Holzfenster- und Metallbaufassade
Landwirtschaftliche Rentenbank · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen EU-VOB 09veröffentlicht 22.05.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60486, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 156 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a.M. hier: Holzfenster- und Metallbaufassade
Beschreibung des Loses
Die Landwirtschaftliche Rentenbank [LR] ist eine Förderbank auf Bundesebene mit Hauptsitz in der Hochstraße 2 in Frankfurt am Main. Das Gebäude befindet sich an einem Verkehrsknotenpunkt in Frankfurter Innenstadtlage zwischen dem Eschenheimer Tor und den Wallanlagen. Das Bankgebäude wurde 1956 fertig gestellt und gilt mit seinem Erscheinungsbild und der stadträumlichen Anordnung als bedeutend und richtungsweisend für die Architektur der Nachkriegszeit. Der Gebäudekomplex ist als Kulturdenkmal eingetragen und steht unter Denkmalschutz. In dem bereits geräumten Gebäude wurden die vorhandenen Innenausbauten bereits vollständig zurückgebaut. Die Rentenbank selbst hat für die Dauer der Baumaßnahmen ein Interimsgebäude bezogen. Das Gebäude gliedert sich in zwei wesentliche Bauteile: - Bauteil 1: ein Querriegel mit teilweise bis zu drei unterirdischen und sieben oberirdischen Vollgeschossen zuzüglich einem Staffelgeschoss mit Flugdach - Bauteil 2: ein Längsbau mit zwei unterirdischen und fünf oberirdischen Geschossen parallel zur Hochstraße. Beide Bauteile werden über einen Verbindungsbau, in dem sich das Haupttreppenhaus befindet, erschlossen. Westlich des Querriegels schließt sich in der Ebene U1 ein Wirtschaftshof mit Stellplätzen zur Andienung des Gebäudes an. Das Gebäude ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) als Sonderbau einzustufen. Das Gebäude wurde in Stahlbetonskelettbauweise mit Aufzugskern und aussteifenden Stahlbetondecken errichtet. Die LR möchte ihren Stammsitz mit seinen ca. 12.000 m² BGF nachhaltig energetisch, brandschutztechnisch und konstruktiv ertüchtigen. Außerdem soll der Hochhausriegel (Bauteil 1) um 4 Vollgeschosse bzw. ca. 3.200 m² BGF erhöht werden. Dazu wird das Flugdach über dem Staffelgeschoss zurück gebaut, ertüchtigt und nach der Aufstockung des Gebäudes auf dem neuen Staffelgeschoss wiederaufgebaut. Der Hauptaufzugskern wird erweitert und gedreht. Unter dem heutigen Wirtschaftshof soll eine 2-geschossige Tiefgarage den notwendigen Bedarf von insgesamt 33 Parkplätzen für PKWs decken und ist auf allen Tiefebenen mit dem Haupthaus (Bauteil 1) verbunden. Die denkmalgeschützte Natursteinfassade soll nach Sanierung des Stahlbetontragwerks erneuert und originalgetreu wiederhergestellt werden. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Arbeiten im Gewerk Holzfenster- und Metallbaufassade, d.h. u.a. Holzfensterarbeiten, Metallbaufassadenarbeiten, Verglasungsarbeiten, Sonnen- und Blendschutzarbeiten.
Gegenstand nach CPV
- 45443000FassadenarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenkürzer
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Alle in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Angebot abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern. 1. Bietergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Alle in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Angebot abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern. 1. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder sichergestellt ist. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung nach Anlage FB 234 einzureichen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (FB124) für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Alle übrigen Bestandteile des Angebots sind lediglich einmal für die Bietergemeinschaft als Ganzes einzureichen. 2.a) Eignungsleihe Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Will er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hat er mit dem Angebot die Eigenerklärung über das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Anlage FB 235) einzureichen und die dort geforderten Angaben zu anderen Unternehmen zu machen. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für jedes vorgesehene Drittunternehmen eine Verpflichtungserklärung (Anlage FB 236) mit seinem Angebot vorlegt. Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die einschlägige berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses Unternehmen die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haftet der Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 6d EU Abs. 2 VOB/A; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen (Anlage FB 236).Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 2. b) Nachunternehmer Will ein Bieter Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben, hat er dies mit dem Angebot mitzuteilen und hierfür die Eigenerklärung über das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Anlage FB 233) zu verwenden. Gleiches gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern und Nachunternehmer aller weiteren Stufen. Die Namen der Nachunternehmer können bereits mit dem Angebot benannt werden. Werden sie nicht mit dem Angebot benannt, sind sie auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung zu benennen. Benennt der Bieter die Nachunternehmer bereits mit dem Angebot, hat er fernen nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er für den vorgesehenen Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung (Anlage FB 236) mit seinem Angebot vorlegt; andernfalls ist der Nachweis auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob sich der Bieter gleichzeitig auf die Kapazitäten der Unterauftragnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Nachunternehmer müssen die Anforderungen an die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfüllen. Zum Nachweis dessen sind für Nachunternehmer, die bereits mit dem Angebot benannt werden, auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (FB124) vorzulegen. Hinweis: Bitte das Selbstausführungsgebot unter Ziffer 5. Tei …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6HSKD
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Allee 80, 60486 Frankfurt am Main
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- PROPROJEKT - Planungsmanagement & Projektberatung GmbH
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Maler- und Glaserarbeiten in Hessen (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Pulver Baudekoration14 Zuschläge
- DAMIAN WERNER GmbH12 Zuschläge
- Peters GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- Fliesen Röhlich GmbH8 Zuschläge
- Malermeister Pluhm & Zankel GmbH8 Zuschläge
- KNS GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.03.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 25.03.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.03.2024 auf 25.03.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- 2270 Johann-von-Nasssau-Schule Dillenburg; Grundh. San. Schulgeb. 2.BA; SanitärtrennwändeKreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, 12.4 Zentrale Vergabe- und SubmissionsstelleFrist 03.12.2026
- 2270 Johann-von-Nassau-Schule Dillenburg; Grundh. San Schulgeb. 2.BA; Maler außenKreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, 12.4 Zentrale Vergabe- und SubmissionsstelleFrist 03.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4294015-47ea-4d08-b456-4dbf1fad96d3.