Energiesparmodell, DRK Kitas Bremen
DRK-Kreisverband Bremene.V. · Bremen, Bremen
Aktenzeichen V0565/2026veröffentlicht 23.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 49 Monate
- 01.03.2027 – 31.03.2031
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 49 Monate01.03.2027 – 31.03.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Qualität20 %
- Qualität50 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 15 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:30 Uhrin 16 Tagenüber vergabe.bremen.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrin 16 TagenImmobilien Bremen Vergabemanagement Langenstraße 10-12 28195 Bremen
- Bindefrist endetin 3 Monaten90 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 4 MonatenLaufzeit bis 31.03.2031
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Inhaltliche und organisatorische Umsetzung des Energiesparmodells in 14 Einrichtungen des DRK Bremen
Beschreibung des Loses
Ziel des Projektes ist die Entwicklung, Einführung und operative Begleitung eines nachhaltigen Energiesparmodells in 14 Kindertagesstätten des DRK Bremen. Das Vorhaben soll zur Reduzierung des Energieverbrauchs, der Betriebskosten sowie der CO₂-Emissionen beitragen und gleichzeitig Mitarbeitende sowie Nutzende der Einrichtungen aktiv einbinden.
Dabei richtet es sich zum einen an die Erzieher/-innen, die vielfältige Unterstützung erhalten, um die Kinder selbst an das Thema Energiesparen zum Klimaschutz heranzuführen und sie zu ermutigen, dieses Thema auch in ihr Elternhaus zu tragen. Zum anderen richtet es sich an die verantwortlichen Gebäudetechniker bzw. Hausmeister, die durch eine fachkundige Energieberatung einen ganz neuen Blick auf das Kita-Gebäude erhalten, so zu sagen durch die Energieeffizienz-Brille. Der ganzheitliche Ansatz durch die Verbindung von Pädagogik und Technik ist für die Kindertagesstätten besonders erfolgversprechend.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation / Erfahrung des vorgesehenen Projektteam,
- Qualität
- Konzept zur Arbeitsmethodik
Eignung9 von 9 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 VgV. Geforderter Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Aus … ganz lesenkürzer
Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. • Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre. Hinweis: Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den NU für einen Bereich benannt hat, für den besondere Qualifikationen oder Referenzen verlangt werden, entsprechend nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorzulegen. Werden Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrungen eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen, muss dieses Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Fähigkeiten oder Erfahrungen benötigt werden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Eignung zur Berufsausübung und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 3 Nr. 10 und § 47 VgV. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss personell in der Lage sein, die ausgeschriebenen Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ordnungsgemäß und fristgerecht zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen ist eine Übersicht über die für die Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten, deren Funktionen und berufliche Qualifikationen vorzulegen. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2, 6 und 8 VgV- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen. Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter … ganz lesenkürzer
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie entsprechende Nachweise vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen. Rechtsgrundlage: § 48 VgV in Verbindung mit § 123 Abs. 4 GWB Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. Rechtsgrundlage: § 48 VgV in Verbindung mit §§ 123 und 124 GWB. Ausländische Unternehmen haben vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen. Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 4 bis 6 VgV. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Rechtsgrundlage: § 48 VgV in Verbindung mit §§ 123 bis 125 GWB.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV). Geforderter Mindeststandard: Mindestumsatz 300.000 EUR. Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4 Nr. 4 und Abs. 5 VgV.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister. Bei ausländischen Unternehmen wird ein gleichwertiger Nachweis des Herkunfts- oder Niederlassungsstaates anerkannt. Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 1 und 2 VgV.
- Eintragung in das Handelsregister
- Erklärung über die Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister. Der entsprechende Nachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 1 VgV.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2027
- Vertragsende
- 31.03.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.bremen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 90 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.11.2026, 10:30 Uhr. Immobilien Bremen Vergabemanagement Langenstraße 10-12 28195 Bremen. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten. b) der Antrag i … ganz lesenkürzer
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ei-nen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Überprüfungs-stelle einleiten. b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Beschaffer gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten ge-nannten Überprüfungsstelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wer-den sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- 1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Anschrift
- Löwenhof 1, 28217 Bremen
- Website
- drk-bremen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8f6c4a71-2244-45ba-9789-ce23ac5a2390.