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vergebenEU-weitIngenieurleistungenIT und SoftwarePlanungRahmenvereinbarung

HydPy Support 2026-2029

Bundesanstalt für Gewässerkunde · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 5.02.02#00001#137_25_039M2veröffentlicht 09.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 324 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (43 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Berufserfahrung des / der vorgesehenen Bearbeiters/in35 %
  • Personelle Ausstattung des Unternehmens10 %
  • Konzept zur Qualitätssicherung10 %
  • Ökostrom10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die jeweils zu erbringenden Leistungen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzel-aufträgen detailliert spezifiziert (Tätigkeiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet. Sie umfassen folgende Tätigkeitsbereiche: Pflegeleistungen und Problembehebung bei der operationellen An-wendung von HydPy und OpenDA -HydPy-Software -HydPy-Modellinstanzen -Support BfG-Mitarbeiter Aktualisierung und Dokumentation von HydPy -Aktualisierung Python-Version und externe Bibliotheken -Aktualisierung HydPy-Modellinstanzen -Aktualisierung HydPy-Software -Fortlaufende Dokumentation HydPy Überlassung neuer Programmstände -HydPy-Software -HydPy-Modellinstanzen -HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA -Konfiguration Datenassimilation Modellinstanzen mit HydPy und OpenDA -HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces Weiterentwicklung Software -Weiterentwicklung hydrologische Modell-Konzepte in HydPy -Weiterentwicklung des HydPy-Frameworks um weitere Funktionalitäten -Anpassung HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA für den optimalen operationellen Einsatz zur Datenassimilation -Anpassung der HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces für die zeitschrittabhängige Kopplung von HydPy mit anderen Modellen Weiterentwicklung Modellinstanzen -Überführung existierender Modellinstanzen in das HydPy-Konzept, bei Bedarf Nachkalibrierung -Erweiterung bestehender HydPy-Modelle hinsichtlich Auflösung und Prozessbeschreibung -Aktualisierung und Nachkalibrierung bestehender HydPy-Modelle -Integration weitere Datenquellen, Pegel und Gebiete in die operationelle Datenassimilation Schulung Beratungs- und Abstimmungsgespräche

Leistungsrahmen Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Der Auftragnehmer schließt die Rahmenvereinbarung mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde ab. Die Beauftragung von Dienst-leistungen erfolgt durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung. Abruf berechtigt aus der Rah-menvereinbarung ist nur die Bundesanstalt für Gewässerkunde. Grundlage des Einzelabrufes ist die hier vorliegende Leistungsbeschreibung, die mit den Konkretisierungen zu den im Einzelabruf zu erbringenden Leistungen durch den Auftraggeber ergänzt wurde. Die jeweils zu erbringenden Leistun-gen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzelaufträgen detailliert spezifiziert (Tätig-keiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet. Die Leistungserbringung erfolgt in den Diensträumen des Auftraggebers bzw. in den Diensträumen des Auftragnehmers. Der jeweilige Ort für einzelne Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf. In der Regel sind die Leistungen beim Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die dabei jeweils nötigen Voraussetzungen bzgl. Technik, Datenschutz, usw. zu erfüllen.

Das Höchstvolumen (maximale Abnahmemenge) des Rahmenvertrages für die gesamte Laufzeit (2026-2029) beträgt 4200 Stunden.

Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis35 %
Berufserfahrung des / der vorgesehenen Bearbeiters/in35 %
Personelle Ausstattung des Unternehmens10 %
Konzept zur Qualitätssicherung10 %
Ökostrom10 %
Preis
Der Preis/das Honorar wird als Wertungssumme aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen, preislich günstigsten Grund- oder Wahlpo-sitionen, aller Bedarfspositionen und möglicher, sich für den Auftraggeber ergebender zusätzlicher Kosten. Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in €, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert: • 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. • alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. • die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung nach DIN 1333) ent-sprechend
Qualität
Berufserfahrung des / der vorgesehenen Bearbeiters/in• Erfahrung in der Softwareentwicklung von HydPy • Erfahrung im Aufbau, Kalibrierung und Anwendung von hydrologischen Modellinstanzen mit HydPy und Datenassimilation
Qualität
Personelle Ausstattung des UnternehmensVerfügbarkeit weiterer, zur Erbringung der geforderten Leistungen qualifizierter Mitarbeiter im Unternehmen
Qualität
Konzept zur Qualitätssicherung
Qualität
ÖkostromDas Stromportfolio ist ein Strommix, der aus erneuerbaren Energiequellen (Energieträger) wie Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Erdwärme, als auch aus Strom aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas stammt. Dieses weist die prozentualen Anteile der Energieträger aus, die zur Stromer-zeugung des Stromtarifes genutzt wurden. Ökostrom ist elektrische Energie, die ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Erdwärme gewonnen wird. Für den jeweiligen Stromtarif des Bieters ist der anteilige Bezug von Ökostrom seines Stromtarifes an-hand des Stromportfolios mit dem Angebot nachzuweisen. Der % Wert des Bezuges wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet auf die nächste volle Zahl.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeungterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bieterfragen, die bis zum 08.12.2025 eingehen, werden noch bis zum 09.12.2025 beantwortet, soweit Umfang und Komplexität der Fragen einer Beantwortung nicht entgegenstehen.
Hinweis
Abschluss einer Rahmenvereinbarung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Koblenz–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (242 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.159 € – 476.151 €mittlere Hälfte, 122 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 557a8caf-9ecd-47ca-b913-492922db3391.