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vergebenEU-weitAbbrucharbeitenBau

Hochstraßensystem, Helmut-Kohl-Allee (HKA), Bereich Nord, Vergabepaket 3.04 Rückbau Ing. Bauwerke Hochstraße Nord Teil 1

Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG) · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2025/297veröffentlicht 18.11.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 324 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Rheinland-Pfalz (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monatebis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Gesamt-Pauschalangebotssumme70 %
  • Auftragsbezogene Terminplanung10 %
  • Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG)
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abbruch von Ingenieurbauwerken bestehend aus Spannbetonbrücken, Stahlbrücken, Stahlbetonstützwänden und Straßenbahntunnel / Geh- und Radwegtunnel inkl. Planung der Abbrucharbeiten und Entsorgung der Abbruchmaterialien. Die für den Rückbau der Ingenieurbauwerke ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben Bau-/ bzw. Abbruchleistungen, Entsorgung / Verwertung auch Planungsleistungen. Die Leistungen für den Rückbau werden funktional ausgeschrieben (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm).

Beschreibung des Loses

Unter anderem beinhaltet die Leistung den Abbruch nachstehender Bauwerke: BW 107 Spannbetonbrücke -Vorlandbrücke B 44 RiFa DÜW 17.800 to BW 109 Spannbetonbrücke B44 Einfahrt Parkhaus Rathaus Center 3.300 to BW 117 Stahlbrücke B44 Einfahrt Parkhaus Rathaus Center 17.900 to BW 108 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU nach DÜW 10.900 to BW 125 Spannbetonbrücke -Vorlandbrücke B 44 RiFa MA 16.600 to BW 126 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 nach MA 6.400 to BW 127 Stahlbrücke e Ausfahrt Rathaus Center Ri MA 160 to BW 128 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU Oppau nach MA 4.100 to BW 129 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU Mitte nach MA 7.700to BW 130 Spannbetonbrücke Ausfahrt von B44 nach LU Oppau 13.600 to BW 131 Spannbetonbrücke Ausfahrt von B44 nach LU Mitte 4.300 to BW 54 Stahlbeton Geh- und Radwegtunnel unter Rheinuferstraße 2.700 to BW 83 Stahlbeton Tunnel unter Rheinuferstraße bestehend aus: ca 12.000 to BW 55 Straßenbahntunnel BW 56 Gehwegtunnel unter Rheinuferstraße BW 118 Stahlrampenbrücke Straßenbahn, Stahlbeton 950 to, Baustahl 490 to - Ges. 1.440 to BW 136 Stahlbetonbrücke Rad- und Fußgängerbrücke Mitte-Hemshof 540 to BW 147 Stahlbeton-Stützwand Parkplatz unter BW 107 400 to BW 148 Stahlbeton-Stützwand Rheinuferstraße 1. BA 3.750 to Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm verwiesen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gesamt-Pauschalangebotssumme70 %
Auftragsbezogene Terminplanung10 %
Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung20 %
Preis
Gesamt-PauschalangebotssummeDer Preis ermittelt sich aus der Gesamt-Pauschalangebotssumme der vom Bieter zu verpreisenden funktionalen Leistungsbeschreibung gemäß seinem endgültigen Angebot. Aus der maßgebenden Gesamt-Pauschalangebotssumme zuzüglich eines rechnerisch angesetzten Mehrwertsteuersatzes von 19 % ergibt sich der Wertungspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 5 Punkte. Da der Preis mit 70 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 350 Punkte erreichbar. Die nachrangigen Angebotspreise werden im Verhältnis zum Angebotspreis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.
Qualität
Auftragsbezogene TerminplanungFür das Zuschlagskriterium "Terminplanung" hat der Bieter mit seinem Erst-Angebot umfassend und aussagekräftig darzustellen, wie er plant, seine Vertragsleistungen bestehend aus Planung und Ausführung der Abbruch-/ Rückbauarbeiten nebst Verwertung / Entsorgung und allen weiteren Vertragsleistungen unter Beachtung der Vertragstermine gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen und unter Berücksichtigung der in der funktionalen Leistungsbeschreibung enthaltenen Anforderungen vertrags- und termingerecht umzusetzen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.
Qualität
Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / EntsorgungFür das Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung" (kurz "Planungskonzept") sind vom Bieter mit dem Erst-Angebot aussagekräftige und detaillierte Planunterlagen nebst schriftlichen Erläuterungen zum beabsichtigten Vorgehen beim Abbruch und Rückbau der Bauwerke nebst Verwertung / Entsorgung des Abbruchmaterials vorzulegen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Die Eigenerkl ärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b E … ganz lesenEigenerklärung, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Die Eigenerkl ärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.2.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und anderen Leistungen soweit er Bauleistungen und andere Leistungen im Tätigkeitsbereich Abbruc … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen: Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und anderen Leistungen soweit er Bauleistungen und andere Leistungen im Tätigkeitsbereich Abbruch / Rückbau, Verwertung / Entsorgung und Erdarbeiten betrifft unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6b EU Abs.1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblatts 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" (Ziffer I.3.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6b EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Der Netto-Jahresumsatz des Bewerbers, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen im Tätigkeitsbereich Abbruch / Rückbau, Verwertung / Entsorgung betrifft unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens netto EUR 8,0 Mio. pro Geschäftsjahr betragen. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze aller Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers. Hat der Bewerber eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, ka … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers. Hat der Bewerber eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung der Bewerber als Mitglied einer Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft eintritt. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall von EUR 5,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 5,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden aufweisen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Die Betriebshaftpflichtversicherung darf keine "Radius-Klausel" beinhalten, d.h. auch eventuelle Schäden im Radius des Abbruchgebäudes dürfen nicht von der Deckung ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Sollte sich die Bestätigung, dass keine "Radius-Klausel vereinbart ist, nicht bereits aus der Versicherungsbestätigung ergeben, hat der Bewerber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine solche Bestätigung des Versicherers / Versicherungsmaklers nachzureichen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzen" gesondert auszufüllen und mit de … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzen" - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzen" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Referenznachweise ist das Formblatt Referenzen und nicht Ziffer I.4. des Formblattes 107 HVA B-Stb "Eigenerklärung Eignung" zu verwenden. Hat der Bewerber passende Referenzbescheinigungen im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die im Präqualifzierungsverzeichnis hinterlegten Referenzbescheinigungen auch die Referenzangaben enthalten, die mit dem Formblatt "Referenzen" abgefragt werden. Die Referenzanforderungen richten sich ausschließlich nach der Auftragsbekanntmachung. Die Angaben in Ziffer I.4. des Formblattes 107 HVA BStb "Eigenerklärung Eignung" sind nicht maßgebend. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen: 1. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Zur Vergleichbarkeit muss die Referenz den Abbruch/Rückbau von Gebäuden, Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanagen einschließlich Verwertung und Entsorgung zum Hauptgegenstand gehabt haben bei einer Auftragssumme von > netto EUR 2,0 Mio. Eine der beiden Referenzen muss zusätzlich den Abbruch eines Brückenbauwerks aus Spannbeton betroffen haben. 2. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2020 abgeschlossen worden sein. Als Abschluss gilt der Zeitpunkt der rechtsgeschäftlichen Abnahme gemäß § 12 VOB/B. Ist die Referenzleistung noch nicht abgeschlossen, muss mindestens 50% der Vertragsleistung bereits erbracht sein. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung verbindlich zu bennenden Bauleiters. Der Bauleiter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Der Bauleite … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung verbindlich zu bennenden Bauleiters. Der Bauleiter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Der Bauleiter muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Abbruch / Rückbau mit Verwertung / Entsorgung verfügen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: (a) Die wertungsfähigen Referenzen, d.h. die Referenzen, die die bekannt gemachten Mindestanforderungen einschließlich des Mindestkriterium … ganz lesenÜberschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien: (a) Die wertungsfähigen Referenzen, d.h. die Referenzen, die die bekannt gemachten Mindestanforderungen einschließlich des Mindestkriteriums "Brückenbauwerk aus Spannbeton" erfüllen (nachfolgend nur "wertungsfähige Referenzen"), werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit 2 oder 3 wertungsfähigen Referenzen erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit 4 oder 5 wertungsfähigen Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 6 oder mehr wertungsfähigen Referenzen erhält 10 Punkte. (b) Die wertungsfähigen Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der nachfolgenden qualitativen Projektmerkmale bewertet. Dabei wird zunächst jede Referenz gesondert bewertet und sodann der Durchschnittswert anhand der erzielten Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert. Pro wertungsfähiger Referenz werden maximal 5 Punkte wie folgt vergeben: Auftragswert: Die Auftragssumme der wertungsfähigen Referenzleistung lag bei > netto EUR 5,0 Mio. = 1 Punkt, > netto EUR 10,0 Mio = 2 Punkte Gesamtleistung: Die wertungsfähige Referenzleistung umfasste neben der Ausführung auch die vollständige Planung inklusive Abbruchstatik der kompletten Abbruch-/Rückbauarbeiten einschl. Traggerüsten, Verwertung und Entsorgung und allen weiteren Leistungen = 2 Punkte Abbruchbedingungen: Die Abbruch- und Rückbauarbeiten der wertungsfähigen Referenzleistung hatten den Abbruch eines Brückbauwerks in innerstädtischer Lage zum Gegenstand = 1 Punkt Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswerts im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Addition der erzielten Punkte aus lit. a und lit. b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der vorgenannten Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, entscheidet die höhere Anzahl der eingereichten wertungsfähigen Referenzen und bei gleicher Anzahl die größere Aktualität der Referenzen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber gemäß § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 5 VOB/A das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordert, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitens der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 17 EU VOB/A aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.Ergänzend wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Dokument "Eignungskriterien" verwiesen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Monate
Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der abnahmereifen Fertigstellung der gesamten vertraglichen Leistungen. Daran ändert auch die Angabe zu den "maximalen Verlängerungen" nichts, handelt es sich bei der Angabe doch nur um eine systembedingte Eintragung, die für die Vertragslaufzeit nicht relevant ist.
Optionen
Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen gemäß §§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B i.V.m. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Es wird auf Ziffer 4 und 5 der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gilt §128 Abs. 1 GWB sowie die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Bedingungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB und ergänzend die Regelung in § 19 EU VOB/A.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durch … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen. Im Auftragsfall gilt, dass zur Vorlage von Plänen und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) vom Auftragnehmer die CDE-Plattform Project Networld zu nutzen ist, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung. Damit sich gegebenenfalls entstehende Konflikte bei der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudikation Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide Adjudikationen sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikationen getreten. Der Bieter erklärt sich mit der Teilnahme am Vergabeverfahren sowie der Abgabe seines Erst-Angebots und endgültigen Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJMDAN# Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung / Aufwendungsersatz gewährt. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Teilnahmeantrages, als auch für die spätere Angebotsbearbeitung nebst Teilnahme an Ortsterminen und Ang … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJMDAN# Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung / Aufwendungsersatz gewährt. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Teilnahmeantrages, als auch für die spätere Angebotsbearbeitung nebst Teilnahme an Ortsterminen und Angebotsverhandlungen sowie alle übrigen Leistungen der Bewerber aus Anlass dieses Vergabeverfahrens. Abweichendes gilt ausschließlich für die im Zuge der (Erst-) Angebotsabgabe zu bearbeitenden Planungsaufgaben gemäß Zuschlagskriterien "Terminplanung" und "Abbruch-/Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung". Als Entschädigung für den mit der Bearbeitung der Planungsaufgaben verbundenen Aufwand einschließlich der Übertragung der Nutzungsrechte an den Bearbeitungsergebnissen erhalten die Bieter, die ein wertungsfähiges Erst-Angebot sowie ein wertungsfähiges endgültiges Angebot abgeben, vom Auftraggeber eine pauschale Entschädigungssumme von netto EUR 5.000,00. Der Betrag wird fällig 14 Kalendertage nach Beendigung des Vergabeverfahrens und Eingang einer den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber.Dem bezugschlagten Bieter wird neben der vereinbarten Pauschalauftragssumme eine gesonderte Entschädigung nicht gewährt,d.h. die Entschädigung wird auf die Pauschalauftragssumme angerechnet. Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

193vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (70 Lose mit Angabe)
432.886 €Zuschlagswert im Median
216.928 € – 768.325 €mittlere Hälfte, 65 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afc06aff-3dd3-46fa-a1b7-f4abb29cc21a.