HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow
Barlachstadt Güstrow · Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 20/26-001veröffentlicht 14.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
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- Digitalisierung Schreibpegelbögen der LandeshydrologieLandesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern · GüstrowFrist 19.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Güstrow18273, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 3 Monatenan Barlachstadt Güstrow
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 3 Monatennur elektronisch über evergabe-mv.de
- Öffnung der Angebote 10:15 Uhrvor 3 Monaten
- Bindefrist endetvor 51 Tagen30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Beschreibung des Loses
Die Lieferung einer integrierten, modularen Finanzsoftware für die doppische Buchführung auf Basis der geltenden Gesetze und Verordnungen zum kommunalen Haushaltsrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich sind alle anderen einschlägigen Rechtsvorschriften (Abgaben-, Kassenrecht usw.) zu beachten. Die Software soll dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Vorgaben nach EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sind einzuhalten. Die Anforderungen des Informationssicherheitsgesetz-MV müssen vollumfänglich erfüllt werden. Die Datenhaltung erfolgt vor Ort. Es wird ein Gesamtsystem gefordert und alle dazugehörigen Komponenten müssen durch den Anbieter gewartet und auch supportet werden. Es soll eine Verwaltungslizenz erworben werden, die eine beliebige Anzahl an Nutzern zulässt ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Die Durchführung der Datenübernahme aus dem Altsystem CIP- Komunal/KD, wobei es sich hierbei zwingend um eine sogenannte ,,unterjährige Bewegungsdatenübernahme"" handeln muss. Alle Stamm- und Bewegungsdaten müssen in die neue Finanzsoftware überführt werden. Die zum Zeitpunkt der Umstellung noch offenen Jahresabschlüsse müssen in der neuen Software erstellt werden können. Dies gilt auch für die Anlagenbuchhaltung. Referenzen zu erfolgreichen unterjährigen Umstiegen von CIP-Kommunal/KD auf die vom Bieter angebotene Lösung sind anzugeben. Eine Testkonvertierung der zu übernehmenden Daten ist Umfang des Angebotes. Ein Preis für eine vollständige Datenübernahme ab Umstellung auf Doppik (01.01.2012) ist, als Option anzugeben. Die Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung sind durch qualifizierte Schulungen in das neue Verfahren umfassend einzuweisen. Die Schulungsmaßnahmen sollen so umfangreich sein, dass eine qualifizierte Anwendung durch den jeweiligen Nutzerkreis gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass allgemeine PC-Kenntnisse bei den Teilnehmern/innen vorhanden sind. Unterlagen zum Schulungskonzept/-inhalt für den jeweiligen Nutzerkreis sind im Rahmen der Schulungen auszuhändigen. Die Schulungen erfolgen in den Räumen der Barlachstadt Güstrow oder mit Zustimmung Ersatzweise auch Online, die erforderlichen Geräte werden vom Amt gestellt. Der Bieter hat das erforderliche Schulungsequipment im Angebot zu benennen.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzen von mindestens 5 erfolgreichen Installationen des Fachverfahrens seit 01.01.2023 Referenzen von mindestens 3 Datenübernahmen (Stammdaten und Salden) aus dem Vorsystem CIP-KD seit 01.01.2023 Referenz von mindestens einer erfolgreichen Bewegungsdatenübernahme aus dem Vorsystem CIP KD seit 01.01.2023
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 100.000,00 Euro Deckungssumme je Schadensfall
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-mv.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 30 Tage
- Angebotsöffnung
- 18.08.2026, 10:15 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXRBYYXY6MG#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Markt 1, 18273 Güstrow
- Kontakt
- vergabestelle@
guestrow.de
Bei uns erfasst
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Letzte vergleichbare Vergabe (2026): HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Aareon Deutschland GmbH2 Zuschläge
- GECKO mbH2 Zuschläge
- intecsoft GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5297a9c0-cc59-42e8-b532-23da1a561f99.