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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 1 - Standardspielscheine Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 2 - Sonderspielscheine

LOTTO Hamburg GmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen VL-260104veröffentlicht 02.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 8 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
733 Tsd. €
Laufzeit
18.11.2026 – …
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22297, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 37 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 9 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 9 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    in 10 Tagen
  6. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Beschreibung

LOS 1: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Standardspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Standardspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Standardspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.

LOS 2: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Sonderspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Sonderspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Sonderspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1: Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen - Standardspielscheine

LOS 1: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Standardspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Standardspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Standardspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.

–488.000 €
2
LOS 2: Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen - Sonderspielscheine

LOS 2: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Sonderspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Sonderspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Sonderspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.

–245.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot. Der Gesamtangebotspreis wird über das „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden gelb und weiß markierten Positionen in dem Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ vom Bieter einzutragen, wobei für die Ermittlung des Gesamtangebotspreises nur die Preise in den gelb markierten Positionen herangezogen werden. Die weiß markierten Positionen stellen Optionen dar, die nur im Ausnahmefall herangezogen werden sollen, wenn beispielsweise von einer geschätzten Auflagengröße und Menge (gelb markiert) abgewichen werden soll, d. h. anstatt einer eigentlich vorgesehenen Auflagengröße eine andere Auflagengröße (weiß markiert) beauftragt werden soll. Der Gesamtangebotspreis ist der Gesamtpreis brutto des Angebotes, der sich aus dem Gesamtpreis netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer errechnet. Der Gesamtpreis netto ergibt sich aus der Addition aller Gesamtpreise in netto (Gesamtpreise über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren) aller gelb markierten Preispositionen. Die Gesamtpreise über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren in netto pro Position ergeben sich aus den jeweiligen Einzelpreisen in netto multipliziert mit den in der Spalte „geschätzte Menge der abgerufenen Auflagengröße während der gesamten Vertragslaufzeit von 4 Jahren“ festgelegten Mengenangaben. Die von der LOTTO Hamburg GmbH ausschließlich zum Zwecke der Wertung angenommenen geschätzten Mengen für die im Angebot vorgesehenen Leistungen können dem Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1“) entnommen werden. Diese sind farblich gelb markiert.

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zur Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“. Dort sind vom Bieter Angaben zur Eintragung im Handelsregister oder eines vergleichbaren Registers vorzunehmen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ und „Verpflichtun … ganz lesenZur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ und „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer - LOS 1“. Dort ist vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielescheinen in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ sowie im Dokument „Verp … ganz lesenZur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft dienen die Angaben in dem Dokument „Eignungsangaben - LOS 1“ sowie ggf. im Falle einer Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ sowie im Dokument „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer - LOS 1“. Dort ist vom Bieter bzw. ggf. vom Eignungsverleiher darzustellen, dass er die Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen, wie von der LOTTO Hamburg GmbH, gem. Dokument „Leistungsbeschreibung - LOS 1“, erbringen kann. Die durch die Bieter ausgeführten Referenzen sollen die technische und berufliche Eignung des Bieters zur Erfüllung der im Dokument „Leistungsbeschreibung - LOS 1“ geforderten Leistungen belegen. Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist anzugeben, welche Referenzprojekte von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. vom Bieter und dem eignungsleihgebenden Unterauftragnehmer durchgeführt wurden. Hierzu sind die Dokumente „Eignungsangaben - LOS 1“ und „Eignungsangaben der Nachunternehmer (Eignungsleihe) - LOS 1“ sowie „Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer - LOS 1“ zu verwenden. Der Bieter benennt zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare, die nicht älter als 2023 sind und den ausgeschriebenen Leistungen möglichst nahekommen. Vergleichbar sind Referenzen mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (siehe Dokument „Leistungsbeschreibung – LOS 1“), wenn sie die Herstellung von Spielscheinen für Glücksspiele und den Transport dieser an unterschiedliche Standorte zum Gegenstand hatten. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat zu den jeweiligen Referenzen anzugeben, durch wen (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft, Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe) das Referenzprojekt ausgeführt worden ist. Ferner ist der Auftraggeber mit vollständigem Namen und Anschrift zu benennen. Er hat zudem die Branche, die ausgeführten Leistungen unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgaben zur Vergleichbarkeit zu beschreiben und den Leistungszeitraum sowie das Auftragsvolumen anzugeben. Sofern das Auftragsvolumen einer Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und dem Auftraggeber unterliegen sollte, kann der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft das Auftragsvolumen umschreiben und beispielsweise mit einem „fünf-stelliger Gesamtbetrag“ oder ca. Angaben ausführen. Der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ggf. der Eignungsverleiher hat zudem die Erklärung abzugeben, dass die Lieferanten und Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen und in Wort und Schrift verstehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Ver … ganz lesenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.11.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für die Laufzeit von einem Jahr fest abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr … ganz lesenDer Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für die Laufzeit von einem Jahr fest abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um ein weiteres Jahr. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien gekündigt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um noch ein weiteres Jahr. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung ohne dass er einer Kündigungserklärung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
30.10.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
LOTTO Hamburg GmbH, Überseering 4, 22297 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag … ganz lesenDie LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
LOS 1: Die während der jeweiligen Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge der von mir/uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Ziffer 4 Abs. 2 der „Leistungsbeschreibung - LOS 1“. Für die LOTTO Hamburg GmbH besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schät … ganz lesenLOS 1: Die während der jeweiligen Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge der von mir/uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Ziffer 4 Abs. 2 der „Leistungsbeschreibung - LOS 1“. Für die LOTTO Hamburg GmbH besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung anhand des Bedarfs in der Vergangenheit. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresmenge durchgängig gedruckt werden kann. Eine Abnahmeverpflichtung besteht für LOTTO Hamburg nicht. LOTTO Hamburg behält sich vor, die angegebenen Mengen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ein Mindestbestellwert ist nicht vereinbart. Die maximal aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ergeben sich in Anlehnung an das Preisangebot des Auftragnehmers aus dem Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ wie folgt: Der im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ in der lfd. Nr. 40 angegebene Gesamtpreis in €/netto bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des Netto-Gesamtpreises des Dokumentes „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ können Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Regelungen der vorstehenden Sätze tangieren nicht die Verbindlichkeit der Preisangaben des Auftragnehmers im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“. Während der Vertragslaufzeit kann es erforderlich werden, dass andere Auflagengrößen (weiß unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“) anstatt der geschätzten Auflagengröße (gelb unterlegt im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“) aufgrund des Bedarfes von LOTTO Hamburg abgerufen werden müssen. Daher sind die entsprechenden Preise ebenfalls im Preisblatt aufzuführen. Da derzeit nicht abgesehen werden kann, ob überhaupt und in welchem Vertragsjahr diese Auflagengrößen abgerufen werden, wird die jeweilige geschätzte Menge mit 1 im Dokument „Preisblatt - LOS 1 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 1)“ angegeben. LOS 2: Die während der jeweiligen Vertragslaufzeit abrufbare Höchstmenge der von mir/uns zu erbringen-den Leistungen ergibt sich aus Ziffer 4 Abs. 2 der „Leistungsbeschreibung - LOS 2“. Für die LOTTO Hamburg GmbH besteht keine Abnahmeverpflichtung. Bei den Mengenangaben handelt es sich um eine Schätzung anhand des Bedarfs in der Vergangenheit. Grundsätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in Ziffer 3 dieser Leistungsbeschreibung angegebenen Jahresmenge durchgängig gedruckt werden kann. Eine Abnahmeverpflichtung besteht für LOTTO Hamburg nicht. LOTTO Hamburg behält sich vor, die angegebenen Mengen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Ein Mindestbestellwert ist nicht vereinbart. Die maximal aus dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit ergeben sich in Anlehnung an das Preisangebot des Auftragnehmers aus dem Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ wie folgt: Der im Dokument „Preisblatt - LOS 2 (ANLAGE 1 zur Leistungsbeschreibung LOS 2)“ in der lfd. Nr. 21 angegebene Gesamtpreis in €/netto bezieht sich auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung. Die LOTTO Hamburg GmbH geht davon aus, dass auf Grund künftiger Anforderungen und unvorhergesehener Umstände ein zusätzlicher Bedarf entstehen könnte. Bis zu einem hypothetischen Maximalauftragswert von 200% des Netto-Gesamtpreises des Dokumentes „Prei …

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15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c45ed13e-afc0-4615-b749-82df8f364e8e.