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HKA_passiver_Schallschutz_gutachterliche_Bewertung

Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG) · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen BPG_03_2025veröffentlicht 25.12.2025erstmals 25.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 274 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monatebis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 10 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG)
    vor 9 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 9 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    elektronisch.
    vor 9 Monaten
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Hochstrassen Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; hier: Passive Schallschutzmaßnahmen - Gutachterliche Leistung nach den Vorgaben der bereits durchgeführten schalltechnischen Berechnung, Erstellung einer STOB.

Beschreibung des Loses

Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG), ein Dienstleistungsunternehmen der Stadt Ludwigshafen, ist für die Planung und die Bauabwicklung des Großprojektes "Ersatzneubau der Hochstraße Nord B 44" zuständig. Das Vorhaben liegt im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Neugestaltung der Verkehrsführung im Bereich der B 44, der L 523/Rheinuferstraße sowie der verlegten Stadtbahnlinien 6 und 7/8 wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Dieses Gutachten legt - basierend auf den prognostizierten Lärmauswirkungen der geänderten Verkehrswege - fest, welche Gebäude und Gebäudeteile dem Grunde nach einen Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen besitzen. Die dem Planfeststellungsbeschluss beigefügte Tabelle der anspruchsberechtigten Objekte bildet die verbindliche Grundlage der hier beschriebenen Leistungen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die zur vollständigen gutachterlichen Bewertung, zur Erstellung der schallschutztechnischen Objektbeurteilung (STOB) sowie zur Ableitung von Entschädigungsbeträgen erforderlich sind. Der Auftragnehmer hat im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen. Die Aufzählung ist nicht abschließend; sämtliche zur fachgerechten Umsetzung erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit umfasst. - Organisation der Objektbegehungen Kontaktaufnahme mit Eigentümern bzw. Berechtigten. Terminvereinbarung und Abstimmung der Begehungsabläufe. Dokumentation der Terminierungen und Korrespondenzen. Erstellung eines Begehungsplans. - Durchführung der Objektbegehungen Fachgerechte Inaugenscheinnahme der betroffenen Gebäude und Gebäudeteile. Erfassung der bauakustisch relevanten Bauteile (Fenster, Türen, Lüftungen etc.). Prüfung der vorhandenen baulichen Schallschutzsituationen - Anlegen und Fortschreiben einer Eigentümerakte Anlage einer vollständigen Aktenstruktur je Objekt inklusive aller relevanten Dokumente, Messdaten, Begehungsprotokolle und Kommunikationsunterlagen. Verwaltung und kontinuierliche Fortschreibung während des Projektverlaufs. Sicherstellung einer revisionssicheren Dokumentation. - Erstellung einer schallschutztechnischen Objektbeurteilung (STOB) Auswertung der Objektbegehungen und der Grundlagen aus dem Schallschutzgutachten des Planfeststellungsverfahrens. Festlegung der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen je Objekt und Gebäudeteil nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses sowie relevanter technischer Regelwerke (z. B. 16. BImSchV). Darstellung der Maßnahmen in textlicher, tabellarischer und bauteilbezogener Form. Ableitung der schallschutztechnischen Anforderungen (z. B. erforderliche Schalldämmmaße). Zusammenstellung der Ergebnisse in einer prüffähigen STOB. - Berechnung und Festlegung des Entschädigungsbetrages Bewertung der ermittelten passiven Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich der entschädigungsfähigen Kosten. Berechnung der Entschädigungsbeträge gemäß den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sowie den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses. Dokumentation der Berechnungsgrundlagen und Ergebnisse in nachvollziehbarer Form. Erstellung eines prüffähigen Entschädigungsnachweises je Objekt. - Dokumentationspflichten Erstellung einer vollständigen Abschlussdokumentation aller durchgeführten Leistungen als Nachweis für die Planfeststellungsbehörde. Strukturierte Zuordnung aller Unterlagen zu den Eigentümerakten. Bereitstellung der Ergebnisse in digitaler und - sofern gefordert - analoger Form. - Nebenleistungen Teilnahme an projektbezogenen Abstimmungs- und Koordinierungsterminen. Laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber. Erfüllung datenschutzrechtlicher und organisatorischer Vorgaben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsutnerlagen verwiesen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtangebotssumme100 %
Preis
GesamtangebotssummeAngebotssumme brutto gemäß Angebotsschreiben unter Berücksichtiung eines ggfs. gewährten Nachlasses gemäß Angebotsschreiben.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Die Eigen … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblattes LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung zum durschnittlichen spezifischen Jahresnettoumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betraf unter Einschluss des Anteils bei gem … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung zum durschnittlichen spezifischen Jahresnettoumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare Leistungen betraf unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblatts LD 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eingetragen ist, erbracht werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Angebot sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen: Nachweis einer Berufshatfpflichtpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers. Hat der Bieter eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterle … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vom Bieter vorzulegen: Nachweis einer Berufshatfpflichtpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers. Hat der Bieter eine Kopie der Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung der Bieter als Mitglied einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft eintritt. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall von EUR 1,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 500.000,00 Mio. für Sach- und Vermögensschäden aufweisen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens zwei Referenzen vorzulegen, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Jede Referenz muss nachvollziehbar darstellen, dass folgende … ganz lesenMit dem Angebot sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Zur Beurteilung der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens zwei Referenzen vorzulegen, die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Jede Referenz muss nachvollziehbar darstellen, dass folgende Leistungsinhalte erbracht wurden: - schallschutztechnische Objektbeurteilung - Prüfung und Bewertung des Anspruchs auf passiven Schallschutz - Berechnung der hieraus resultierenden Entschädigungszahlungen. Mindestens eine der beiden Referenzen muss sich auf o.g Leistungen innerhalb eines öffentlichen Genehmigungsverfahren beziehen und die dort erforderlichen schalltechnischen Untersuchungen bzw. Bewertungen umfasst haben. Darüber hinaus muss mindestens eine der beiden eingereichten Referenzprojekte nachweislich durch den benannten Projektleiter des Bieters persönlich geleitet bzw. maßgeblich erbracht worden sein. Dies ist vom Bieter durch eine entsprechende Darstellung im Referenznachweis eindeutig kenntlich zu machen. Die Referenzen sind jeweils mit folgenden Angaben einzureichen: - Projektbezeichnung - Auftraggeber/Leistungsempfänger - Leistungszeitraum - Projektumfang sowie Rolle und Verantwortungsbereich des benannten Projektleiters. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
bis zu 5-mal: Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der abnahmereifen Fertigstellung der gesamten vertraglichen Leistungen. Daran ändert auch die Angabe zu den "maximalen Verlängerungen" nichts, handelt es sich bei der Angabe doch nur um eine systembedingte Eintragung, die für die Vertragslaufzeit nicht relevant ist.
Optionen
Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen gelten die Regelungen gemäß § 2 VOL/B.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
06.02.2026, 10:01 Uhr. elektronisch.. Die Öffnung erfolgt elektronisch unter Beachtung der Anforderungen gemäß § 55 VgV. Die elektronische Öffnung kann auch durch einen beratenden Verfahrensbetreuer des Auftraggebers unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips erfolgen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durch … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der damaligen Angebote den Auftrag anzutragen. Im Auftragsfall gilt, dass zur Vorlage von Plänen und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) vom Auftragnehmer die CDE-Plattform Project Networld zu nutzen ist, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung. Damit sich gegebenenfalls entstehende Konflikte bei der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute Adjudikation Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz (Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide Adjudikationen sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über (auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikationen getreten. Der Bieter erklärt sich mit der Teilnahme am Vergabeverfahren sowie der Abgabe seines Angebots ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJM596# Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei d … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJM596# Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

534vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (370 Lose mit Angabe)
121.905 €Zuschlagswert im Median
66.404 € – 280.152 €mittlere Hälfte, 274 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.01.2026 auf 06.02.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 30.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 77ba922d-22c1-40a4-8601-bc1fbff56bd1.