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Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Duderstadt 2030

Stadt Duderstadt · Duderstadt, Niedersachsen

Aktenzeichen LAGA2030veröffentlicht 21.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 48 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Duderstadt hat den Zuschlag für die Landesgartenschau Niedersachsen 2030 erhalten. Zweck des hier veröffentlichten landschaftsarchitektonischen Ideen- und Realisierungswettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln. Dabei stellt die Planung der dauerhaft entstehenden Freiräume den Realisierungsteil dar; für das Gartenschau-Event werden Vorschläge zur Verortung und Vorbereitung von Ausstellungsbeiträgen erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 17 Hektar, bestehend aus ca. 13,5 Hektar bestehender Park-anlagen am südwestlichen Wallring und Teile der Außenflächen des Walls mit einer Bastion, ca. 3,5 Hektar. Die zu überplanenden Flächen sind deutlich kleiner, da große Bereiche als Bestand verbleiben sollen. Die Netto-Bearbeitungsfläche beläuft sich auf 11 Hektar Park zuzüglich 0,55 Hektar auf dem Wall. Insgesamt stehen für Investitionen in Objekte der Landschaftsarchitektur 8.430.000.- € netto zur Verfügung; hierzu gehören Spielangebote, eine Freiluft-Veranstaltungsfläche und eine landschafts-künstlerische Auseinandersetzung mit der prägenden Wallsituation. Hinzu kommt die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen mit anrechenbaren Kosten von 930.000.- € netto. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertrags-parteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Es wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger verhandelt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen (Ausstellungsvorbereitung) werden in die Honorarzone V eingeordnet, die Daueranlagen in die Honorarzone IV zuzüglich Umbauzuschlag. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Um-fang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2029 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert: o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versicherers 3-fach maximiert) o Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG); o Projektterminplan über alle Leistungsphasen nach HOAI mit vorgesehenem Personaleinsatz o Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letz-ten 3 Jahre) Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens mit dem Gewinner/den übrigen Preisträgern werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert: o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), … ganz lesenIm Zuge des Verhandlungsverfahrens mit dem Gewinner/den übrigen Preisträgern werden folgende weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen eingefordert: o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer Öffentlichen Grünfläche/Parkanlage (mindestens Leistungsphasen 2 und 3-5), Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zulas-sungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit bei den Leistungsphasen 6-8, Anrechenbare Kosten über 800.000.- EUR, mindestens Honorarzone III, Fertigstellung nach dem 01.01.2010 im Zu-lassungsbereich (EWR/WTO/ und GPA) o Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Deckungssummen mindestens 3.000.000.- Personenschäden, 3.000.000.- Sach- und Vermögensschäden (Gesamtleistung des Versiche-rers 3-fach maximiert) o Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Ta-riftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tarif-treue- und Vergabegesetz - NTVergG) o Projektterminplan über alle Leistungsphasen nach HOAI mit vorgesehenem Personaleinsatz o Aussagen zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Technische Ausstattung, Umsätze der letz-ten 3 Jahre) Im Falle einer Arbeits- oder Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Nachweise zu den Planungstätigkeiten von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erläutert werden, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Worbiser Straße 9, 37115 Duderstadt
Website
Kontakt
stadtverwaltung@duderstadt.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.05.2026 auf 07.05.2026 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.05.2026
  4. BekanntmachungFrist 05.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1092bb10-0825-4fe4-ba39-a46ca72b9299.