtigt wurden. • Zusätzlich wird berücksichtigt, ob die Referenzleistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Leistungserbringung erbracht wurden (z. B. Betrieb, Support oder Weiterentwicklung im laufenden Betrieb). • Weiterhin wird berücksichtigt, ob die Referenzprojekte eine mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare kontinuierliche Leistungsbindung aufweisen. Hierzu ist ein durchschnittlicher Leistungsumfang von mindestens 150 Stunden pro Monat oder eine vergleichbare Größenordnung (z. B. entsprechende Team- oder Betriebsleistung) nachzuweisen. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestangaben erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit drei Referenzen, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegeln, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehr als drei Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und d …
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
[Angaben zum Qualifizierten Personal (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.2.1)] Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ darzulegen, dass er über ausreichendes qualifiziertes Personal zur Erbringung der ausgesch … ganz lesen[Angaben zum Qualifizierten Personal (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.2.1)] Der Bieter hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.2.2.2.1 eVergabe-Kriterium „Qualifiziertes Personal“ darzulegen, dass er über ausreichendes qualifiziertes Personal zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung verfügt. Hierzu ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass für die Ausführung des Auftrags mindestens drei fachlich geeignete Personen im Unternehmen beschäftigt sind, die im Auftragsfall eingesetzt werden können. Als fachlich geeignet gelten Personen, die • ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Geoinformatik, Informatik, Geodäsie oder in einer vergleichbaren Fachrichtung besitzen oder • über gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die auf anderem Wege erworben wurden und zur ordnungsgemäßen Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befähigen. Der Bieter hat im Rahmen der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Gleichwertigkeit etwaiger alternativer Qualifikationen von ihm beurteilt werden kann und sichergestellt ist. Eine Vorlage von Nachweisen oder personenbezogenen Unterlagen mit Angebotsabgabe ist nicht erforderlich. Sollten die Angaben des Bieters den geforderten Mindestwert von 3 fachlich geeigneten Personen nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist in diesem Fall zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz eignungsleihender bzw. privilegierter Unterauftragnehmer erfolgt die Bewertung der personellen Ausstattung auf Grundlage der jeweils abgegebenen Eigenerklärungen der beteiligten Unternehmen. In diesen Fällen sind die Angaben in der eVergabe für alle beteiligten Unternehmen separat zu erfassen und mit der jeweiligen Unternehmensbezeichnung zu kennzeichnen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
[Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.3.1)] Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen. Mit dem Angebot vollständig einzureichen ist folgende Zertifizierung: - DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) Die Angaben zu den „Maßnahme … ganz lesen[Angaben zur IT-Sicherheit (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.3.1)] Im eVergabe-Kriterium Maßnahmen zur IT-Sicherheit sind die erforderlichen Angaben zu machen. Mit dem Angebot vollständig einzureichen ist folgende Zertifizierung: - DIN EN ISO/IEC 27001 (oder gleichwertig) Die Angaben zu den „Maßnahmen zur IT-Sicherheit“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig besitzt. Als gleichwertig werden insbesondere andere Zertifizierungen oder geeignete Nachweise anerkannt, die belegen, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem implementiert ist und die Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen in vergleichbarer Weise erfüllt werden. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, welches den betreffenden Leistungsteil, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird. Sollte der geforderte Nachweis nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
54 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von … ganz lesenLeistung: Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt: • deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung, • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer, • Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, • Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 301741, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern f … ganz lesenDie Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Art
Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Millerntorplatz 1, 20539 Hamburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (28 Lose mit Angabe)
662.931 €Zuschlagswert im Median
353.125 € – 2,82 Mio. €mittlere Hälfte, 12 Werte

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 04.08.2026
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 04.08.2026 auf 07.08.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9bbbe59a-c3ba-468e-abdc-2d6ac2a3d677.