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Heinrich-Böll-Schule, Sanitäranlagen

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt · Hofheim am Taunus, Hessen

Aktenzeichen HBS-107-410veröffentlicht 27.10.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 955 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Sanitär, Heizung und Lüftung in Hessen (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
301 Tsd. €
Laufzeit
19 Monate29.05.2024 – 18.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (88 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (97 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 18.12.2025
    vor 29 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Einzelnen sind folgende Arbeiten zu verrichten: Abwasser ca. 410 m Abwasserrohr Anbindung an Grundleitungen Frischwasser ca. 410 m Trinkwasserrohr Regenwasser Regenwassertrennstation mit Druckerhöhunganlage und Zubringerpumpe Sanitärobjekte ca. 31 Waschtische mit elektr. Armaturen ca. 20 Toiletten ca. 12 Urinale ca. 5 Ausgussbecken Dämmung Dämmung der Rohrleitungen

Beschreibung des Loses

Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der Heinrich-Böll-Schule, Schulstraße 100 in Hattersheim am Main. Es handelt sich um einen Schulerweiterungsbau im innerstädtischen Umfeld bzw. Stadtrand. Der Schulerweiterungsbau entsteht auf einem sich in Betrieb befindlichen Schulgelände. Versorgungsanlagen Die Liegenschaft befindet sich auf dem Gelände der Heinrich-Böll-Schule, aus diesem Grund sind hier sowohl Abwasserkanäle im Trennsystem, Trinkwasserleitungen und Wärmeversorgungsleitungen als Nahwärmenetz von einer bestehenden Wärmeerzeugungsanlage vorhanden. Der Neubau wird über die auf dem Grundstück vorhandenen bzw. öffentlichen Netze erschlossen. Entwässerung Regenentwässerung Der Niederschlag auf den Dachflächen wird außen liegende Regenfallrohre auf der Fassade über Wirbelstromfilter in Zisternen eingeleitet. Das gesammelte Regenwasser wird zur WC-Spülung und Gartenbewässerung genutzt. Der Überlauf der Zisterne erfolgt über Regenwasserversickerung auf dem Grundstück. Die Abläufe und Rinnen für die Regenentwässerung werden in der Außenanlagenplanung berücksichtigt, die Dachentwässerung im Hochbau und die Planung der Grundleitungen in der Haustechnik. Schmutzwasser - unbelastet Schmutzwasser aus den sanitären Anlagen und Technikräumen wird in das öffentliche Kanalnetz in der Schulstraße angeschlossen. Verbraucher Abwasser-Anlagen Die Fall- und Anschlussleitungen mit Brandschutzklassifizierung innerhalb des Gebäudes werden als schallgedämmte SML-Rohrleitungen verlegt. Für Anschlussleitungen ohne Brandschutzklassifizierung im Gebäude werden heißwasserbeständige und dauerhaft schwer entflammbare HT PPs Rohrsysteme verwendet. Entlüftungsleitungen in den oberen Geschossen werden mit alukaschierter Mineralwolle und in sichtbaren Bereichen zusätzlich mit einer Ummantelung gegen Schwitzwasser isoliert. Für im Außenbereich verlegte Entwässerungsleitungen werden Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung eingesetzt, im Schwerlastbereich (SLW 60) Hochlastkanalrohre mit hoher Ringsteifigkeit > 10 kN/m² (durch MPA-Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt). Wasserversorgung Trinkwasser Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt aus dem Trinkwassernetz der Stadt Hattersheim, ein Anschluss ist in der Hausmeistergarage vorbereitet, die Hauseinführung erfolgt im Raum "Wasser/ Heizung" im Erdgeschoss. Von hier aus werden die WC-Anlagen im Erdgeschoss sowie die Teeküchen in den Geschossen und die Waschtische in den Klassenräumen versorgt. Trinkwarmwasser Die Warm-Wasserversorgung erfolgt dezentral, hierdurch kann auf Warmwasser- und Zirkulationsleitungen sowie Pumpen verzichtet werden. Die Trinkwarmwasserbereitung für die Teeküchen und das barrierefreie WC erfolgt über Durchlauferhitzer, sonstige WC-Räume erhalten keinen Warmwasser-Anschluss. Grauwasser Für die Versorgung der WC-Spülung mit Brauchwasser wird der Einbau einer Zisterne vorgesehen. Die Zisternen Anlage ist so groß wie möglich dimensioniert und wird zwischen der Hausmeistergarage und dem Neubau untergebracht, die Brauchwasseranlage wird in der Hausmeistergarage installiert. Ein Brauchwasserabgang ist für die Versorgung der WCs in der Hausmeistergarage vorbereitet. Die Zisterne wird mit der Grundleitungsmontage gesetzt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
niedrigster PreisGewichtung (dezimal, genau) 1Zuschlagskriterium

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
29.05.2024
Vertragsende
18.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren n … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y375TV4#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
THIELE Heizung und Sanitär GmbH & Co KG, Gießen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
Kontakt
vergabe_projekte@mtk.org

Bei uns erfasst

267Bekanntmachungen
123Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.170vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (960 Lose mit Angabe)
350.571 €Zuschlagswert im Median
152.554 € – 743.681 €mittlere Hälfte, 522 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.03.2024

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