Hochstraßensystem, Helmut-Kohl-Allee (HKA), Bereich Nord, Vergabepaket 3.04 Rückbau Ing. Bauwerke Hochstraße Nord Teil 1
Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG) · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 2025/297veröffentlicht 18.08.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 20 Monate
- bis zu 5 Verlängerungen
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
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- August-Krogmann-Straße äußere ErschließungLandesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer · 00000 HamburgFrist 12.11.2026
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Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Rheinland-Pfalz (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monatebis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ludwigshafen67059, Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Gesamt-Pauschalangebotssumme70 %
- Auftragsbezogene Terminplanung10 %
- Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abbruch von Ingenieurbauwerken bestehend aus Spannbetonbrücken, Stahlbrücken, Stahlbetonstützwänden und Straßenbahntunnel / Geh- und Radwegtunnel inkl. Planung der Abbrucharbeiten und Entsorgung der Abbruchmaterialien. Die für den Rückbau der Ingenieurbauwerke ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben Bau-/ bzw. Abbruchleistungen, Entsorgung / Verwertung auch Planungsleistungen. Die Leistungen für den Rückbau werden funktional ausgeschrieben (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm).
Beschreibung des Loses
Unter anderem beinhaltet die Leistung den Abbruch nachstehender Bauwerke: BW 107 Spannbetonbrücke -Vorlandbrücke B 44 RiFa DÜW 17.800 to BW 109 Spannbetonbrücke B44 Einfahrt Parkhaus Rathaus Center 3.300 to BW 117 Stahlbrücke B44 Einfahrt Parkhaus Rathaus Center 17.900 to BW 108 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU nach DÜW 10.900 to BW 125 Spannbetonbrücke -Vorlandbrücke B 44 RiFa MA 16.600 to BW 126 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 nach MA 6.400 to BW 127 Stahlbrücke e Ausfahrt Rathaus Center Ri MA 160 to BW 128 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU Oppau nach MA 4.100 to BW 129 Spannbetonbrücke Auffahrtsbrücke zur B44 von LU Mitte nach MA 7.700to BW 130 Spannbetonbrücke Ausfahrt von B44 nach LU Oppau 13.600 to BW 131 Spannbetonbrücke Ausfahrt von B44 nach LU Mitte 4.300 to BW 54 Stahlbeton Geh- und Radwegtunnel unter Rheinuferstraße 2.700 to BW 83 Stahlbeton Tunnel unter Rheinuferstraße bestehend aus: ca 12.000 to BW 55 Straßenbahntunnel BW 56 Gehwegtunnel unter Rheinuferstraße BW 118 Stahlrampenbrücke Straßenbahn, Stahlbeton 950 to, Baustahl 490 to - Ges. 1.440 to BW 136 Stahlbetonbrücke Rad- und Fußgängerbrücke Mitte-Hemshof 540 to BW 147 Stahlbeton-Stützwand Parkplatz unter BW 107 400 to BW 148 Stahlbeton-Stützwand Rheinuferstraße 1. BA 3.750 to Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 45111100AbbrucharbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gesamt-PauschalangebotssummeDer Preis ermittelt sich aus der Gesamt-Pauschalangebotssumme der vom Bieter zu verpreisenden funktionalen Leistungsbeschreibung gemäß seinem endgültigen Angebot. Aus der maßgebenden Gesamt-Pauschalangebotssumme zuzüglich eines rechnerisch angesetzten Mehrwertsteuersatzes von 19 % ergibt sich der Wertungspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 5 Punkte. Da der Preis mit 70 % gewichtet wird, sind beim Wertungskriterium Preis somit maximal 350 Punkte erreichbar. Die nachrangigen Angebotspreise werden im Verhältnis zum Angebotspreis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.
- Qualität
- Auftragsbezogene TerminplanungFür das Zuschlagskriterium "Terminplanung" hat der Bieter mit seinem Erst-Angebot umfassend und aussagekräftig darzustellen, wie er plant, seine Vertragsleistungen bestehend aus Planung und Ausführung der Abbruch-/ Rückbauarbeiten nebst Verwertung / Entsorgung und allen weiteren Vertragsleistungen unter Beachtung der Vertragstermine gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen und unter Berücksichtigung der in der funktionalen Leistungsbeschreibung enthaltenen Anforderungen vertrags- und termingerecht umzusetzen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.
- Qualität
- Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / EntsorgungFür das Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Abbruch-/ Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung" (kurz "Planungskonzept") sind vom Bieter mit dem Erst-Angebot aussagekräftige und detaillierte Planunterlagen nebst schriftlichen Erläuterungen zum beabsichtigten Vorgehen beim Abbruch und Rückbau der Bauwerke nebst Verwertung / Entsorgung des Abbruchmaterials vorzulegen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Dokument "Gewichtung der Zuschlagskriterien" verwiesen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 20 Monate
- Verlängerung
- bis zu 5-mal: Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der abnahmereifen Fertigstellung der gesamten vertraglichen Leistungen. Daran ändert auch die Angabe zu den "maximalen Verlängerungen" nichts, handelt es sich bei der Angabe doch nur um eine systembedingte Eintragung, die für die Vertragslaufzeit nicht relevant ist.
- Optionen
- Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen gemäß §§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B i.V.m. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB und ergänzend die Regelung in § 19 EU VOB/A.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hatte … ganz lesenkürzer
Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen. Im Auftragsfall gilt, dass zur Vorlage von Plänen und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) vom Auftragnehmer die CDE-Plattform Project Networld zu nutzen ist, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung. Damit sich gegebenenfalls entstehende Konflikte bei der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudikation Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide Adjudikationen sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikationen getreten. Der Bieter erklärt sich mit der Teilnahme am Vergabeverfahren sowie der Abgabe seines Erst-Angebots und endgültigen Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJM7HN# Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung / Aufwendungsersatz gewährt. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Teilnahmeantrages, als auch für die spätere Angebotsbearbeitung nebst Teilnahme an Ortsterminen und Ang … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJM7HN# Für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird keine Entschädigung / Aufwendungsersatz gewährt. Dies gilt sowohl für die Erstellung des Teilnahmeantrages, als auch für die spätere Angebotsbearbeitung nebst Teilnahme an Ortsterminen und Angebotsverhandlungen sowie alle übrigen Leistungen der Bewerber aus Anlass dieses Vergabeverfahrens. Abweichendes gilt ausschließlich für die im Zuge der (Erst-) Angebotsabgabe zu bearbeitenden Planungsaufgaben gemäß Zuschlagskriterien "Terminplanung" und "Abbruch-/Rückbaukonzept mit Verwertung / Entsorgung". Als Entschädigung für den mit der Bearbeitung der Planungsaufgaben verbundenen Aufwand einschließlich der Übertragung der Nutzungsrechte an den Bearbeitungsergebnissen erhalten die Bieter, die ein wertungsfähiges Erst-Angebot sowie ein wertungsfähiges endgültiges Angebot abgeben, vom Auftraggeber eine pauschale Entschädigungssumme von netto EUR 5.000,00. Der Betrag wird fällig 14 Kalendertage nach Beendigung des Vergabeverfahrens und Eingang einer den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber.Dem bezugschlagten Bieter wird neben der vereinbarten Pauschalauftragssumme eine gesonderte Entschädigung nicht gewährt,d.h. die Entschädigung wird auf die Pauschalauftragssumme angerechnet. Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Max Wild GmbH, Berkheim | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheinuferstr. 9, 67059 Ludwigshafen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6949d83f-3a1b-46a6-bd45-0c636f898b76.