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Haufwerke Sportplatz Bad-Münstereifel

Stadt Bad Münstereifel · Bad Münstereifel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-VgV-002-M44veröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 228 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat18.05.2026 – 30.06.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel muss als Folge des Flutereignisses vom 14.07.2021 die Straßen Wege und Plätze innerhalb der Kernstadt erneuern. Hierzu wurde Aushubmaterial aufgenommen und auf dem Gelände des Sportplatzes zwischengelagert. Das Bodenmaterial wurde chemisch-analytisch untersucht und muss nun aufgenommen und entsprechend dem Gutachten entsorgt werden. Ein Haufwerk (Haufwerk 45) ist gemäß Bodengutachten als mit Asbest verunreinigtes Bodenmaterial einzustufen und gesondert nach den einschlägigen arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften zu behandeln und zu entsorgen. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27 Mai 2025. Auf die geltende Förderrichtlinie Wiederaufbau wird ausdrücklich hingewiesen.

Beschreibung des Loses

Ausgeführte Untersuchungen: Chemische analytische Untersuchung gem. EBV vom 09.04.2025 Zusätzlich wurde an im Haufwerk 45 angetroffenen Plattenbruchstücken der Asbestverdacht bestätigt. Bereits ausgeführte Leistungen: Bodenmaterial liegt in Haufwerken auf dem Sportplatz. Einige Haufwerke wurden bereits zwischen Analyse und der vorliegenden Ausschreibung aufgenommen und abgefahren. Die Ausschreibung beinhaltet daher nur noch die vorhandenen Haufwerke.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.05.2026
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWF9# Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten: Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die elektronisch über das Vergabeportal https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de eingereicht wurden. Angebot … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYWF9# Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten: Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die elektronisch über das Vergabeportal https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de eingereicht wurden. Angebote in Schriftform (postalisch oder Fax) werden nicht akzeptiert und sind von der Wertung ausgeschlossen. Bitte hinterlegen Sie Ihr Angebot ausschließlich im Register Angebote. Beim Hinterlegen Ihres Angebotes im Register Kommunikation muss Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden. Bieterfragen richten Sie nur über das Vergabeportal (Kommunikation) an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bad Münstereifel. Bieterfragen sind rechtzeitig, spätestens aber so zu stellen, dass der Auftraggeber diese sechs Tage vor Submissionstermin beantworten kann. Die Beantwortung später eingegangener Bieteranfragen liegt im Ermessen der Zentralen Vergabestelle. Eine Ausfüllhilfe für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Eine solche können Sie sich auch als pdf-Datei herunterladen, auf unserer Homepage unter: www.bad-muenstereifel.de/wirtschaft/vergaben-ausschreibungen/ Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Dienstleistung mit den Mitteln der Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird. Auf die geltende Förderrichtlinie Wiederaufbau wird ausdrücklich hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Schneider Erdbau GmbH, Mechernich-Harzheim8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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65vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (84 Lose mit Angabe)
647.574 €Zuschlagswert im Median
374.476 € – 1,07 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.03.2026
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 24.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 34a47a75-2095-45d6-b3c6-585f03bb18dd.