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HWS Überseestadt VgV Ing-Leistungen

Sondervermögen Überseestadt im Betrieb gewerblicher Art <<Hafenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen >> vertreten durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH · Bremen, Bremen

Aktenzeichen 2023_04veröffentlicht 04.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28195, Bremen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

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Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

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Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Zur Umsetzung des Generalplans Küstenschutz Niedersachsen/Bremen (Teil I) ist die Ertüchtigung der bestehenden Hochwasserschutzanlage auf der Nordseite des Holz- und Fabrikenhafens sowie des Getreidehafens zu planen und zu realisieren. Diese Maßnahme erfolgt in enger und intensiver Abstimmung zwischen WFB, SWTH, SBMS, SUKW, DVR, PrivateigentümerInnen, Hafenwirtschaft sowie unterschiedlichen (weiteren bzw. nach- geordneten) Genehmigungsstellen. Die Planung und bauliche Umsetzung der Maßnahme werden gefördert durch Zuwendungen aus dem Förderbereich Küstenschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Eine diesbezügliche Zuweisung für die Leistungsphasen 1 - 2 (Rahmenentwurf) liegt bereits vor. Die Zuweisungen für die Realisierungsphasen des Bauentwurfes bzw. die Bauausführung können jeweils erst nach Freigabe der vorlaufenden Realisierungsphase beantragt und Bewilligt werden. Ziel der Maßnahmen ist die Anpassung der bestehenden Hochwasserschutzanlagen an die erwarteten Verhältnisse infolge des klimawandelbedingten Meeresspiegelanstiegs. Das heutige Hochwasserschutzniveau wird im Planungsraum im Wesentlichen durch die Höhe der Ufereinfassungen oder die vorhandene Geländehöhe gebildet. Vom Beginn der Nordseite des Holz- und Fabrikenhafens im Bereich der Rolandmühle (Stat.- km 33+975) bis Stat. -km 34+458 beträgt das Ist- Bestick rd. NHN + 7,30 m und das bisherige SOLL-Bestick NHN + 7,60 m. Bei Stat.-km 34+458 bis 36+215 (Bereich Pier 2) beträgt das IST-Bestick teilweise NHN 6,70 m und das bisherige SOLL-Bestick NHN + 8,00 m. Im Mittel beträgt die Fehlhöhe gegenüber den Forderungen des Generalplans Küstenschutz Niedersachsen/ Bremen 2007 (GKP) rd. 1,0 m. Diese vorgenannten SOLL-Bestickhöhen waren planerische Grundlage für die Erarbeitung des Rahmenentwurfes von 2010. Im IPCC-Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima aus 2019 wird eine weitere Erhöhung des säkularen Meeresspiegels prognostiziert. Aufgrund der hieraus resultierenden Erhöhung der SOLL-Bestickhöhen wird der GKP derzeit gemeinsam mit dem Land Niedersachsen überarbeitet. Bis zur Fertigstellung des neuen GKP sieht das Land Bremen ein auf den Planungs- bzw. Realisierungsstand angepasste Vorgehensweise vor (vgl. Vorlage VL 20/4346). Für Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 sollen zunächst das Bestick (HSoll) um 50 cm erhöht sowie das klimabedingte Vorsorgemaß der Nacherhöhbarkeit (HKlimaVM) von 0,75 m auf 1,0 m angepasst werden.

Beschreibung des Loses

HOAI 2021 - Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke - Leistungspaket 1 - Durchführung LP 1 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Durchführung LP 2 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Besondere Leistung: Fortschreibung/Aktualisierung des vorliegenden technisch integrierten Gesamtplan (TIG-Plan) einschließlich Darstellung der Umrisse von Gebäuden, Erschließungswegen, Umschlagsanlagen, etc. (Der TIG-Plan wird parallel zum Vergabeverfahren zusammengestellt). - Besondere Leistung: Kostenvergleichsrechnung nach DWA-Merkblatt DWA-M816 (10/2021) - Besondere Leistung: Vorbereitung und Teilnahme an Abstimmungs-terminen mit den privaten Anliegern bzw. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen - Besondere Leistung: Berücksichtigung der Vorgaben des Fördermittelgebers (separate Ausweisung von nicht förderfähigen Kosten, die aber für die Gesamtmaßnahme erforderlich werden, z. B. Beleuchtungsanlagen, Umbau Leitungstrassen) - Besondere Leistung: Vorbereitung und Begleitung Scoping-Verfahren zu Beginn der ersten Planungsleistungsphase (nur für die herausgearbeitete Vorzugsvariante der Vorplanung) - Besondere Leistung: Berücksichtigung logistischer und verkehrlicher Belange (z. B. Prüfung von Schleppkurven in Bereichen von ggf. erforderlichen Deichscharten, Bemessungsfahrzeug Deichverband, Anliegerverkehre, Verfügbarkeit von Baustelleneinrichtungsflächen, Hafenbahnbetrieb, Bauphasenplanung) - Leistungspaket 2 - Durchführung LP 3 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Durchführung LP 4 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Besondere Leistung: Fortschreibung/Aktualisierung des vorliegenden technisch integrierten Gesamtplan (TIG-Plan) - Besondere Leistung: Vorbereitung und Teilnahme von Abstimmungsterminen mit den privaten Anliegern bzw. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen - Besondere Leistung: Berücksichtigung der Vorgaben des Fördermittelgebers (separate Ausweisung von nicht förderfähigen Kosten, die aber für die Gesamtmaßnahme erforderlich werden, z. B. Beleuchtungsanlagen, Umbau Leitungstrassen) - Besondere Leistung: Wiederaufnahme der Planungsleistungen infolge einer Projektunterbrechung von länger als 9 Monate - Besondere Leistung: Fortschreibung/ Aktualisierung logistischer und verkehrlicher Belange (z. B. Prüfung von Schleppkurven in Bereichen von ggf. erforderlichen Deichscharten, Bemessungsfahrzeug Deichverband, Anliegerverkehre, Verfügbarkeit von Baustelleneinrichtungsflächen, Hafenbahnbetrieb, Bauphasenplanung) - Besondere Leistung: Vorschlag eines Vergabekonzeptes und Berücksichtigung der beabsichtigten Vergabeeinheiten in der Kostenberechnung, so dass in den nachfolgenden Leistungsphasen die Kostenabgleich ohne weitere Splittungen erfolgen können. Aufgrund der Längenausdehnung wird die HWS-linie vsl. in verschiedene Bauabschnitte unterteilt. - Leistungspaket 3 - Durchführung LP 5 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Durchführung LP 6 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Durchführung LP 7 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Besondere Leistung: Fortschreibung/Aktualisierung des vorliegenden technisch integrierten Gesamtplan (TIG-Plan) - Besondere Leistung: Fortschreibung/ Aktualisierung logistischer und verkehrlicher Belange (z. B. Prüfung von Schleppkurven in Bereichen von ggf. erforderlichen Deichscharten, Bemessungsfahrzeug Deichverband, Anliegerverkehre, Verfügbarkeit von Baustelleneinrichtungsflächen, Hafenbahnbetrieb, Bauphasenplanung) - Besondere Leistung: Berücksichtigung der Vorgaben des Fördermittelgebers (separate Ausweisung von nicht förderfähigen Kosten, die aber für die Gesamtmaßnahme erforderlich werden, z. B. Beleuchtungsanlagen, Umbau Leitungstrassen) - Besondere Leistung: Wiederaufnahme der Planungsleistungen infolge einer Projektunterbrechung von länger als 9 Monate - Besondere Leistung: Vorbereitung und Teilnahme von Abstimmungsterminen mit den privaten Anliegern bzw. Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen - Leistungspaket 4 - Durchführung LP 8 gemäß § 43 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 12 - Besondere Leistung "Nachtragsmanagement" - Besondere Leistung "Kostenkontrolle" - Besondere Leistungen "örtliche Bauüberwachung" - Besondere Leistung: Wiederaufnahme der Leistungen infolge einer Projektunterbrechung von länger als 9 Monate - Besondere Leistung: Fortschreibung/Aktualisierung des vorliegenden technisch integrierten Gesamtplan (TIG-Plan) - Besondere Leistung: Berücksichtigung der Vorgaben des Fördermittelgebers (separate Ausweisung von nicht förderfähigen Kosten, die aber für die Gesamtmaßnahme erforderlich werden, z. B. Beleuchtungsanlagen, Umbau Leitungstrassen) HOAI 2021 - Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung - Leistungspaket 1 - Durchführung LP 1 gemäß § 51 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 14 - Durchführung LP 2 gemäß § 51 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 14 - Leistungspaket 2 - Durchführung LP 3 gemäß § 51 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 14 - Durchführung LP 4 gemäß § 51 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 14 - Leistungspaket 3 - Durchführung LP 5 gemäß § 51 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 14 - Durchführung LP 6 gemäß § 51 HOAI 2021 i.V. m. Anlage 14 - Leistungspaket 4 - Besondere Leistung "Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen"

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %
Preis
siehe Angebotsanfrage
Qualität
siehe Angebotsanfrage

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzul … ganz lesena) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMMHZJZ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Sondervermögen Überseestadt im Betrieb gewerblicher Art <<Hafenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen >> vertreten durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Anschrift
Ansgaritorstraße 11, 28195 Bremen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bremen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
395.906 €Zuschlagswert im Median
182.509 € – 799.044 €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e20ae8c6-8694-420f-9bed-df90d2d127e8.