Hosting, Betrieb, Support und Relaunch sowie Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de
Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V. · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BGF KSveröffentlicht 01.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Fiktiver Wertungspreis (WP)40 %
- Konzept/Präsentation60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 26 Monatenan Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V.
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) mit Beratung, Information und der Vermittlung passender Ansprechpartner:innen. Dazu hat die Kooperationsgemeinschaft auf Bundesebene auf Grundlage des § 20b Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die BGF-Koordinierungsstelle als gemeinsames An-gebot der Krankenkassen ins Leben gerufen. Das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de wurde im Mai 2017 veröffentlicht. Auf dem Informations-, Beratungs- und Vermittlungsportal finden interessierte Unternehmen all-gemeine Informationen zu BGF und zu den Unterstützungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können außerdem zeit- und ortsunabhängig mit den BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen in Kontakt treten und eine kostenfreie BGF-Erstberatung anfragen. Die BGF-Fachberater:innen der gesetzlichen Krankenkassen stellen die Kontaktaufnahme sicher, führen die BGF-Erstberatung auf Basis des GKV-Leitfaden Prävention und des BGF-Beratungsstandards durch und dokumentieren diese. Das Portal ist das Aushängeschild der BGF-KS und der gemeinsame Informations- und Beratungszugang der gesetzlichen Krankenkassen zu BGF. Ziel der Beauftragung ist es, das Portal zeitgemäß und ansprechend zu gestalten, technisch innovativer und interaktiver zu werden. Im Rahmen des zu vergebenden Auftrages plant der Auftraggeber das visuelle, inhaltliche, technische sowie funktionale Upgrade des Portals sowie die technische Umsetzung in mehreren Stufen. Der Auftraggeber unterstützt das Hosting, den Betrieb sowie den Support des Portals und die konitinuierliche Weiterentwicklung. Näheres ergibt sich aus der II.3_Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Beschreibung des Loses
Das Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de ist das Aushängeschild der BGF-KS und der gemeinsame Informations- und Beratungszugang der gesetzlichen Krankenkassen zu BGF. Ziel der Beauftragung ist es, das Portal zeitgemäß und ansprechend zu gestalten und technisch innovativer und interaktiver zu werden. Der Auftragnehmer hat folgende Ziele im Rahmen seiner Leistungserbringung umzusetzen: - Erhöhung der Attraktivität und des Bekanntheitsgrades des Portals bei kleinen Unternehmen, Kooperationspartner:innen und politischen Stakeholdern - Optimierung des Informations- und Beratungsangebotes und des Portals durch eine kundenorientierte und interaktivere Weiterentwicklung, bspw. durch die Verwendung von digitalen Tools und technische Innovationen - Verbesserung der externen und internen Usability unter Berücksichtigung der Norm EN ISO 9241 zur Mensch-Computer-Interaktion, insbesondere Teil 10 "Grundsätze der Dialoggestaltung" und Teil 11 "Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit" - Förderung der kassenartenübergreifenden Zusammenarbeit und Vernetzung zur Sicherstellung der BGF-Erstberatung und der weitergehenden Unterstützung von an der Umsetzung von BGF-interessierten Betrieben mit Hilfe digitaler Lösungen - Ausbau der Lotsen- und Wegweiserfunktion zwischen den Sozialversicherungsträgern visuell an-sprechend gestalten und textlich mehr an dem Bedarf der Unternehmen ausrichten - Auf- und Ausbau der (digitalen) Gesundheits- und Handlungskompetenz, d.h. die Befähigung der Zielgruppe (vgl. Abschnitt 1.2 "Zielgruppe") die relevanten Informationen zu finden, zu verstehen und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe anzuwenden - Sicherstellung einer durchgängigen Verfügbarkeit des Portals und eines technisch reibungslosen Betriebes - Vermeidung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsvorfällen - Schaffung eines weitgehend barrierefreien Zugangs für die Zielgruppe (vgl. Abschnitt 1.2 "Zielgruppe") des Informations- und Beratungsangebotes - Reduzierung der Bounce Rate/Absprungrate - Berücksichtigung des "Ökologischen Fußabdrucks" bei Programmierungen und dem Hosting. Langfristig muss das Portal die zentrale Informations-, Verbreitungs- und Vernetzungspattform für BGF der gesetzlichen Krankenkassen werden. Beratungssuchende finden zukünftig nicht nur relevante Informationen auf der Seite, welche Unterstützungsmöglichkeiten die Krankenkassen anbieten, sondern auch Materialien zur Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Beratung muss schneller, einfacher und direkter geschehen. Neben der persönlichen Beratung sollen auch KI-unterstützte Systeme zum Einsatz kommen, um Fragen und Anliegen von Ratsuchenden schnell klären zu können und um die Vermittlung an ggf. andere zuständige Sozialversicherungs-träger zu optimieren. Die Plattform muss den BGF-Fachberater:innen die Möglichkeit geben, sich miteinander zu vernetzen, um eine Beratung oder zumindest eine Kontaktaufnahme innerhalb von zwei Werktagen zu gewährleisten und bei Bedarf des Unternehmens eine weitergehende Unterstützung im BGF-Prozess zu sichern. Automatisierte Prozesse müssen bspw. helfen, administrative Aufwände für die Pflege der Kontaktdaten (BGF-Fachberater:innen, Redakteur:innen, Datenverwalter:innen, ...) zu reduzieren und die Organi-sation von Veranstaltungen sowie das Anmeldemanagement zu vereinfachen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Fiktiver Wertungspreis (WP)Es wird ein fiktiver Wertungspreis (WP) gebildet, der fiktiv die Gesamtkosten für die Auftraggeberin über die Vertragslaufzeit abbildet. Der WP dient ausschließlich der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Vergabeverfahren und stimmt ggf. nicht mit den Umsätzen während der Vertragslaufzeit überein. Ein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen im Umfang der geschätzten Mengen besteht nicht. Der WP ist die Summe aus dem Preis für das Hosting, den Betrieb, den Support sowie der Weiterentwicklung des Portals www.bgf-koordinierungsstelle.de ausweislich der Zeile 58 des Preisblattes.
- Qualität
- Konzept/PräsentationDie in den einzelnen Unterkriterien erzielten Punkte werden entsprechend der angegebenen Prozentsätze gewichtet: (a) Herangehensweise und Projektmanagement (30 %) (b) Personalstruktur und Qualifikation des Personals (10 %) (c) Nutzungserlebnis, Nutzungsfreundlichkeit (15 %) (d) Innovation (10 %) (e) KundenService und Support (8 %) (f) Barrierefreiheit (5 %) (g) Klimafreundlichkeit (5 %) (h) Kosten- und Zeitplan (beispielhaft) (12 %) (i) Gesamteindruck und Präsentation (5 %)
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat die Bewerberin / der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem die Bewerberin / d … ganz lesenkürzer
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat die Bewerberin / der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem die Bewerberin / der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist eine Bewerberin / ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben - Alternativer Nachweis: Sofern die Bewerberin / der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28 März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.- Kriterium
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Die Bewerberin / der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben: - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023), - Spezi … ganz lesenkürzer
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Die Bewerberin / der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben: - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023), - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023). Mindestanforderungen: Der Gesamtumsatz muss in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023) jährlich mindestens 800.000 EUR betragen haben. Der spezifische Umsatz in den Tätigkeitsbereichen des hier zu vergebenen Auftrags muss in den letzten drei Jahren (2021, 2022 und 2023) vor Ablauf der Teilnahmefrist jährlich 300.000 EUR betragen haben. - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 500.000,00 Sofern eine Bewerberin / ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. (2) Zur Nachweisführung ist die 1.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.- Kriterium
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat die Bewerberin / der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: Geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren über früher im Wesentlichen ausgeführte Auf-träge mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 300.000 EUR (ne … ganz lesenkürzer
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat die Bewerberin / der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: Geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren über früher im Wesentlichen ausgeführte Auf-träge mit einem Mindestauftragswert in Höhe von 300.000 EUR (netto) in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: - Auftragswert in EUR (netto), - Leistungszeitraum - Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, - Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft und - Nennung des zuständigen Ansprechpartner beim Auftraggeber (Referenzgeber) mit Kontaktdaten. Insbesondere ist auf folgende Aspekte einzugehen: - Relaunch, visuell inhaltliche sowie technische Gestaltung und Weiterentwicklung - Moderne, ansprechende und nutzerfreundliche Gestaltung - Vergleichbarkeit mit dem gegenständlichen Auftrag hinsichtlich des aufgezeigten Entwicklungsbedarfs (III. Leistungsbeschreibung, Kap. 3.3.2) und Darstellung der Lösungsansätze - Wurde das Projekt krankenkassenübergreifend durchgeführt? - Barrierefreiheit. - Einbeziehung der späteren Nutzer:Innen bei der Entwicklung der Lösung und Durchführung von Schulungsleistungen. Die Bewerberin / der Bewerber erläutern und visualisieren die Referenzen - beispielsweise in Form von Links oder Screenshots - der Websites / Portale unter Verwendung des vorgegeben Formblatts I.2.6_Erklärung technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es ist darzulegen, welche Leistungen ggf. in Kooperationen mit Nachunternehmen erbracht wurden. Stellen Sie sicher, dass die Referenzgeber damit einverstanden sind, ggf. vom Auftraggeber kontaktiert zu werden. Bewerberin / Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und drei Referenzen nach-zuweisen, die anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Werden mehr als drei Referenzen nachgewiesen, ist dies zulässig. Im Rahmen der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden die Referenzen in der von der Bewerberin / vom Bewerber angegebenen Reihenfolge gewertet (siehe hierzu I.2.6_Erklärung technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit). Dabei wird die Bewertung derjenigen Referenz, die die Bewerberin / der Bewerber als "Referenz 1" bezeichnet, mit 40 % gewichtet. Die Bewertung der der Bewerberin / vom Bewerber als "Referenz 2" angegebenen Referenz wird mit 30 % gewichtet. Die Bewertung der von der Bewerberin / vom Bewerber als "Referenz 3" angegebenen Referenz wir mit 30 % gewichtet. Werden weniger als drei Referenzen eingereicht, werden nur diese bewertet, die fehlende Referenz wird mit 0 Punkten bewertet. Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Hierfür sind zwei Referenzen vorzuweisen, die alle nachstehenden Leistungsbereiche umfassen. Eine weitere Referenz muss mindestens den Leistungsbereich 1 umfassen. - Leistungsbereich 1: Relaunch-Prozesse komplexer Websites/ Portale (Website mit mehreren Ebenen und mehreren Nutzergruppen sowie Austauschfunktion und der Möglichkeit der gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten - vorstehende Funktionalitäten müssen kumulativ vorliegen) - Leistungsbereich 2: Nachweis der Konzeption und Funktionalität von Informations- und Vernetzungsplattformen von mehreren Stakeholdern (vorstehende Funktionalitäten müssen kumulativ vorliegen) - Leistungsbereich 3: Nachweis ko-kreativer/ partizipativer Entwicklungsprozesse im Umfeld der Akteure nach dem Sozialgesetzbuch - Leitungsbereich 4: Nachweis von Projekten mit modernem User Interface Design und ho-her User Experience (vorstehende Funktionalitäten müssen kumulativ vorliegen) Sämtliche wertungsrelevanten Referenzen (Mindestanforderungen und Teilnehmerauswa …- Kriterium
- Unterauftragsvergabe: Es ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der BewerberInnen / der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
- Kriterium
(1) Bewerberinnen / Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V. … ganz lesenkürzer
(1) Bewerberinnen / Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),§ 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs.4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WregG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschluss-gründe anzufordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Der Vertrag kann zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich die Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr anzeigen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt folglich 72 Monate.
- Optionen
- Die Auftraggeberin kann die in der Tabelle 1, Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung als optional gekennzeichnete Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit durch einseitige Willenserklärung beauftragen. Der Auftragnehmer ist nach Beauftragung der jeweiligen Leistung zur Ausführung verpflichtet. Darüber hinaus kann die Auftraggeberin Abrufleistungen beauftragen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorsch … ganz lesenkürzer
Es gilt § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MHQSY (1) Die Zahl der geeigneten Bewerberinnen / Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerberinnen / Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei bis fünf Bewerberinnen / Bewerber zur Angebotsab … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MHQSY (1) Die Zahl der geeigneten Bewerberinnen / Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerberinnen / Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei bis fünf Bewerberinnen / Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. (2) Die Auftraggeberin wählt die Bewerberinnen / Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus. Kriterium Unterkriterium Gewichtung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenz 1 40 % Referenz 2 30 % Referenz 3 30 % (3) Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Dabei werden für den Nachweis folgender Aspekte, die jeweils angegeben Punkte vergeben: (a) Erfahrungen in der Begleitung und Umsetzung von interaktiven Plattformprojekten zur Vernetzung unterschiedlicher Akteure: 2 Punkte (b) Erfahrungen in der Begleitung von Projekten mit Backend-Funktion, die die Bearbeitung von Dokumenten durch mehrere Nutzer ermöglicht: 2 Punkte (c) Erfahrungen in der Automatisierung von administrativen Prozessen: 2 Punkte (d) Erfahrungen im Bereich KI und maschinelles Lernen: 2 Punkte (e) Erfahrungen in der Begleitung von krankenkassenartenübergreifenden IT Projekten: 1 Punkt (f) Erfahrungen im Bereich des partizipativen Prozesses mit vielen Stakeholdern in einem stark formalisierten Rahmen (gesetzl. Kontext) und der Einbeziehung der späteren Nutzer:Innen bei der Entwicklung der Lösung und Durchführung von Schulungsleistungen: 1 Punkt Die Referenzen werden entsprechend der von der Bewerberin / vom Bewerber angegebenen Zuordnung gewichtet (Referenz 1 = 40 %, Referenz 2 = 30 %, Referenz 3 = 30 %). Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Werden weniger als drei Referenzen eingereicht oder sind weniger als drei Referenzen wertbar, so werden die fehlenden oder nicht wertbaren Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt. (4) Es werden diejenigen drei bis fünf Bewerberinnen / Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Hierzu wird ein Ranking der Bewerberinnen / Bewerber gebildet. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich nach ihre Ermessen vor, weniger als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kooperationsgemeinschaft der kassenartenübergreifenden Umsetzung der BGF-Koordinierungsstelle auf Bundesebene, vertreten durch den federführenden Verband: BKK Dachverband e.V.
- Anschrift
- 10117 Berlin
- Kontakt
- vergaben@
bkk-dv.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 10.09.2024
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 07844240-2132-42ac-8b12-60b1f7842e9f.