Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

IAM Polizei NI

Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 25/083veröffentlicht 27.08.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVSVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30459, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität (Leistung - L)70 %
  • Preis (P)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Identity & Access Management (IAM)-Gesamtsystems inkl. Integration in die bestehende Systemumgebung der Polizei Niedersachsen.

- 5-jähriger Rahmenvertrag - IAM-Standardsoftware incl. Softwarelizenzen und Softwarepflege (mit Herstellersupport)

Gegenstand nach CPV

  • 48200000Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität (Leistung - L)70 %
Preis (P)30 %
Qualität
Qualität (Leistung - L)Die Bewertung der Qualität in Form der angebotenen "Leistung" erfolgt mittels Vergabe von Leistungspunkten für die einzelnen Bewertungskriterien (B-Kriterien). Dabei wird die in dem Fragenkatalog jeweils erreichte Anzahl an Bewertungspunkten - je Kategorie - entsprechend den in der Bewertungsmatrix hinterlegten Gewichtungsfaktoren gewichtet. Aus den jeweils er-reichten gewichteten Bewertungspunkten wird eine Gesamtsumme der Leistungspunkte gebildet. Hierbei handelt es sich um die in dem Ergebnisblatt der Bewertungsmatrix angegebene Summe, die für die Ermittlung der Leistungspunktzahl (L) relevant ist. Maximal sind 3250 Leistungspunkte zu erreichen. Leistungspunkte = Summe aller Bewertungspunkte x Gewichtungsfaktor
Preis
Preis (P)Die Bewertung der Angebotspreise erfolgt anhand der vom Bieter im Preisblatt jeweils angegebenen Einzelpreise. Hierzu hat der Bieter alle gelb markierten Positionen der Abschnitte A) und B) im Preisblatt auszufüllen. Diese von den Bietern jeweils angebotenen Einzelpreise werden mit dem im Preisblatt jeweils transparent angegebenen Mengengerüst multipliziert und anschließend addiert. Dieser Angebotspreis wird zur Berechnung der Preispunkte P entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen herangezogen. Für die Angebotspreise werden Preispunkte vergeben. Maximal sind 100 Preispunkte (Pmax) erreichbar. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (vgl. Tabellenblatt "Bieterdaten Angebotspreis") erhält 100 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Zweifache des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder darüber liegt), wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise werden mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Preispunkte (P) = [(2Pmin - P) / Pmin] x Pmax (für P ? 2Pmin)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Grundlaufzeit von 5 Jahren. Optional einseitig durch den Auftraggeber bis zu zweimal um jeweils zwölf Monate verlängerbar
Optionen
Optional: Unterstützungsleistung Ersteinrichtung der IAM-Software: Die Unterstützungsleistungen zur Erstkonfiguration, Implementierung und Anwendungsanbindung sollen optional aus dem vorliegenden Rahmenvertrag abrufbar sein. Die Installation und Konfiguration (unter anderem das Workflow- und Life-Cy … ganz lesenOptional: Unterstützungsleistung Ersteinrichtung der IAM-Software: Die Unterstützungsleistungen zur Erstkonfiguration, Implementierung und Anwendungsanbindung sollen optional aus dem vorliegenden Rahmenvertrag abrufbar sein. Die Installation und Konfiguration (unter anderem das Workflow- und Life-Cycle-Management) des IAM-Gesamtsystems wird grundsätzlich durch das Betriebsteam IAM der Polizei Niedersachsen in dessen Netzwerkumgebung durchgeführt. Im Falle des Abrufs der o.g. optionalen Unterstützungsleistungen soll er Auftragnehmende den Auftraggeber sowohl bei der Durchführung und Koordination im Rahmen des Projekts unterstützen können, als auch bei der Anbindung der ca. 70 Fachanwendungen der Polizei Niedersachsen an das IAM-System. Optional: Betriebsunterstützung: Nach der Übernahme der Konfigurationsleistungen durch das Betriebsteam IAM der Polizei Niedersachsen, wird auch der Betrieb des neuen IAM-Systems selbst durch die Polizei übernommen. Sollten im Rahmen des Betriebs weitere Unterstützungsleistungen, beispielsweise bei der Anbindung weiterer Fachanwendungen notwendig sein, soll der Auftragnehmende die optionalen Leistungen im Falle des Abrufes ebenfalls erbringen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das zu beschaffende IAM-Gesamtsystem soll - neben der Polizei Niedersachsen - auch der Freien Hansestadt Bremen optional zur Verfügung gestellt werden, bzw. soll die Zentrale Polizeidirektion Bremen (ZPD Bremen) die Leistungen im Bedarfsfall aus der zu beschaffenden Rahmenvereinbarung für ihre Systemumgebung abrufen können.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51DYD4YCN5F# 1. Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien für verbindliche Angebote ist das Preis-Leistungs-Verhältnis. Hierbei werden die Leistungspunkte zu 70 % und der Preis zu 30 % gewichtet. 2. Verbindliche Erstangebote: Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
OpenText, Grasbrunn–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
Art
Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Göttinger Chaussee 259, 30459 Hannover
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

83Bekanntmachungen
60Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 482 (Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 4 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 34ad1afa-2fc3-431f-b9ba-28e34f404901.