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Hinweis zum Auslaufen der Liniengenehmigung nach § 42 PBefG für die Linie 463 (Schulverkehr Enger)

Kreis Herford · Herford, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen KH_463veröffentlicht 10.04.2025Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monate
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
dtvp.deArt der Einreichung nicht angegeben

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (33 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Kreis Herford weist darauf hin, dass die Liniengenehmigung für die Linie 463 (Schulverkehr Enger) zum 11.07.2025 ausläuft und vorbehaltlich eines Beschlusses der Stadt Enger, die Verkehre als Schülerspezialverkehr sicherzustellen, beabsichtigt ist, für einen Interimszeitraum von einem Jahr einen Verkehrsvertrag in einem EU-weiten Vergabeverfahren zu vergeben, wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag für die Linie 463 genehmigt wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT5L7Q Der Kreis Herford weist mit dieser Bekanntmachung auf das Auslaufen der Liniengenehmigung für die Linie 463 zum 11.07.2025 hin. Für etwaige eigenwirtschaftliche Anträge gilt: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr ist inne … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YBT5L7Q Der Kreis Herford weist mit dieser Bekanntmachung auf das Auslaufen der Liniengenehmigung für die Linie 463 zum 11.07.2025 hin. Für etwaige eigenwirtschaftliche Anträge gilt: Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Information für den von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehr ausgelöst. Der Betrieb der Verkehre ist für die Zeit nach dem 11.07.2025 bis zum letzten Tag vor Beginn der Sommerferien 2026 sicherzustellen. Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für eine fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Verkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten Verkehrsvertrag Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt, die auch für eigenwirtschaftliche Verkehre verbindlich sind. Die Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument "Verkehrliche Anforderungen des Kreises Herford der Linie 463 (Schulverkehr Enger)" zu dieser Vorinformation angegeben. Das Dokument ist unter folgender Internetadresse abrufbar: https://www.mhv-info.de/vergabe/. Darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus dem jeweils geltenden Nahverkehrsplan. Das ergänzende Dokument sowie die jeweils geltende Nahverkehrsplanung enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabinformation angegebenen Vorgaben einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen und die Vorgaben des Nahverkehrsplanes als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG vom Unternehmen, welchen einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellt, verbindlich zugesichert werden und umzusetzen sind. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Bekanntmachung zur Vergabe der Verkehrsleistungen für die Linie 463 bereits vor Ablauf der dreimonatigen Frist erfolgen wird. Dies ist notwendig, um einen rechtzeitigen Betriebsstart gewährleisten zu können. Es ist daher zu beachten, dass das genannte Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung nicht stimmt. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, das tatsächliche Datum der Auftragsbekanntmachung anzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Amtshausstraße 3, 32051 Herford
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d761742-69fe-41c1-ad00-14dc48637db0.