i-58 Antonienstraße zwischen Adler und Klingenstraße - HOAI-Planungsleistungen Straßenverkehrsanlagen und Freiraumplanung
Stadt Leipzig · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen i58veröffentlicht 02.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 66 Monate
- 01.10.2025 – 31.03.2031
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 66 Monate01.10.2025 – 31.03.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (307 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (716 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 31.03.2031
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Leipzig sucht ein Planungsbüro, das Leistungen der Verkehrs- und Freianlagenplanung für die Komplexmaßnahme Basismodul Hauptachsen (BMH) - Abschnitt Antonienstraße zwischen Klingenstraße und dem Knotenpunkt Adler übernimmt. Das Vorhaben ist eine gemeinsame Maßnahme der Stadt Leipzig, der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB), Leipziger Wasserwerke (LWW) und der Netz Leipzig (NL). Die jeweils geplanten Maßnahmen sind:
3.1 Stadt Leipzig - Planungsbereich: Antonienstraße vom Anschlussbereich Antonienbrücke bis einschließlich Knoten Adler mit Anschluss Zschochersche Straße, Dieskaustraße, Antonienstraße Ost - Grundhafter Ausbau Straßenquerschnitt mit lärmarmer Deckschicht - Lückenschluss im Hauptnetz Rad entlang der Antonienstraße - Untersuchung zur Umgestaltung des Straßenraumes, Einordnung neuer Straßenbäume und dezentrale Regenwasserbewirtschaftung - Einbeziehung in Verkehrsuntersuchung Felsenkeller
3.2 LVB - Planungsbereich: Antonienstraße vom Anschlussbereich Antonienbrücke bis Adler, HS „Adler“ von Komplexmaßnahme ausgenommen - Aufweitung Gleismittenabstand und Optimierung Gleistrassierung - Grunderneuerung Bahnstromanlage und Fahrleitungsanlagen - Barrierefreier Ausbau der HS „Antonien-/Gießerstraße“ mit ausreichender Wartefläche, LSAgesichert und als kombinierte Haltestelle für Straßenbahn und Bus
3.3 LWW - Planungsbereich: Antonienstraße von Klingenstraße bis Wendlerstraße - Abwasser: Geschlossene Sanierung (zw. Gießerstraße und Wendlerstraße), Erneuerung in offener Bauweise (an den Knoten Antonien-/Klingenstr. und Antonien-/Gießerstraße sowie in der Gießerstraße) und Interimsentwässerung - Trinkwasser: offene Sanierung (entlang Antonienstraße zw. Klingenstraße und Wendlerstraße sowie mit Anschluss in die Gießerstraße und Gerhardstraße) und Interimsversorgung
3.4 NL - Planungsbereich: an den Querungen Gießerstraße und Gerhardstraße - Ausbau des Stromnetzes: Verlängerung von zwei Gleisquerungen bis in die Gehwegbereiche - Anbindung der Haltestellen an das Breitbandnetz - Kein Handlungsbedarf in den Bereichen Gas und Fernwärme
Beschreibung des Loses
Der Vertrag betrifft die Erbringung von Planungsleistungen in den HOAI-Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen und, im Umfang deutlich untergeordnet, Freianlagen (Grundleistungen und Besondere Leistungen). Gegenstand der Leistungen ist ausschließlich der von der Stadt Leipzig verantwortete Vorhabenbereich (siehe oben bei 2.1). Vergeben werden Leistungen der LPH 1 bis 6; die Beauftragung erfolgt stufenweise in zwei Stufen (Stufe I: Leistungsphasen 1 - 2, Stufe II: Leistungsphasen 3 - 6). Zu den Besonderen Leistungen zählt auch die Erstellung einer Konzeption im Sinne einer "Leistungsphase Null" für die gemäß dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand 2020 der Stadt Leipzig im gesamten Planungsraum erforderliche lokale Regenwasserbewirtschaftung (größtmögliche Duchgrünung; anfallendes Oberflächenwasser muss vor Ort versickert werden. Auf der Grundlage der Konzeption wird die Stadt über die Vergabe weiterer Planungsleistungen entscheiden.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Technischer Wert der Planung und Sicherung des Projekterfolgs: 45 %, aufgeteilt in: Herangehensweise an die Aufgabe (35 %) und Organisation des Planungsprozesses (10 %). Im ersten Punkt soll der Bieter darlegen, wie er an die Aufgabe in planerisch-inhaltlicher Hinsicht herangehen wird. Er soll dabei zeigen, dass er die besonderen Anforderungen an die Planung und bauliche Umsetzung einer komplexen innerstädtischen Verkehrsanlage beherrscht. Dabei kann der Bieter in seiner Erläuterung anhand von Referenzprojekten darlegen, welche Lösungsmöglichkeiten bei vergleichbaren Projekten gewählt wurden. Insbesondere soll auf folgende Punkte eingegangen werden: • Varianten gem. Aufgabenstellung • Umgang mit Pförtnerung/Zuflussdosierung (Konzeptionell, Referenzprojekte) • Umgang mit lokaler Regenwasserbewirtschaftung (Ideen unabhängig tatsächlicher Versickerungsleistung) • Umgang mit der Vorplatzsituation Zugang Kino Schauburg insb. bei stadtwärtigem besonderen Bahnkörper Aus der Aufgabenstellung sind die grundsätzlichen planerischen Überlegungen für das Vorhaben ersichtlich. Im zweiten Punkt bewertet der Auftraggeber die Ausführungen des Bieters zu Kommunikationsstruktur, Kosten- und Terminmanagement sowie zu den aus seiner Sicht projektspezifischen (nicht bloß allgemeinen) Risiken in der Projektabwicklung. Dabei sind auch die dafür vorgesehenen Tools (z. B. Besprechungsturnus, Schnittstellenliste, Berichtswesen etc.) zu benennen. Ziel der Ausführungen soll es sein, dass der Auftraggeber eine klare Vorstellung zur vorgesehenen Projektabwicklung des Bieters erhält. Bewertet wird, ob die geplante Projektabwicklung und Organisation einschließlich einzusetzender Hilfsmittel eine optimale Umsetzung in allen zu erbringenden Leistungsphasen erwarten lassen.
- Qualität
- 2.2 Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals (25 %). Der Bieter stellt mit seinem Angebot das für die Projekterbringung vorgesehene Personal (detaillierte Angaben sind nur erforderlich zur Projektleitung und deren Stellvertreter) und dessen allgemeine sowie projektspezifische Qualifikation und Erfahrung vor. Hierfür können persönli-che Referenzen benannt werden. Der Bieter legt darüber hinaus einen Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung über das gesamte Projekt vor. Der Auftraggeber schätzt ein, ob Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals eine qualitativ hochwertige und gut strukturierte Auftragserbringung über sämtliche Leistungs-phasen erwarten lassen. Dabei wird u. a. berücksichtigt, ob die benannten Personen nicht nur die notwendige, über einschlägige persönliche Referenzen nachgewiesene Fachkompetenz verfügt, sondern auch, ob und welche Erfahrungen in der Projektleitung vorhanden sind. Allgemein wird erwartet, dass die Projektleitung über die Qualifikation „Ingenieur“ und über hinreichende Berufspraxis im Bereich Verkehrsanlagenplanung (mindestens fünf Jahre) verfügt, die Stellvertretung ebenfalls über die Qualifikation „Ingenieur“ und mindestens dreijährige Be-rufspraxis im Bereich Verkehrsanlagenplanung. Der Auftraggeber schätzt ferner ein, ob der Personaleinsatzplan inkl. Vertretungsregelung plausibel ist und den voraussichtlich benötigten Personalbedarf adäquat und über die gesamte Projektlaufzeit hin abdeckt.
- Preis
- Honorar (30 %). Bewertet werden die Angaben des Bieters im Preisblatt. Maßgeblich ist der Wert „Wertungssumme brutto“. Die Wertung erfolgt wie nachstehend erläutert: - Das niedrigste unter Berücksichtigung auch des § 60 VgV wertbare Honorar erhält 25 Punkte. - Ein Honorar, das beim Doppelten dieses Honorars oder darüber liegt, erhält null Punkte. - Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes durch Eigeneklärung auf dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"; ergänzend ist, bei Sitz oder Wohnsitz in Deutschland, im Falle der Eintragungspflicht ein Handelsregisterauszug in Kopie vorzulegen. Auf § 44 Abs. 1 S. 2 VgV wird verwiesen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr 2-fach maximiert durch Eigenerklärung auf dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung". Zusätzlich ist der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtve … ganz lesenkürzer
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr 2-fach maximiert durch Eigenerklärung auf dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung". Zusätzlich ist der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage des Versicherungsscheins als Scan zu führen. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Erforderlichenfalls ist eine Erklärung abzugeben, wonach der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung abschließen wird, sofern nicht bereits vorhanden: 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr 2-fach maximiert. Die entsprechende Zusage eines Haftpflichtversicherers ist vor Zuschlagserteilung vorzuweisen.- Spezifischer Jahresumsatz
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (nur Verkehrsanlagenplanung) über Eigenerklärung im Formular Eigenerklärung zur Eignung Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 0,6 Mio. € p. a. in jedem der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; anderenfalls wird der Bewerber ausgeschlossen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Abzugeben ist eine Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Es sind 3 Projekte innerstädtischer Verkehrsanlagenp … ganz lesenkürzer
Abzugeben ist eine Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung im Formular Eigenerklärung zur Eignung). Es bestehen folgende Mindestanforderungen: Es sind 3 Projekte innerstädtischer Verkehrsanlagenplanung ähnlicher Größenordnung vorzuweisen. Die Baukosten müssen dabei jeweils 2 Mio. Euro brutto übersteigen. Es müssen wenigstens Leistungen der LPH 2 bis 6 gem. § 47 Abs. 1 S. 2 HOAI erbracht worden sein. In den Projekten ist eine maßgebliche Berücksichtigung von hochleistungsfähigem ÖPNV durch Planung und/oder Koordination vorzuweisen. Daneben oder in einem der drei Projekte ist in mindestens einem Projekt der innerstädtischen Verkehrsanlagenplanung die Berücksichtigung lokaler Regenwasserbewirtschaftung nach Wasserhaushaltsgesetz vorzuweisen. Darin muss die Untersuchung und Auswahl von geeigneten Bauweisen (z.B. offenen und geschlossenen Rigolensystemen) erfolgt sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 31.03.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftraggeber erhält die einseitige Option, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Leistungsstufe II (LPH 3 bis 6) zu beauftragen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeach … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Leipzig
- Anschrift
- Prager Str. 118-136, 04317 Leipzig
- Website
- leipzig.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11540db4-df1c-463e-8441-094cd8c1a8b6.