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vergebenEU-weitHochbauBau

Hochbau und erweiterter Rohbau / BVG Betriebshof Süd-Ost / Köpenicker Landstraße

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen FG2-0616-2024veröffentlicht 02.07.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 667 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Berlin (26 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate17.06.2025 – 24.05.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualität des durch den Bieter eingesetzten Projektteams30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.05.2027
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 05 - Hochbau Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Parkhaus, Reststoffsammelstelle, Löschwasserpumpwerk, techn. Ausrüstung (Baufeld 2)

Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus dem hier beschriebenen Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße. Vorbereitende Maßnahmen wurden bereits auf der Liegenschaft Köpenicker Landstraße 297 durchgeführt. Eigentümer des Mietgrundstücks ist die Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), da es sich hierbei um eine Sanierungsfläche für mit Altlasten belasteten Standorte handelt. Die Betriebshoffläche hat eine Größe von ca. 4,4 ha. Auf dem Standort ist die Errichtung eines modernen Betriebshof geplant, auf dem Elektrobusse abgestellt, geladen, gewartet, Instand gesetzt und gereinigt werden. Nach Fertigstellung der Baugrundverbesserung mittels CNCSäulen im Boden und einer Tragschicht mit Geogitter darüber, erfolgt der Ausbau der Fläche (sog. Los4). Die komplexen Arbeiten sind in einem engen Zeitrahmen auszuführen und entsprechend zu koordinieren. Folgende Hochbau-Leistungen dieser Vergabe (sog. Los5) bauen auf die Leistungen von Los 4 auf bzw. schließen daran an: Erdbauarbeiten: • Abschluss der Arbeiten Hochbau: • Errichtung Verwaltungsgebäude mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc. • Parkhaus in Fertigteilbauweise • Übergabestation • Errichtung Servicewerkstatt mit Waschanlage mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc. Technischer Ausbau: • vorbereitender Ausbau der Technikstationen • vollständiger technischer Ausbau des Verwaltungsgebäudes • vollständiger Ausbau der Übergabestation • technischer Ausbau der Servicewerkstatt mit Waschanlage • technischer Ausbau der Löschwasserentnahme Der Bauablauf gliedert sich in mehrere aufeinanderfolgenden Phasen, die sowohl den Hoch- als auch den Ausbau umfassen und die Errichtung der oben benannten Gebäude und Anlagen beinhalten. Im Anschluss an die Fertigstellung der Erdbauarbeiten wird zum einen das Verwaltungsgebäude errichtet. Dieser Bauabschnitt umfasst die Herstellung des Rohbaus einschließlich der Fassade, der Fenster, der Türen und der Dachabdichtung und des gesamten technischen Ausbaus. Parallel dazu wird das Parkhaus in Fertigteilbauweise errichtet, hier sind für die Dimensionierung neben dem Stellplatznachweis die Nutzerangaben zu benötigten Abstellflächen maßgebend. Des Weiteren erfolgt die Errichtung einer Übergabestation, die als zentraler Punkt für technische Anlagen und Infrastruktur dient. Diese Station wird ebenfalls mit der notwendigen Technik und Ausstattung versehen. Als weiteres Bauwerk wird die Servicewerkstatt inklusive einer Waschanlage gebaut. Auch hier werden Fassade, Fenster, Türen, Toren und Dachabdichtung umgesetzt. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der technische Ausbau der Gebäude und Anlagen vollständig umgesetzt. Dazu gehört die Installation aller nötigen technischen Einrichtungen wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der gesamte Elektro- und IT-Infrastruktur. Des Weiteren findet der finale technische Ausbau der Löschwasserentnahme im LOS 5 statt. Parallel zu den Arbeiten von LOS 4 (Tiefbau) und LOS 5 (Hochbau) werden sich LOS 6 (Aufzüge), LOS 7 (Dacharbeitsstände) und LOS 8 (Ladeinfrastruktur) in der Ausführung befinden.

Beschreibung des Loses

Nach Maßgabe des Berliner Mobilitätsgesetzes und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplanes 2019 - 2024 soll der Omnibusbetrieb der BVG bis 2030 vollständig mit lokal emissionsfreien Antrieben erfolgen. Durch den in den kommenden Jahren stetig wachsenden Fahrzeugbestand an Elektrobussen sind weitere Betriebshöfe auf neuen Flächen zu errichten. Eines dieser Vorhaben ist der Betriebshofverbund Süd-Ost, bestehend aus dem hier beschriebenen Teilvorhaben Betriebshöfe Köpenicker Landstraße und einem weiteren Betriebshof in der Rummelsburger Landstraße.

Vorbereitende Maßnahmen wurden bereits auf der Liegenschaft Köpenicker Landstraße 297 durchgeführt. Eigentümer des Mietgrundstücks ist die Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH (GESA), da es sich hierbei um eine Sanierungsfläche für mit Altlasten belasteten Standorte handelt. Die Betriebshoffläche hat eine Größe von ca. 4,4 ha. Auf dem Standort ist die Errichtung eines modernen Betriebshof geplant, auf dem Elektrobusse abgestellt, geladen, gewartet, Instand gesetzt und gereinigt werden.

Nach Fertigstellung der Baugrundverbesserung mittels CNC-Säulen im Boden und einer Tragschicht mit Geogitter darüber, erfolgt der Ausbau der Fläche (sog. Los4). Die komplexen Arbeiten sind in einem engen Zeitrahmen auszuführen und entsprechend zu koordinieren. Folgende Hochbau-Leistungen dieser Vergabe (sog. Los5) bauen auf die Leistungen von Los 4 auf bzw. schließen daran an:

Der Bauablauf gliedert sich in mehrere aufeinanderfolgenden Phasen, die sowohl den Hoch- als auch den Ausbau umfassen und die Errichtung der oben benannten Gebäude und Anlagen beinhalten.

Im Anschluss an die Fertigstellung der Erdbauarbeiten wird zum einen das Verwaltungsgebäude errichtet. Dieser Bauabschnitt umfasst die Herstellung des Rohbaus einschließlich der Fassade, der Fenster, der Türen und der Dachabdichtung und des gesamten technischen Ausbaus.

Parallel dazu wird das Parkhaus in Fertigteilbauweise errichtet, hier sind für die Dimensionierung neben dem Stellplatznachweis die Nutzerangaben zu benötigten Abstellflächen maßgebend.

Des Weiteren erfolgt die Errichtung einer Übergabestation, die als zentraler Punkt für technische Anlagen und Infrastruktur dient. Diese Station wird ebenfalls mit der notwendigen Technik und Ausstattung versehen.

Als weiteres Bauwerk wird die Servicewerkstatt inklusive einer Waschanlage gebaut. Auch hier werden Fassade, Fenster, Türen, Toren und Dachabdichtung umgesetzt.

Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der technische Ausbau der Gebäude und Anlagen vollständig umgesetzt. Dazu gehört die Installation aller nötigen technischen Einrichtungen wie Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie der gesamte Elektro- und IT-Infrastruktur. Des Weiteren findet der finale technische Ausbau der Löschwasserentnahme im LOS 5 statt.

Parallel zu den Arbeiten von LOS 4 (Tiefbau) und LOS 5 (Hochbau) werden sich LOS 6 (Aufzüge), LOS 7 (Dacharbeitsstände) und LOS 8 (Ladeinfrastruktur) in der Ausführung befinden.

Erdbauarbeiten: • Abschluss der Arbeiten

Hochbau: • Errichtung Verwaltungsgebäude mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc. • Parkhaus in Fertigteilbauweise • Übergabestation • Errichtung Servicewerkstatt mit Waschanlage mit Fassade, Fenstern, Türen, Dachabdichtung etc.

Technischer Ausbau: • vorbereitender Ausbau der Technikstationen • vollständiger technischer Ausbau des Verwaltungsgebäudes • vollständiger Ausbau der Übergabestation • technischer Ausbau der Servicewerkstatt mit Waschanlage • technischer Ausbau der Löschwasserentnahme

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität des durch den Bieter eingesetzten Projektteams30 %
Preis70 %
Qualität
Qualität des durch den Bieter eingesetzten ProjektteamsReferenzen
Preis
Gesamtpreise gem. Leistungsverzeichnis (netto)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.06.2025
Vertragsende
24.05.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der T … ganz lesen1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. - Bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe bei den 5 besten Bewerbern. Den veröffentlichten Dokumenten ist eine Datei mit allgemeinen Verfahrenshinweisen (Verfahrensbrief) für diese Ausschreibung beigefügt. In dieser Datei sind Informationen enthalten, die das Verfahren sowie die zu beachtenden Besonderheiten beschreiben. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die spätestens 10 Kalendertage vor dem benannten Fristende (siehe Abschnitt "Angaben zur Einreichung", "Fristen I") über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eingegangen sind. Fragen per E-Mail sowie mündliche oder verspätete Fragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren gelten folgende Hinweise (siehe Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen"): 5. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (siehe Abschnitt "Informationen über verspätete Einreichungen") im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bewerbergemeinschaften dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die im Abschnitt "Auswahlkriterien" der Bekanntmachung benannten Unterlagen (Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder techni …
Hinweis
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich … ganz lesenDie Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB sowie anhand folgendem System: 1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. 2. Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zur Eignung (-Drittunternehmen) & Eigenerklärung_AN_Art5k_Russland - Eignungsmatrix - Geheimhaltungsverpflichtung - Handelsregisterauszug (nicht äter als drei Monate) falls zutreffend: - VHB_234_Bieter_Arbeitsgemeinschaft - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe - VHB_235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen (inkl. aller Nachunternehmer und Eignungsleihgeber) Weitere Details können Sie dieser Bekanntmachung unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes --> Eignungskriterien --> Eignung für die Berufsausübung" entnehmen. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern. 4. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG, nach § 21 SchwarzArbG oder nach § 22 LKSG . Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus dem nachfolgenden Datenfeld "Auswahlkriterien" dieser Bekanntmachung ergeben. 5. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen. Alle Bewerber, welche die vorgenannten Eignungskriterien erfüllt haben, werden gemäß der Referenzangaben im Rahmen der Teilnehmerbegrenzungskriterien entsprechend im Punktesystem wie folgt bewertet: 6. Bewertungsmaßstab: 1. Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Wenn die Mindestanforderungen an eine Referenz nicht erfüllt werden, kann die Referenz nicht anerkannt werden. Kann der Bewerber keine Referenz(-en) zum Nachweis aller Mindestanforderungen je Leistungsinhalt vorlegen, kann sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt werden. Weitere Details zu den Mindestanforderungen können Sie dieser Bekanntmachung unter "Bedingungen für die Einreichung eines Angebotes --> Eignungskriterien --> Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" sowie der Eignungsmatrix entnehmen. 2. Darüber hinaus hat der Bewerber Fragen zu beantworten. Es g …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Holzmarktstraße 15-17, 10179 Berlin
Kontakt
einkauf.fg2@bvg.de

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746vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (756 Lose mit Angabe)
682.805 €Zuschlagswert im Median
222.304 € – 2,29 Mio. €mittlere Hälfte, 300 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 19.12.2024
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.01.2025
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 19.12.2024 auf 09.01.2025 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 19.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a96c1d3f-9fb5-4ce0-a3de-8de36b0c5025.