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Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Duderstadt 2030

Stadt Duderstadt · Duderstadt, Niedersachsen

Aktenzeichen Planungsleistungen LAGA Duderstadt 2030veröffentlicht 15.04.2026erstmals 15.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 184 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.04.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Zulässigwplusf.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  3. Fragen bis 18:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über wplusf.de
    vor 6 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Duderstadt hat den Zuschlag für die Landesgartenschau Niedersachsen 2030 erhalten. Zweck des hier veröffentlichten landschaftsarchitektonischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Dabei stellt die Planung der dauerhaft entstehenden Freiräume den Realisierungsteil dar; für das Gartenschau-Event werden Vorschläge zur Verortung und Vorbereitung von Ausstellungsbeiträgen erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 17 Hektar, bestehend aus ca. 13,5 Hektar bestehender Park-anlagen am südwestlichen Wallring und Teile der Außenflächen des Walls mit einer Bastion, ca. 3,5 Hektar. Die zu überplanenden Flächen sind deutlich kleiner, da große Bereiche als Bestand verbleiben sollen. Die Netto-Bearbeitungsfläche beläuft sich auf 11 Hektar Park zuzüglich 0,55 Hektar auf dem Wall. Insgesamt stehen für Investitionen in Objekte der Landschaftsarchitektur 8.430.000.- € netto zur Verfügung; hierzu gehören Spielangebote, eine Freiluft-Veranstaltungsfläche und eine landschafts-künstlerische Auseinandersetzung mit der prägenden Wallsituation. Hinzu kommt die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen mit anrechenbaren Kosten von 930.000.- € netto. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertrags-parteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Beschreibung des Loses

Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, LP 1-9), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Die Vergütung für die Grundlagenermittlung wird in Anbetracht der Vorleistungen im Rahmen der Wettbewerbsauslobung gekürzt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen müssen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewähr-leisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Niedersachsen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Alle Parkanlagen und Freiflächen werden in die Honorarzone V eingeordnet, sofern Auftragsgegenstand, werden Platzflächen und verkehrsberuhigte Bereiche in die Honorarzone IV eingeordnet. Die Regelungen zu anrechenbaren Kosten bei Fußgängerbereichen lt. § 38 HOAI Absatz 2 finden Anwendung. Ein Umbauzuschlag wird gewährt, eine Anrechnung vorhandener Bausubstanz ist nicht vorgesehen. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Der ggf. zu beteiligende Ingenieur ist grundsätzlich Nachunternehmer des Landschaftsarchitekten. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2030 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten, die mit dem Vorhaben Landesgartenschau in Verbindung stehen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Es wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger verhandelt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen (Ausstellungsvorbereitung) werden in die Honorarzone V eingeordnet, die Daueranlagen in die Honorarzone IV zuzüglich Umbauzuschlag. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Um-fang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2029 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert: o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versicherers 3-fach maximiert) o Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG); o Projektterminplan über alle Leistungsphasen nach HOAI mit vorgesehenem Personaleinsatz o Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letz-ten 3 Jahre) Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie für die Teilnahme am Wettbewerb die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (P … ganz lesenDie Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie für die Teilnahme am Wettbewerb die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise über die Eignungsnachweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden. (5) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (6) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (8) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
wplusf.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens mit dem Gewinner/den übrigen Preisträgern werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert: o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), … ganz lesenIm Zuge des Verhandlungsverfahrens mit dem Gewinner/den übrigen Preisträgern werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert: o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulas-sungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zu-lassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versiche-rers 3-fach maximiert) o Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Ta-riftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tarif-treue- und Vergabegesetz - NTVergG) o Projektterminplan über alle Leistungsphasen nach HOAI mit vorgesehenem Personaleinsatz o Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letz-ten 3 Jahre) Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Worbiser Straße 9, 37115 Duderstadt
Website
Kontakt
stadtverwaltung@duderstadt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 05.05.2026 auf 07.05.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.05.2026
  4. BekanntmachungFrist 05.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8622eb45-bb23-4ba4-9f15-b9ad13beb255.