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HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow

Barlachstadt Güstrow · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 20/26-001veröffentlicht 15.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 81 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 53 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

Die Lieferung einer integrierten, modularen Finanzsoftware für die doppische Buchführung auf Basis der geltenden Gesetze und Verordnungen zum kommunalen Haushaltsrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich sind alle anderen einschlägigen Rechtsvorschriften (Abgaben-, Kassenrecht usw.) zu beachten. Die Software soll dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Vorgaben nach EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sind einzuhalten. Die Anforderungen des Informationssicherheitsgesetz-MV müssen vollumfänglich erfüllt werden. Die Datenhaltung erfolgt vor Ort. Es wird ein Gesamtsystem gefordert und alle dazugehörigen Komponenten müssen durch den Anbieter gewartet und auch supportet werden. Es soll eine Verwaltungslizenz erworben werden, die eine beliebige Anzahl an Nutzern zulässt ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Die Durchführung der Datenübernahme aus dem Altsystem CIP- Komunal/KD, wobei es sich hierbei zwingend um eine sogenannte ,,unterjährige Bewegungsdatenübernahme"" handeln muss. Alle Stamm- und Bewegungsdaten müssen in die neue Finanzsoftware überführt werden. Die zum Zeitpunkt der Umstellung noch offenen Jahresabschlüsse müssen in der neuen Software erstellt werden können. Dies gilt auch für die Anlagenbuchhaltung. Referenzen zu erfolgreichen unterjährigen Umstiegen von CIP-Kommunal/KD auf die vom Bieter angebotene Lösung sind anzugeben. Eine Testkonvertierung der zu übernehmenden Daten ist Umfang des Angebotes. Ein Preis für eine vollständige Datenübernahme ab Umstellung auf Doppik (01.01.2012) ist, als Option anzugeben. Die Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung sind durch qualifizierte Schulungen in das neue Verfahren umfassend einzuweisen. Die Schulungsmaßnahmen sollen so umfangreich sein, dass eine qualifizierte Anwendung durch den jeweiligen Nutzerkreis gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass allgemeine PC-Kenntnisse bei den Teilnehmern/innen vorhanden sind. Unterlagen zum Schulungskonzept/-inhalt für den jeweiligen Nutzerkreis sind im Rahmen der Schulungen auszuhändigen. Die Schulungen erfolgen in den Räumen der Barlachstadt Güstrow oder mit Zustimmung Ersatzweise auch Online, die erforderlichen Geräte werden vom Amt gestellt. Der Bieter hat das erforderliche Schulungsequipment im Angebot zu benennen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gesamtpreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesen§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRBYYXY60V#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KSL Kommunalservice GmbH, Chemnitz1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 11.06.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

99vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
364.845 €Zuschlagswert im Median
240.175 € – 501.064 €mittlere Hälfte, 12 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e12a23d9-be17-4f7a-897c-aca3f5ffdae8.