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vergebenEU-weitLieferleistungen

Herstellung und Lieferung von Archivkartonagen in 12 Losen

Deutsche Nationalbibliothek - Bundesunmittelbare Anstalt des Öffentlichen Rechts · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 25/11veröffentlicht 07.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 543 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
13.06.2025 – …
Lose
12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 12 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60322, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Deutsche Nationalbibliothek - Bundesunmittelbare Anstalt des Öffentlichen Rechts
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 15:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    vor 17 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Deutsche Nationalbibliothek hat die Herstellung und Lieferung von Archivkartonagen zu vergeben. Die Leistung ist in 12 Lose aufgeteilt: Los 1 Archivkartons, Los 2 Jurismappen, Los 3 Einschlagmappen, Los 4 Bindemappen, Los 5 Papiermappen, Los 6 CD Boxen, Los 7 Box für Musikalien, Los 8 Archivtaschen, Los 9 Stülpdeckelboxen, Los 10 Vinylplattenboxen, Los 11 Füllmaterial, Los 12 Liegendlagerung. Bieter können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgeben. Die erforderlichen Kapazitäten müssen vorhanden sein.

Gegenstand nach CPV

Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 12 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Herstellung und Lieferung von Archivkartons

Der Archivkarton ist aus Wellpappe in 1,6 - 1,7 mm Stärke herzustellen. Die Farbe des Materials soll außen graublau sein. Er soll aufrecht stehen und der Schieber/Deckel sich nach vorn (in Richtung Regalbediengang) öffnen. Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Materialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500 g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Das Material muss 24 Stunden nassfest sein (Test durch die Auftraggeberin wird an-hand der Muster durchgeführt). Die Deckschicht sollte möglichst durchgefärbt sein. Die Bedarfe für Leipzig sind: 1.01 1.000 Stück 250 x 240 x 80 1.02 3.200 Stück 250 x 240 x 110 1.03 1.000 Stück 330 x 250 x 80 1.04 8.000 Stück 330 x 250 x 110 Die Bedarfe für Frankfurt sind: 1.05 3.000 Stück 330 x 250 x 80 1.06 3.000 Stück 330 x 250 x 110 1.07 2.000 Stück 330 x 250 x 140 1.08 500 Stück 370 x 300 x 110 1.09 2.000 Stück Nur Schieber/Deckel für Archivkarton 320 x 250 x 110 1.10 1.000 Stück Nur Schieber/Deckel für Archivkarton 330 x 250 x 80 Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht über-schreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

––
2
Herstellung und Lieferung von Jurismappen

Die JURIS-Mappen sollen aus hellgrauem oder blauem Archivkarton, mit drei Klappen und einer möglichen Füllhöhe von 30 mm, gefertigt werden. Die Stärke des Kartons beträgt je nach Größe der Mappe ca. 240 bzw. ca. 330 g/m2. Das verwendete Material muss in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig beschaffen sein. Die JURIS-Mappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fle-ckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Die Anlieferung der Mappen erfolgt in gefalztem Zustand. Die Mappen sollen in Kisten in handhabbarer Stückzahl z.B. 50, 100 oder 150 Stück/Kiste verpackt sein. Die Kartons sind außen mit Angaben zum Inhalt zu beschriften. (Maße / Stückzahl) Die Paletten müssen bei Anlieferung mit einer Angabe zum Ladegut versehen sein. Der Bedarf für Leipzig: 2.01 300 Stück 280 x 230 x 30 240 g/m2 2.02 300 Stück 360 x 280 x 30 330 g/m2 2.03 1.000 Stück 335 x 250 x 30 330 g/m2 Der Bedarf für Frankfurt: 2.04 1.000 Stück 210 x 150 x 30 240 g/m2 2.05 1.000 Stück 230 x 225 x 30 240 g/m2 2.06 10.000 Stück 310 x 235 x 30 330 g/m2 Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Liefe-rungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

––
3
Herstellung und Lieferung von Einschlagmappen

Die Einschlagmappe besteht aus einem Stück Archivkarton mit vier Einschlagklappen. Das Material für die Mappen soll aus Archivkarton ca. 330 g/m² und ab einer Höhe von 320 mm Archivkarton ca. 550 g/m² sein. Zur Verstärkung ist auf der Grundfläche eine Wellpappe in ca. 1,7 mm Stärke eingeklebt. Die Mappe muss nach dem Einkleben planliegend sein, darf sich nicht wölben. Die Farbe des Materials soll graublau oder grau sein. Die max. Füllhöhe beträgt 40 mm. Das Material soll ohne großen Kraftaufwand um zu falzen sein. Die Klappen sollen im Abstand von je 5 mm gerillt sein. Diese ermöglichen so einen variablen Füllstand der Mappe von 5 - 40 mm. Die Einschlagmappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Das verwendete Material ist in Archivqualität nach DIN ISO 16245-A und/oder DIN ISO 9706 oder gleichwertig zu beschaffen. Bedarf für Frankfurt: 3.01 500 Stück 250 x 250 x 40 330 g/m² Die Anlieferung erfolgt frei Haus auf die Grundfläche vorgefalzt ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

––
4
Herstellung und Lieferung von Bindemappen

Die Bindemappen bestehen aus zwei stabilen Pappdeckeln. An einem Pappdeckel sind vier Klappen angebracht. Die Mappen können flexibel mit zwei Bändern geschlossen werden. Die Pappdeckel sollen aus 2,3 - 2,7 mm starker Archivpappe und die Klappen aus Karton 330 g/m² bestehen. Alle Klappen müssen mit mindestens einer Rille versehen sein. Diese Rille muss direkt an der Pappkante positioniert sein. Optional können die Klappen mit weiteren Rillen versehen sein. Die Klappen sollen im ungefüllten Zustand der Mappe so breit sein, dass sie 1/3 der Grundfläche in der Breite und Höhe abdecken. Die Farbe der Pappen und des Kartons sollen in einem gedeckten Farbton (grau, blau) sein, nicht weiß. Die Bindemappen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Mappen müssen fleckenfrei sein. Der Karton darf an den Kanten nicht aufgebrochen sein. Alle Seiten müssen bündig abschließen. Bedarf für Leipzig: 4.01 100 Stück 800 x 600 2,5 mm 4.02 100 Stück 1000 x 700 2,5 mm Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

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5
Herstellung und Lieferung von Papiermappen

Die Papiermappen sollen aus Archivpapier 120-130 g/m² in der Farbe Weiß oder Creme gefertigt werden. Sie sollen an 3 Seiten je 10 cm breite Klappen haben. Die Mappen sollen mit einer umlaufenden Rillung für 1 mm Füllhöhe versehen sein. Die Laufrichtung des Materials soll parallel zur Höhe verlaufen. Falls das aus produktionsbedingten Gründen nicht möglich ist, kann sie auch parallel zur Breite verlaufen. Bedarf für Frankfurt: 5.01 300 Stück 600 x 350 120-130 g/m² 5.02 150 Stück 800 x 600 120-130 g/m² 5.03 250 Stück 1100 x 800 120-130 g/m² Die Anlieferung erfolgt frei Haus ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

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6
Herstellung und Lieferung von CD Boxen

Die Archivbox für CDs soll für die stehende Lagerung von CDs geeignet sein. Die formstabile Box besteht aus Wellpappe. Das Material soll ca. 1,6 mm dick sein und über glatte Innenflächen verfügen. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten des Kartons sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Bedarf für Leipzig: 6.01 1000 Stück 235 x 165 x 120 Bedarf für Frankfurt: 6.02 500 Stück 235 x 165 x 120 Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

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7
Herstellung und Lieferung von Box für Musikalien

Die Archivbox soll eine dichtschließende Box, mit Klappdeckel an der Längsseite, sein. Der Klappdeckel ist vorn angeschrägt und wird in einen Einsteckschlitz an der vorderen Seite der Box eingesteckt. Die Ecken des Deckels, die eingesteckt werden, sollen abgerundet sein. An der vorderen Seite der Box soll ein klappbarer Abschnitt von ca. 9,5 cm sein, um die Musikalien besser entnehmen zu können. Darunter befindet sich der Einsteckschlitz für den Deckel. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Bedarf für Leipzig: 7.01 1.000 Stück 375 x 275 x 140 Die Anlieferung erfolgt frei Haus ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm, keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

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8
Herstellung und Lieferung von Archivtaschen

Die Archivtaschen sollen aus weißem Papier in 120 g/m² hergestellt werden. Das Papier sollte eine unstrukturierte Oberfläche aufweisen, aber nicht zu glatt sein. Damit die Taschen nicht in den Boxen beim Öffnen und Schließen rutschen. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen, al-ternativ auch der Qualität ISO 9706, PAT. Die Archivtaschen dürfen nicht scharfkantig sein. Bedarf Frankfurt am Main: 8.01 3.000 Stück 100 x 150 8.02 25.000 Stück 290 x 200 Bedarf Leipzig: 8.03 20.000 Stück 290 x 200 Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht über-schreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

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9
Herstellung und Lieferung von Stülpdeckelboxen

Die Box besteht aus einem Unterteil und einem Deckel. Sie soll aus Wellpappe gefertigt wer-den. Das Unterteil und der Deckel sollen je an 2 gegenüberliegenden Seiten mit doppelter Wandstärke gefertigt werden. Die Deckelhöhe soll 50 mm betragen. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. Die Wellpappe soll 3 mm stark sein. Eine Toleranz von 10 % ist zulässig. Die Farbe des Materials soll außen graublau oder grau sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Materialien müssen ein Gesamtflächengewicht von mindestens 500g/m² +/- 5% (Messtoleranz) bei einer 1,6 mm starken Pappe aufweisen (bei dickeren Pappen entsprechend höher). Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenigen Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Bedarf für Leipzig: 9.01 30 stück 250 x 240 x 220 Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

––
10
Herstellung und Lieferung von Vinylplattenboxen

Die Archivbox soll eine dichtschließende Box, mit Klappdeckel an der Längsseite, sein. Die Deckelhöhe soll etwa 70 mm sein. An der vorderen Seite der Box soll ein vertiefter Eingriff sein, um die Platten besser entnehmen zu können. Das Aufrichten erfolgt durch Falzen, Falten und Stecken – kein Verkleben, keine Verwendung von Metallteilen. Alle Teile der Steckverbindungen müssen mit den Außenflächen der Boxen abschließen. Die Wellpappe soll mindestens 2,5 mm stark sein. Im Karton befindet sich ein Einlegeboden aus Wellpappe zur Erhöhung der Tragfähigkeit. Dieser ist nur lose eingelegt. Aufzunehmendes Gewicht: ca. 7500g. Die Archivboxen dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Nach der Faltung müssen alle Seiten bündig abschließen. Das Aufrichten der Boxen sollte ohne Anleitung, mit wenig Hilfsmitteln in 1 Minute möglich sein. Bedarf für Leipzig: 10.01 500 Stück 355 x 350 x 150 Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

––
11
Herstellung und Lieferung von Füllmaterial

Das Füllmaterial soll aus Wellpappe hergestellt werden. Das Füllmaterial kann aus mehreren Schichten bestehen, welche dauerhaft verklebt sind. Dazu soll ein geeigneter Kleber verwendet werden, kein Selbstklebeband. Sie können auch als Hohlkörper gefertigt werden. Die Farbe des Füllmaterials soll weiß sein. Die Füllmaterialien dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Das verwendete Material muss der Archivqualität nach DIN ISO 16245-A entsprechen. Die Paletten müssen bei Anlieferung mit einer Angabe des Inhaltes versehen sein. Bedarf für Frankfurt am Main: 11.01 1.000 Stück 270 x 80 x 75 1,7 mm 11.02 500 Stück 270 x 150 x 75 1,7 mm Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form ausschließlich auf Europaletten (max. 1.250 x 800 mm; keine Einwegpaletten!). Die Stapelhöhe der Lieferungspakete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

––
12
Herstellung und Lieferung von 12 Liegendlagerung

Der Archivkarton ist aus Wellpappe in 3 mm Stärke herzustellen. Eine Toleranz von 10 % ist zulässig. Dabei ist auf die Richtung der Welle zu achten, um somit eine hohe Stabilität des Kartons zu gewährleisteten. Die Farbe des Materials soll außen graublau oder grau und innen weiß sein. Die Kartons sollen dichtschließend und stabil sein. Die Böden dürfen bei voller Belastung nicht durchhängen. Es sollen jeweils 2 Kartons übereinander gelagert werden. Die Archivkartons dürfen nicht scharfkantig sein. Die Oberflächen der Wellpappe müssen fleckenfrei sein. Die Wellpappe darf beim Aufrichten der Kartons nicht aufbrechen. Bedarf Frankfurt am Main: 12.01 1.000 Stück 300 x 600 x 100 12.02 3.025 Stück 400 x 600 x 100 Die Anlieferung erfolgt frei Haus in flachliegender Form. Die Stapelhöhe der Lieferungspa-kete darf 180 cm, inklusive Palette, sowie die seitlichen Randabmessungen der Palette nicht überschreiten. Das Gewicht einer Palette darf max. 450 kg sein.

––

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
13.05.2025, 15:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn 53123
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des § 160 GWB ff.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
13.05.2025, 15:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn 53123
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmung des § 160 GWB ff.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
13.05.2025, 15:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn 53123
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmung des § 160 GWB ff.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Lose 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.06.2025
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
13.05.2025, 15:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Bundes, Bonn 53123
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmung des § 160 GWB ff.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 446 (Tanks, Sammelbehälter und Container; Heizkörper und Heizkessel für Zentralheizungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75f35393-5751-4af9-a97b-fdf91d01f024.