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Frist abgelaufenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Hydraulikmanager RLP 2026-2029

Landesamt für Umwelt · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LfU_13_38/2025veröffentlicht 25.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 377 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlandesverwaltung.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (102 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesamt für Umwelt
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über landesverwaltung.vergabe.rlp.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    29 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz führt im Rahmen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, kurz: HWRM-RL) folgende Aufgaben zyklisch durch: (1) Überprüfung der vorläufigen Bewertungen des Hochwasserrisikos (2) Überprüfung und Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (3) Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne Das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Auftraggeber) ist dabei zentral für die Punkte (1) und (2) zuständig. Für diese Arbeiten sind umfangreiche hydrologische und hydraulische Fra-gestellungen zu bearbeiten. Für den Punkt (3) sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd zuständig. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die HWRM-RL in nationales Recht überführt. Das WHG unterscheidet nicht wie die HWRM-RL in pluviales und fluviales Hochwasser. Daher setzt die Wasserwirtschaftsverwaltung RLP im Sinne der §§72 ff WHG das Hochwasserrisikomanagement auch für pluviale Hochwasser um. Somit ergibt sich für pluviale Hochwasser eine regelmäßige Pflicht zur Überprüfung des Risikos. Um diese beiden Arbeiten zukünftig effektiver und einheitlich bearbeiten zu können, wird durch das Minis-terium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und den Auftraggeber (AG) derzeit der HydroZwilling Rheinland-Pfalz aufgebaut. Der HydroZwilling RLP ist ein flächende-ckendes, 2D-hydrodynamisches Modell, das sowohl Flusshochwasser als auch Sturzfluten modellieren kann. Der HydroZwilling wird in den nächsten Jahren ein zentraler Baustein in der Hochwasservorsorge des Landes Rheinland-Pfalz werden. Der AG beabsichtigt zur Wahrnehmung der genannten Aufgaben fachtechnische Unterstüt-zung einzuholen und hierfür eine Rahmenvereinbarung zur Beratung, Bewertung und Überprüfung bei hydrologischen und hydraulischen Fragestellungen abzuschließen. Die in der Rah-menvereinbarung zu bearbeitenden Aufgaben umfassen alle Aspekte des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß §§72 ff WHG, insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Sturzflut-(pluvial) und Hochwassergefahrenkarten (fluvial) sowie Aufgaben im Hinblick auf die Einführung des HydroZwillings. Die Aufgaben können in fünf Bereich gegliedert werden: (1) Unterstützung bei der Einführung des neuen landesweiten 2D-hydrodynamischen Mo-dellsystems HydroZwilling RLP (2) Überprüfung und Korrektur von Hochwassergefahrenkarten (fluvial) und gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten (3) Überprüfung und Korrektur von Sturzflutgefahrenkarten (pluvial) (4) Unterstützung bei Anfragen hinsichtlich hydraulischer oder hydrologischer Bemessung, Einschätzung von Baumaßnahmen bzgl. ihrer Hochwasserneutralität sowie bei Fragestellungen hydraulischer bzw. hydrodynamischer Art (5) Fachliche Projektbegleitung, Informationsveranstaltungen, Schulungen Es ist möglich, dass sich weitere Aufgabenschwerpunkte ergeben. Alle Aufgaben werden im Bereich des gesetzlichen Auftrages der Umsetzung und Fortführung des vorsorgenden Hochwasserschutzes liegen.

Beschreibung des Loses

Leistungsbereiche Der Abruf der Leistungen kann in zwei Kategorien gegliedert werden: (1) im Voraus planbare Leistungen (2) ad-hoc anfallende Leistungen mit evtl. Dringlichkeit (1) Im Voraus planbare Leistungen Die erforderlichen Leistungen werden durch den AG festgelegt und dem vom AN gemäß Ziffer 2.3.1 eingesetzten Projektleiter unter Angabe von Fristen per E-Mail mitgeteilt. Im Nachgang kalkuliert der AN den Aufwand der erforderlichen Leistungen und übermittelt dem AG per E-Mail ein entsprechendes Angebot bis spätestens am 5. Werktag (Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen), welches aus einer schriftlichen Zusammenfassung der Leistungen und einer Stundenkalkulation besteht. Sofern der AG mit dem Angebot, insbesondere im Hinblick auf die Stundenkalkulation, einverstanden ist, beauftragt dieser den AN innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang des Angebotes per E-Mail. Mit den Leistungen ist sodann unverzüglich nach Zugang der Beauftragung zu beginnen. Sofern der AG eine Nachbesserung des Angebotes für erforderlich hält, wird dieser Kontakt mit dem AN mit dem Ziel der Einigung aufnehmen. Sofern zwischen AG und AN kein Konsens über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stundenanzahl erzielt werden kann, kann der AG einseitig von einer Beauftragung absehen und ist zur Vergabe der entsprechenden Leistung am Markt berechtigt. (2) Ad-hoc anfallende Leistungen mit evtl. Dringlichkeit Die erforderlichen Leistungen und ggf. ihre Dringlichkeit werden dem vom AN gemäß Ziffer 2.3.1 eingesetzten Projektleiter per E-Mail vom AG mitgeteilt. Der AN kalkuliert den erforderlichen Stundenaufwand, ggf. auch nach telefonischer Rücksprache mit dem AG, und übersendet dem AG per E-Mail den Bedarf, welcher aus einer schriftlichen Zusammenfassung der Leistungen und einer Stundenkalkulation besteht, zeitnah zu. Sofern der AG mit dem Bedarf insbesondere im Hinblick auf die Stundenkalkulation einverstanden ist, übersendet der AN dem AG ein entsprechendes Angebot auf der Grundlage der Stundenkalkulation sowie des vereinbarten Stundensatzes gem. Formular 302 (Preisblatt). Der AG beauftragt sodann den AN innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang des Angebotes per E-Mail. Mit den Leistungen ist sodann unverzüglich nach Zugang der Beauftragung zu beginnen. Sofern der AG eine Nachbesserung des Angebotes für erforderlich hält, wird dieser Kontakt mit dem AN mit dem Ziel der Einigung aufnehmen. Sofern zwischen AG und AN kein Einver-nehmen über die Art und Weise der Umsetzung und die Höhe der zugrundeliegenden Stun-denanzahl hergestellt werden kann, kann der AG einseitig von einer Beauftragung absehen und ist zur Vergabe der entsprechenden Leistung am Markt berechtigt. Umfang (1) Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die Leistungsbereiche mit folgendem Stundenbedarf: 01.01.2026 - 31.12.2026: 1.000 Stunden 01.01.2027 - 31.12.2027: 1.000 Stunden 01.01.2028 - 31.12.2028: 1.000 Stunden 01.01.2029 - 31.12.2029: 1.000 Stunden (2) Allgemeines Ein Anspruch des AGs auf Erbringung des o. g. Bedarfs besteht nicht. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o. g. Aufteilung abgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente werden automatisch in das Folgejahr übertragen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Ein-vernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren her-angezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. die als Projektleitung vorgesehene Person, unter Nennung des Namens, über eine Promotion, einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss einer Univer … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1. die als Projektleitung vorgesehene Person, unter Nennung des Namens, über eine Promotion, einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss einer Universität im Bereich Ingenieurwesen mit Vertiefung Wasserbau, Wasserwirtschaft oder Hydraulik verfügt. Die Eignung zu 1.) ist mittels Scans des Studiennachweises oder der Promotionsurkunde zu belegen. 2. die als Projektleitung vorgesehene Person, unter Nennung des Namens, mind. drei vergleichbare Referenzen nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen: - die bereits abgeschlossen sind oder bei noch laufenden Projekten, deren Vertragsbeginn zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses mind. vor 4 Monaten geschlossen wurde, - deren Vertragsbeginn nach dem 01.08.2020 liegen oder bei länger laufenden Vertragsverhältnissen, nach dem 01.08.2020 eine mindestens 4- monatige Leistungsphase / Leistungserbringung stattgefunden hat, - die eine Projektdauer von mind. 4 Monaten besitzen, - die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen mit der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie vergleichbar sind, d. h. einen unmittelbaren Bezug haben, indem sie eines der folgenden Kriterien erfüllen: a) Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in unmittelbarer Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltung b) Überarbeitung von Hochwassergefahrenkarten c) Beratung und Begleitung von Projekten in den Bereichen Modellierungen von Flusshochwasser oder Sturzfluten d) Beratung und Begleitung von Projekten in den Bereichen Modellierungen von Hochwassergefahrenkarten und Ermittlung von Überschwemmungsgebieten e) Anwendung von 2D-hydrodynamischen Modellen (HydroAS, scenarify, o.ä.) f) Praxiserfahrung und Kenntnisse in der Projektsteuerung und Projektüberwachung im Bereich der hydrodynamischen Modellierung. Jedes Kriterium gemäß a) und f) muss mindestens einmal als Bestandteil in einer der eingereichten Referenzprojekte vorhanden sein. Es ist auch möglich, dass eine Referenz mehrere Kriterien gemäß a) bis f) abdeckt. Die Eignung zu 2.) ist mittels des Formulars 313 (Mitarbeiterprofil Projektleitung) zu belegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.500.000,00 EUR f … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 Tage
Angebotsöffnung
27.10.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYAWQ Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabev … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPDYYHYAWQ Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 17.10.2024 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed012332-7b10-453e-9666-a8243ec7f649.