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vergebenEU-weitDienstleistungen

HS Hf, KonzAW

Hansestadt Herford · Herford, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen HS Hf, KonzAWveröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 425 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
6 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzessionsentgelt40 %
  • qualitative Kriterien60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Hansestadt Herford
    vor 14 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 16:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Dem Konzessionsnehmer ist es gestattet, die Werbeträger mit bestimmten Formaten, in der angegebenen Zahl im Gebiet der Hansestadt Herford zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben, vorbehaltlich der Erteilung gesetzlich erforderlicher Genehmigungen, insbesondere auf der Grundlage und nach Maßgabe der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen: - Großflächen (derzeit 16) - 5-10 Litfasssäulen (nicht verpflichtend) - Citystars (derzeit 2 Stück, mind. 2 Stück zusätzlich im Rahmen der Konzession) - mind. 3 Cityscreens in der Innenstadt; vorbehaltlich der politischen Beschlusslage einer Änderung der derzeitigen Satzung (keine Plakatierung innerhalb des Walls) - 2 Cityscreens an besucherstarken Orten (z.B. H2O, Bildungscampus) Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes soll den ausgewählten Bietern eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung bereitgestellt werden. Der Konzessionsgeber weist ferner darauf hin, dass Regelungen zu berücksichtigen sind, die aus der Gestaltungssatzung und der Werbesatzung der Alt- und Neustadt der Hansestadt Herford resultieren. Des Weiteren sind etwaige gesetzliche Genehmigungserfordernisse (BauO) zu beachten.

Beschreibung des Loses

Der Konzessionsvertrag wird vorsehen, dass dem Konzessionsgeber ein "Freikontingent" für Deutschland- und NRW-weite eigene Werbung auf Werbeträgern des Konzessionsnehmers einzuräumen ist. Des Weiteren wird geregelt, dass der Konzessionsgeber für eigene Werbung auf den Werbeträgern im Gebiet der Hansestadt Herford ein Rabatt gegenüber den für dieselben Werbeträgermarkt üblichen, durch den Konzessionsnehmer verlangten Entgelte einzuräumen ist. Die Konzessionsnehmer werden aufgefordert, im Angebotswettbewerb kreative Ansätze zu beschreiben, um zeitgemäße Werbemedien im öffentlichen Raum zu platzieren. Darüber hinaus soll das mit dem Angebot einzureichende Konzept Empfehlungen für Angebote aussprechen, die Vereinen, Kultureinrichtungen und gemeinnützigen Institutionen unterbreitet werden können, um eine anspruchsvolle Werbequalität zu ihren Gunsten zu unterstützen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzessionsentgelt40 %
qualitative Kriterien60 %
Preis
KonzessionsentgeltDas angebotene Konzessionsentgelt (mit einer nominal festgelegten und einer umsatzbezogenen Komponente) wird in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit mit einer Gewichtung einfließen, die in der Größenordnung von 40-60 % liegen wird. Die genaue Gewichtung wird den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Qualität
qualitative KriterienDie qualitativen Kriterien, darauf bezogene Unterkriterien und deren Gewichtungen werden nach Maßgabe einer Matrix durchgeführt, die den ausgewählten Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt wird. In Summe entfallen hierauf die übrigen prozentualen Gewichtungen.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
1. Auszug aus dem Handelsregister oder eines anderen, nach den Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates vergleichbaren Unternehmensregisters (kein Vordruck, als Anlage A3) 2. Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck 1 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1) 3. Eigenerklärung zum Nichtvorlie … ganz lesen1. Auszug aus dem Handelsregister oder eines anderen, nach den Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates vergleichbaren Unternehmensregisters (kein Vordruck, als Anlage A3) 2. Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Vordruck 1 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1) 3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB (Vordruck 2 des Formulars Teilnahmeantrag - (Anlage A1) bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung (§ 125 GWB)
Spezifischer Jahresumsatz
4. Eigenerklärung zu Jahresumsätzen des Unternehmens insgesamt und aus vergleichbaren Konzessionsdienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, in Vordruck 3 des Formulars Teilnahmeantrag (Anlage A1) 5. Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (kein Vordruck, als Anlage A2)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
6. Eigenerklärung zur Zahl der festangestellten Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, Vordruck 4 des Formulars Teilnahmeantrag (Anlage A1)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
7. Eigenerklärung zum Haftpflichtversicherungsschutz (Vordruck 4 des Formulars Teilnahmeantrag (Anlage A1)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
8. Eigenerklärung zu mindestens zwei (2) Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen (Vordruck 5 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1) Als vergleichbare Dienstleistungen werden Dienstleistungen für Gebietskörperschaften als öffentliche Auftraggeber angesehen, die im Hinblick auf die Art der … ganz lesen8. Eigenerklärung zu mindestens zwei (2) Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen (Vordruck 5 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1) Als vergleichbare Dienstleistungen werden Dienstleistungen für Gebietskörperschaften als öffentliche Auftraggeber angesehen, die im Hinblick auf die Art der Werbeträger, deren Zahl, die Entgeltmodalitäten und im Hinblick auf die damit verbundenen Zusatz- und Nebenleistungen mit den hier durch die Hansestadt Herford ausgeschriebenen Konzessionsdienstleistungen vergleichbar sind. Der Grad der Vergleichbarkeit wird mit einem 6-stufigen Punktesystem bewertet (von 5 Punkten bis 0 Punkte, mit Entsprechungen im Sinne der Schulnoten; Beispiel: 5 Punkte = sehr gute Vergleichbarkeit bis 0 Punkte = ungenügende Vergleichbarkeit). Mindestanforderungen an die Referenzen sind, dass die benannten Leistungen: - Eine der Referenzleistungen darf nicht älter als fünf Jahre, die zweite nicht älter als 10 Jahre sein. - Die Referenzleistungen wurden über einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht. - Es ist ein Ansprechpartner zu benennen, der erreichbar ist und Auskunft gibt zu den wertungsrelevanten Merkmalen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Dem Konzessionsgeber werden zwei Optionen eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages um jeweils drei (3) Jahre zu verlängern. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt danach zwölf (12) Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüf … ganz lesenDas Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter 8.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bewertung der abgegebenen finalen Angebote erfolgt auf Grundlage der Kriterien, die den ausgewählten Bietern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0W5JE5

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

116vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
383.880 €Zuschlagswert im Median
259.008 € – 683.500 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9753bd4a-9bab-48bc-aea9-025bf3b3adf5.