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Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die VG Kusel-Altenglan

Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan · Kusel, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 25-04-24-1200veröffentlicht 21.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 617 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 14 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
30 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kusel66869, Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 56 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Wertungssumme aus dem Honorarangebot35 %
  • Bearbeitungsorganisation65 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die VG Kusel-Altenglan ----- Die rund 180 km² umfassende Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, die zum 1. Januar 2018 aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel entstanden ist, möchte für die unten aufgeführten Ortsgemeinden/Ortsteile Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte erstellen. In einem ersten Aufgabenpaket "A" wurden diese Leistungen bereits für 19 Ortsgemeinden/Ortsteile im Jahr 2020 vergeben. Im hier gegenständlichen Arbeitspaket "B" werden für die verbleibenden 21 Ortsgemeinden/Ortsteile der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan die nachfolgend aufgelisteten 9 Einheiten gebildet: 1. Horschbach, Welchweiler und Elzweiler 2. Friedelhausen und Bosenbach 3. Föckelberg und Niederstaufenbach 4. Neunkirchen am Potzberg und Oberstaufenbach 5. Konken, Ehweiler und Albessen 6. Reichweiler und Pfeffelbach 7. Thallichtenberg, Ruthweiler und Körborn 8. Dennweiler-Frohnbach und Oberalben 9. Herchweiler und Selchenbach Bei diesen Ortsgemeinden/Ortsteilen steht der Aspekt der Starkregenvorsorge im Vordergrund, in jüngerer Vergangenheit waren diese Ortsgemeinden/Ortsteile nicht oder nur marginal von Hochwasser oder Starkregen betroffen.

Beschreibung des Loses

Die rund 180 km² umfassende Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, die zum 1. Januar 2018 aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel entstanden ist, möchte für die unten aufgeführten Ortsgemeinden/Ortsteile Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte erstellen. In einem ersten Aufgabenpaket "A" wurden diese Leistungen bereits für 19 Ortsgemeinden/Ortsteile im Jahr 2020 vergeben. Im hier gegenständlichen Arbeitspaket "B" werden für die verbleibenden 21 Ortsgemeinden/Ortsteile der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan die nachfolgend aufgelisteten 9 Einheiten gebildet: 1. Horschbach, Welchweiler und Elzweiler 2. Friedelhausen und Bosenbach 3. Föckelberg und Niederstaufenbach 4. Neunkirchen am Potzberg und Oberstaufenbach 5. Konken, Ehweiler und Albessen 6. Reichweiler und Pfeffelbach 7. Thallichtenberg, Ruthweiler und Körborn 8. Dennweiler-Frohnbach und Oberalben 9. Herchweiler und Selchenbach Bei diesen Ortsgemeinden/Ortsteilen steht der Aspekt der Starkregenvorsorge im Vordergrund, in jüngerer Vergangenheit waren diese Ortsgemeinden/Ortsteile nicht oder nur marginal von Hochwasser oder Starkregen betroffen. - B. Örtliches Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Ortsgemeinden im Arbeitspaket "B" Die Ortsgemeinden am Glan (wasserreichster Nebenfluss der Nahe) und seinen größeren Nebenbächen (Kuselbach, Reichenbach) können sowohl durch Hochwasser als auch Starkregen betroffen sein. Die Hochwassergefahrenkarte des Glan und auch die Starkregengefahrenkarten in den Talauen der Nebenbäche zeigen entsprechende Überflutungsbereiche. Die Starkregengefährdungskarte der VG Kusel-Altenglan weist für alle Ortsgemeinden Gefahren durch Überschwemmungen und Sturzfluten nach Starkregen aus. Über Tiefenlinien können unvermittelt Sturzfluten; auch mit Geröll und Schlamm, in die Ortslage eindringen. Auch der Wasserstand kleiner Gewässer und Gräben kann nach Starkregen schnell ansteigen und Überflutungen verursachen. Die Gemengelage von Hochwasser und Starkregen stellt die Ortsgemeinden insbesondere bei außergewöhnlichen Ereignissen vor große Herausforderungen. Der Fokus der Vorsorge muss daher auf hohe Schäden verursachende Extremereignisse liegen. Die Ortsgemeinden möchten daher örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte erstellen, um den Stand der Vorsorge in allen Bereichen zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Die Aufgaben des beratenden Ingenieurs sowie das weitere Vorgehen gehen aus dem "Leitfaden für die Aufstellung eines örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts" (https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/2024/) und dieser Aufgabenbeschreibung hervor. Im Rahmen des Vorsorgekonzepts sollen gemeinsam mit der Verwaltung, den Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Akteuren wie Gefahrenabwehr, Landnutzer und Fachbehörden Themen der Starkregenvorsorge besprochen und gemeinsam Maßnahmen zur Schadensminderung - auch im privaten Bereich - aufgezeigt werden. Das Konzept soll die spezifischen, aufgetretenen und möglichen Probleme und Gefahrenschwerpunkte berücksichtigen, gangbare Lösungen aufzeigen und Maßnahmen konkret benennen. Dazu gehören u.a. auch eine Überprüfung der kritischen Infrastrukturanlagen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Stromversorgung sowie die Befahrbarkeit von Verkehrswegen bei Überflutung (s. Leitfaden "Hochwasserrisikoanalyse für kritische Infrastrukturen", https://ibh.rlp-umwelt.de/servlet/is/2024/). Insbesondere auch im Hinblick auf Starkregen zu prüfende, und bei Relevanz zu bearbeitende Themen sind: - Optimierung der Warnung vor Extremwetter (Wo kann ich mich informieren?) - Optimierung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, Alarm- und Einsatzplanung, Ausstattung der Feuerwehren (z. B. Pumpen, Material, etc.), Maßnahmen des Verbandsgemeinde-Bauhofs zur Verbesserung der Abflusswege und Abflusslenkung (Freihaltung der Abflussquerschnitte vor Brücken und Durchlässen) - Gewässerunterhaltung, Treibgutrückhalt, Abflussfreihaltung im Gewässerumfeld - Anlegen von leistungsfähigen Sand-, Schlamm und Geröllfängen - Wasserrückhalt in der Fläche, wie z. B. erosionsmindernde Flächenbewirtschaftung der Landwirtschaft, Rückhalt in Feldlagen und Waldgebieten - technische Schutzmaßnahmen an Bächen und auch bei nur im Starkregenfall wasserführenden Tiefenlinien, z. B. Vergrößerung des Abflussquerschnitts, Entschärfung hydraulischer Engpässe, Rückhalte - Schaffen von Notabflusswegen - an Hochwasser- und Sturzfluten angepasstes Planen, Bauen und Sanieren im öffentlichen und privaten Bereich - Schutzmaßnahmen an Gebäuden und Anlagen - Sicherstellung der Ver- und Entsorgung - Hochwasserversicherung (Elementarschaden) - Richtiges Verhalten bei Hochwasser oder Sturzfluten - Organisation der Nachbarschaftshilfe.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungssumme aus dem Honorarangebot35 %
Bearbeitungsorganisation65 %
Preis
Wertungssumme aus dem Honorarangebot
Qualität
BearbeitungsorganisationI. Besondere Qualifikation des Projektteams (20 %) II. Systematische Herangehensweise (40 %) III. Vertragsgetaltung (5 %)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
30 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einen Nachprüfungsantrag zustellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV5GS2 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerbe … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YJV5GS2 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Verhandlungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform verschlüsselt über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. --- 7.) Ausländische Bewerber/Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen/Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG, München3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.02.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fae91eaa-7ec2-4260-b951-743184dd4e9f.