Hosting, Betrieb, Support und Relaunch sowie Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de
Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen EX-POST: ANGEBOTE_BGF KSveröffentlicht 11.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbH · BerlinFrist 02.12.2026
- BKK GesundheitsFinder & Co. - Betrieb und Weiterentwicklung von WebanwendungenBKK Dachverband e.V. · BerlinFrist 10.11.2026
- Business Intelligence (BI) und Analytics PlattformVerband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · BerlinFrist 07.12.2026
- Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Wissens-, Daten- und Austauschplattform für die Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland"Antidiskriminierungsstelle des Bundes · BerlinFrist 09.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 25 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Fiktiver Wertungspreis (WP)40 %
- Konzept/Präsentation60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) mit Beratung, Information und der Vermittlung passender Ansprechpartner:innen. Dazu hat die Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene auf Grundlage des § 20b Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die BGF-Koordinierungsstelle als gemeinsames An-gebot der Krankenkassen ins Leben gerufen. Das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de wurde im Mai 2017 veröffentlicht. Auf dem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsportal finden interessierte Unternehmen all-gemeine Informationen zu BGF und zu den Unterstützungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können außerdem zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen in Kontakt treten und eine kostenfreie BGF-Erstberatung anfragen. Die BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen stellen die Kontaktaufnahme sicher, führen die BGF-Erstberatung auf Basis des GKV-Leitfaden Prävention und des BGF-Beratungsstandards durch und dokumentieren diese. Das Portal ist das Aushängeschild der BGF-KS und der gemeinsame Informations- und Beratungszugang der gesetzlichen Krankenkassen zu BGF. Ziel der Beauftragung ist es, das Portal zeitgemäß und ansprechend zu gestalten, technisch innovativer und interaktiver zu werden. Im Rahmen des zu vergebenden Auftrages plant der Auftraggeber das visuelle, inhaltliche, technische sowie funktionale Upgrade des Portals sowie die technische Umsetzung in mehreren Stufen. Der Auftraggeber unterstützt das Hosting, den Betrieb sowie den Support des Portals und die konitinuierliche Weiterentwicklung. Näheres ergibt sich aus der II.3_Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Beschreibung des Loses
Das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de ist das Aushängeschild der BGF-KS und der gemeinsame Informations- und Beratungszugang der gesetzlichen Krankenkassen zu BGF. Ziel der Beauftragung ist es, das Portal zeitgemäß und ansprechend zu gestalten und technisch innovativer und interaktiver zu werden. Der Auftragnehmer hat folgende Ziele im Rahmen seiner Leistungserbringung umzusetzen: - Erhöhung der Attraktivität und des Bekanntheitsgrades des Portals bei kleinen Unternehmen, Kooperationspartner:innen und politischen Stakeholdern - Optimierung des Informations- und Beratungsangebotes und des Portals durch eine kundenorientierte und interaktivere Weiterentwicklung, bspw. durch die Verwendung von digitalen Tools und technische Innovationen - Verbesserung der externen und internen Usability unter Berücksichtigung der Norm EN ISO 9241 zur Mensch-Computer-Interaktion, insbesondere Teil 10 "Grundsätze der Dialoggestaltung" und Teil 11 "Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit" - Förderung der kassenartenübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung zur Sicherstellung der BGF-Erstberatung und der weitergehenden Unterstützung von an der Umsetzung von BGF-interessierten Betrieben mit Hilfe digitaler Lösungen - Ausbau der Lotsen- und Wegweiserfunktion zwischen den Sozialversicherungsträgern visuell an-sprechend gestalten und textlich mehr an dem Bedarf der Unternehmen ausrichten - Auf- und Ausbau der (digitalen) Gesundheits- und Handlungskompetenz, d.h. die Befähigung der Zielgruppe (vgl. Abschnitt 1.2 "Zielgruppe") die relevanten Informationen zu finden, zu verstehen und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe anzuwenden - Sicherstellung einer durchgängigen Verfügbarkeit des Portals und eines technisch reibungslosen Betriebes - Vermeidung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorfällen - Schaffung eines weitgehend barrierefreien Zugangs für die Zielgruppe (vgl. Abschnitt 1.2 "Zielgruppe") des Informations- und Beratungsangebotes - Reduzierung der Bounce Rate/Absprungrate - Berücksichtigung des "Ökologischen Fußabdrucks" bei Programmierungen und dem Hosting. Langfristig muss das Portal die zentrale Informations-, Verbreitungs- und Vernetzungspattform für BGF der gesetzlichen Krankenkassen werden. Beratungssuchende finden zukünftig nicht nur relevante Informationen auf der Seite, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Krankenkassen anbieten, sondern auch Materialien zur Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratung muss schneller, einfacher und direkter geschehen. Neben der persönlichen Beratung sollen auch KI-unterstützte Systeme zum Einsatz kommen, um Fragen und Anliegen von Ratsuchenden schnell klären zu können und um die Vermittlung an ggf. andere zuständige Sozialversicherungs-träger zu optimieren. Die Plattform muss den BGF-Fachberater:innen die Möglichkeit geben, sich miteinander zu vernetzen, um eine Beratung oder zumindest eine Kontaktaufnahme innerhalb von zwei Werktagen zu gewährleisten und bei Bedarf des Unternehmens eine weitergehende Unterstützung im BGF-Prozess zu sichern. Automatisierte Prozesse müssen bspw. helfen, administrative Aufwände für die Pflege der Kontaktdaten (BGF-Fachberater:innen, Redakteur:innen, Datenverwalter:innen, ...) zu reduzieren und die Organi-sation von Veranstaltungen sowie das Anmeldemanagement zu vereinfachen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Fiktiver Wertungspreis (WP)Es wird ein fiktiver Wertungspreis (WP) gebildet, der fiktiv die Gesamtkosten für die Auftraggeberin über die Vertragslaufzeit abbildet. Der WP dient ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Vergabeverfahren und stimmt ggf. nicht mit den Umsätzen während der Vertragslaufzeit überein. Ein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen im Umfang der geschätzten Mengen besteht nicht. Der WP ist die Summe aus dem Preis für das Hosting, den Betrieb, den Support sowie der Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de ausweislich der Zeile 58 des Preisblattes.
- Qualität
- Konzept/PräsentationDie in den einzelnen Unterkriterien erzielten Punkte werden entsprechend der angegebenen Prozentsätze gewichtet: (a) Herangehensweise und Projektmanagement (30 %) (b) Personalstruktur und Qualifikation des Personals (10 %) (c) Nutzungserlebnis, Nutzungsfreundlichkeit (15 %) (d) Innovation (10 %) (e) KundenService und Support (8 %) (f) Barrierefreiheit (5 %) (g) Klimafreundlichkeit (5 %) (h) Kosten- und Zeitplan (beispielhaft) (12 %) (i) Gesamteindruck und Präsentation (5 %)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Der Vertrag kann zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich die Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr anzeigen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt folglich 72 Monate.
- Optionen
- Die Auftraggeberin kann die in der Tabelle 1, Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung als optional gekennzeichnete Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit durch einseitige Willenserklärung beauftragen. Der Auftragnehmer ist nach Beauftragung der jeweiligen Leistung zur Ausführung verpflichtet. Darüber hinaus kann die Auftraggeberin Abrufleistungen beauftragen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsch … ganz lesenkürzer
Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5HRV Siehe II.2_Bewerbungsbedingungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| THE BRETTINGHAMS GmbH, Berlin | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V.
- Anschrift
- 10117 Berlin
- Kontakt
- vergaben@
bkk-dv.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.09.2024
- BekanntmachungFrist 10.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- PersonaldienstleistungenProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.Frist 18.11.2026
- IT-Unterstützung für Atlassian JiraDRV Bund EinkaufsmanagementFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung zum Einsatz von KI zur Unterstützung der Krankenhausabrechnungsprüfung sowie zu Compliance, KI-Governance und ManagementsystemenMD-IT GmbHFrist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f4ed19a-4f48-495a-a087-dbdf19cb2f14.