Hochschule Merseburg, Los 1: Hardware für 110 Pool-PCs
Hochschule Merseburg · Merseburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen INW 94/26veröffentlicht 09.07.2026erstmals 09.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Montage/ Installation und Inbetriebnahme von Newsroom-Komponenten, sowie Wartung und SupportHochschule Magdeburg-Stendal · MagdeburgFrist 30.11.2026
- Rahmenvereinbarung Microsoft LizenzenInvestitionsbank Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 30.11.2026
- Beschaffung und Betrieb IT-Infrastruktur und IT-SystemeStiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 23.11.2026
- Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 4-09 GebäudeautomationBurgenlandkreis · Naumburg (Saale)Frist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT und Software in Sachsen-Anhalt (11 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Merseburg06217, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 4 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan Hochschule Merseburg
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 32 Tagen57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Hochschule Merseburg benötigt für 110 Pool-PC folgende Komponenten: Gehäuse - Mikro-ATX-Format - Abmessungen maximal BHT 215x393x432 mm - oben vollständig geschlossen (Anschlüsse/Taster oben möglich) - kein Glasfenster - Lüfter minimal 120mm Durchmesser - mindestens 2 USB3-Buchsen z. B. "Fractal Design Pop Mini Silent Black Solid" oder gleichwertig Netzteil - Spezifikation mindestens ATX 3.1 - mindestens 600 W - Zertifizierung 80 PLUS Gold oder besser - Lüfter minimal 120mm Durchmesser Mainboard - Mikro-ATX - min. B860 Chipsatz (Intel) bzw. B850 (AMD) - mindestens 2 PCIe-Slots (incl. Grafik) insgesamt - davon mindestens ein PCIe-5.0-x16 Slot - inclusive Thunderbolt 4 z.B. "ASRock B860M LiveMixer" oder gleichwertig Kühlung - Luftkühlung, passend zu CPU - keine Wasserkühlung - TDP ab 220 W - mindestens 120 mm Lüfter - Tower-Kühler, silent Prozessor - Leistung Single-Thread mindestens 4.925 Punkte (Passmark) - Leistung Multi-Thread mindestens 58.768 Punkte (Passmark) z.B.: "Intel Core Ultra 7 265K (3.90-5.50GHz) 8C+12c/20T" oder gleichwertig Arbeitsspeicher - 32 GB DDR5-5600 bis CL46 PC5-44800U - genau ein Modul, nicht 2x16 GB - 1.1V (JEDEC-Normspannung) - kein Overclocker-RAM Optionale Aufrüstung Arbeitsspeicher auf 64 GB - Optionale Lieferung von 64 GB RAM je PC, bestehend aus 2× 32 GB DDR5?5600 bis CL46 PC5?44800U - gleiche elektrische und technischen Spezifikationen wie die Grundleistung - Der Bieter hat für die optionale Aufrüstung einen gesonderten Einheitspreis je PC (Mehrpreis gegenüber der Grundleistung) anzugeben. Speicher / SSD - 1 TB NVMe SSD - PCIe 5.0 x4 - TLC Flash (kein QLC) - Lesen mind. 14.000MB/s - Schreiben mind. 10.000MB/s - IOPS mind. 1500K - TBW mind. 600TB z.B. "SAMSUNG 9100 PRO" oder gleichwertig Grafikkarte - mindestens 16 GB Grafik-RAM - mindestens 448 GB/s Speicherbandbreite - mindestens 23,70 TFLOPS FP32 - PCIe 5.0 x8 oder PCIe 5.0 x16 - höchstens TDP 220W - mindestens 2 Lüfter - Lüfter mindestens 90 mm Durchmesser - Zero_Fan-Modus z.B.: "RTX 5060 Ti" oder gleichwertig Netzwerk - mindestens 2.5GBase-T Betriebssystem - Gültige Win11 Basislizenz Eingabegeräte (Maus/ Tastatur) - kabelgebunden, USB - schwarz - Maus beidhändig, 3 Tasten, Scrollrad - Tastatur: NumPad standard, QWERTZ, deutsch, inkl. Funktionstasten (F-Tasten) z.B.: "Cherry KC 2000" oder gleichwertig Garantie-verlängerung - Option 1: Garantieverlängerung auf insgesamt 3 Jahre ab Ablieferung der PCs. - Option 2: Garantieverlängerung auf insgesamt 5 Jahre ab Ablieferung der PCs. Die Garantieverlängerungen umfassen inhaltlich dieselben Leistungen wie die Grundleistung (Art des Service, Reaktionszeiten, Ausschlüsse). Der Bieter hat für Option 1 und Option 2 jeweils einen gesonderten Pauschalpreis (Gesamtpreis je PC für die jeweilige Garantielaufzeit) anzugeben.
Beschreibung des Loses
Die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Es entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner neb … ganz lesenkürzer
1.1 Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung, ggf. Berufsregistereintragung, ggf. Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen. Mit dem Angebot sind außerdem eine Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Die Eigenerklärung/en sowie die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu näh … ganz lesenkürzer
1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. 4.2 "Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). 4.3 Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: - D.4_Eigenerklärung Tariftreue Mindeststundenentgelt - D.5_Eigenerklärung_zum_Nachunternehmereinsatz - D.6_Ergänzende Vertragsbedingungen TVergG LSA 4.4 Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.- Anteil der Unterauftragsvergabe
1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft … ganz lesenkürzer
1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2.1 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassene … ganz lesenkürzer
2.1 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 500.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3.1 Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzau … ganz lesenkürzer
3.1 Referenzen Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens einen Referenzauftrag aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Mit der Referenz müssen Leistungen mit den nachfolgenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Die Mindestanforderung betreffen: - Beim Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber. - Es handelt sich um eine vergleichbare Leistung zur Lieferung von Hardware. Die Mindestanforderungen müssen nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung genannten optionalen Leistungen stellen zusätzliche Abrufleistungen dar und gehören nicht zur für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Kernleistung (Basisgerät). Für diese Optionen stehen derzeit nur begrenzte Mittel aus der Förderung zur Verfügung; die Finanzierun … ganz lesenkürzer
Die in der Leistungsbeschreibung genannten optionalen Leistungen stellen zusätzliche Abrufleistungen dar und gehören nicht zur für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Kernleistung (Basisgerät). Für diese Optionen stehen derzeit nur begrenzte Mittel aus der Förderung zur Verfügung; die Finanzierung ist daher aktuell nicht gesichert. Die Bieter werden gleichwohl verpflichtet, für diese optionalen Leistungen verbindliche Preise anzugeben und die Leistungen mit anzubieten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Optionen nicht zwingend beauftragt werden und dass die angegebenen Optionspreise nicht in die Bildung des Wertungspreises einfließen und somit beim Zuschlagskriterium "Preis" unberücksichtigt bleiben. Die Entscheidung über einen späteren Abruf der optionalen Leistungen erfolgt gesondert unter Berücksichtigung der dann verfügbaren Haushalts- und Fördermittel sowie der angebotenen Preise. Die Bieter sind bis zum Ablauf der Bindefrist an sämtliche Bestandteile ihres Angebots, einschließlich der Optionspreise, gebunden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 57 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Erfolgt die Rüge in den vorgenannten Fällen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen, so ist ein auf Nachprüfung gerichteter Antrag bei der zuständigen Vergabekammer insoweit unzulässig. Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MMXBS#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Eberhard-Leibnitz-Straße 2, 06217 Merseburg
- Kontakt
- vergabeverfahren@
abante.de
Bei uns erfasst
- Hochschule Merseburg, Los 3: Beamer12.09.2026 · 5 Angebote
- Hochschule Merseburg, Los 4: digitale Tafeln12.09.2026 · 2 Angebote
- Hochschule Merseburg, Los 2: 110 Bildschirme WQHD mit Power Delivery12.09.2026 · 9 Angebote
- Hochschule Merseburg - Peripherie-Switche20.04.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 10.08.2026
- BekanntmachungFrist 10.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Motortester und Schulungsfahrzeug für die HWK Dortmund Bildungszentrum Ardeystr.Handwerkskammer DortmundFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a43fbaec-7505-4b3c-871d-998745884bbf.