Hardware für hybride Videokonferenzen
IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen DP31-202600080veröffentlicht 01.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 17
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 17Angebot auf bis zu 17, Zuschlag höchstens 17 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kiel24114, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 201850 %
- Leistungsbewertung gemäß Bewertungsmatrix50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 51 Tagenan IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 37 Tagennur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Heute
- Bindefrist endetin 23 Tagen60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Konferenz-, Präsentations- und Medientechnik einschließlich Erbringung losbezogener hiermit verbundener Dienstleistungen zum Zweck der Durchführung von Videokonferenzen im Rahmen hybrider Gremiensitzungen kommunaler Abrufberechtigter in Schleswig-Holstein
Gegenstand nach CPV
Lose17 Lose · Angebot auf bis zu 17 · Zuschlag höchstens 17 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vor-Ort-Beratung Region Nord Region Nord: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg | 36 Monate | – |
| 2 | Vor-Ort-Beratung Region Mitte Region Mitte: Kreis Dithmarschen, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Steinburg, Stadt Kiel, Stadt Neumünster | 36 Monate | – |
| 3 | Vor-Ort-Beratung Region Süd Region Süd: Kreis Ostholstein, Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Stadt Lübeck | 36 Monate | – |
| 4 | Fest verbaute Projektionsleinwände Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation von fest installierten Projektionsleinwänden für Räume für kommunale Sitzungen (Besprechungs-räume, Sitzungssäle oder ähnliche) und Service. Die Leistungen umfassen insbesondere: • Aufmaß vor Ort • Lieferung der Leinwände einschließlich sämtlicher Befestigungsmaterialien • Demontage und Entsorgung von Altleinwänden (im Einzelfall) • Montage und betriebsfertige Installation • elektrische Anbindung bei Motorsteuerung • Funktionsprüfung • Einweisung des Auftraggebers (bei einziehbaren Leinwänden) • Übergabe der Dokumentation • Entsorgung von Verpackungsmaterial Die Installation erfolgt in der Regel in Bestandsgebäuden während des laufenden Betriebs. In Einzelfällen erfolgt die Installation im Rahmen einer Neugestaltung eines Sitzungs- oder Be-sprechungsraumes. | 36 Monate | – |
| 5 | Mobile Projektionsleinwände Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Projektleinwänden einschließlich Transporttaschen für den flexiblen Einsatz in kommunalen Sitzungs-, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen. Die Leinwände werden für wechselnde Einsatzorte innerhalb kommunaler Liegenschaften verwendet und müssen von einer Person transportiert, aufgebaut und betrieben werden können. Die Lieferung umfasst: • Mobile Projektionsleinwand • Stand- bzw. Tragesystem • Transport- und Schutztasche • Bedienungsanleitung • Garantienachweise • Lieferung an den Erfüllungsort | 36 Monate | – |
| 6 | Ultra-mobile Medien- und Präsentationssysteme Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung eines vollständig integrierten, ultra-mobilen Medienwagens zur Durchführung von: • Ratssitzungen • Ausschusssitzungen • Hybriden Gremiensitzungen • Hybriden Bürgerversammlungen Die Bedienung erfolgt durch wechselnde Nutzende ohne besondere medientechnische Kenntnisse. Die Lösung muss als kompakte All-in-one-Einheit ausgeführt sein und sämtliche Komponenten zur Bild-, Ton- und Sprachübertragung beinhalten. | 36 Monate | – |
| 7 | Fest installierte Deckenprojektoren (Beamer) Gegenstand dieses Loses sind sämtliche Leistungen zur betriebsbereiten Übergabe eines fest installierten Projektionssystems bestehend aus Deckenprojektor(en), Deckenhalterung(en), Signalübertragung, Steuerungstechnik, Verkabelung sowie sämtlichem für den Betrieb erforderlichen Zubehör einschließlich Planung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Einweisung und Dokumentation sowie Service. Das System dient der Darstellung von Präsentationen, Sitzungsunterlagen, Videokonferenzen, Livestreams und sonstigen medialen Inhalten in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs- und Konferenzräumen. | 36 Monate | – |
| 8 | Mobile Projektoren (Beamer) Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler Projektionssysteme (Beamer) einschließlich Transportzubehör, Anschlusskabeln und aller für den Betrieb erforderlichen Komponenten sowie Service. Die Geräte dienen der flexiblen Nutzung in Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen zur Darstellung von Präsentationen, Sitzungsunterlagen, Videokonferenzen und multimedialen Inhalten. Die Projektoren müssen ohne feste Installation an unterschiedlichen Standorten innerhalb der Verwaltung einsetzbar sein. | 36 Monate | – |
| 9 | Smartboards (Interaktive All-in-one Collaboration Boards) Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe interaktiver All-in-one Collaboration Boards mit integriertem Touchdisplay, Whiteboard-Funktion, Videokonferenztechnik, Lautsprechersystem, Mikrofonarray und Bildschirmfreigabe sowie Service. Die Systeme dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen sowie der gemeinsamen Bearbeitung von Dokumenten, Präsentationen und Sitzungs-unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Montage, Konfiguration, Inbetriebnahme, Dokumentation, Schulung und Support. | 36 Monate | – |
| 10 | Fest installierte Beschallung Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Einmessung eines fest installierten Beschallungssystems für die Sprachübertragung in Gremien-, Ausschuss- und Besprechungsräume sowie Service. Das System dient der Unterstützung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen und ist für einen dauerhaften Betrieb in kommunalen Sitzungsräumen ausgelegt. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Vor-Ort-Termin zur Bestandsaufnahme, Fachplanung, Verkabelung, Montage, Konfiguration, Dokumentation, Einweisung und Service. | 36 Monate | – |
| 11 | Mobile Konferenzlautsprecher Gegenstand dieses Loses ist die Lieferung von mobilen Konferenzlautsprechern (Speakerphones/Soundbar) zur Nutzung in Sitzungs-, Besprechungs- und Gremienräumen sowie Service. Die Geräte dienen der Durchführung von Präsenz-, Hybrid- und Videokonferenzen mit mehreren Teilnehmern und müssen mit gängigen Konferenzplattformen kompatibel sein. | 36 Monate | – |
| 12 | Konferenzmikrofone Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines drahtlosen digitalen Konferenzmikrofonsystems für Rats-, Ausschuss-, Bei-rats- und Gremiensitzungen. Das System besteht aus Mitglieds- und Präsidiumssprechstellen einschließlich Schwanenhalsmikrofonen, integrierten Lautsprechern, Akkusystemen, Ladeinfrastruktur, Steuerungseinheit, Zubehör sowie sämtlichen für den Betrieb erforderlichen Komponenten. Das System muss für Präsenzsitzungen, hybride Sitzungen, Livestreams, Aufzeichnungen sowie die Anbindung an Videokonferenzsysteme geeignet sein. Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Lieferung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Einweisung, Dokumentation und Service. | 36 Monate | – |
| 13 | Handmikrofone mit Ständer Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Aufbau, Inbetriebnahme und betriebsbereite Übergabe eines professionellen drahtlosen Handmikrofonsystems einschließlich Mikrofonständern, Ladeeinrichtungen, Funkempfängern, Zubehör und aller zur Nutzung erforderlichen Komponenten. Das System dient der Sprachübertragung bei Rats-, Ausschuss-, Beirats-, Besprechungs- und Hybridveranstaltungen sowie öffentlichen Sitzungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche zur betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen einschließlich Lieferung, Aufbau, Konfiguration, Frequenzplanung, Einmessung, Dokumentation und Einweisung sowie Service. | 36 Monate | – |
| 14 | PTZ-Raumkamerasysteme Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebs-bereite Übergabe von professionellen PTZ-Raumkameras (Pan-Tilt-Zoom) zur Nutzung in Be-sprechungs-, Konferenz-, Ausschuss- und Ratssälen. Die Kameras dienen der hochwertigen Videoerfassung von Sitzungen, Besprechungen, Videokonferenzen, Livestreams und hybriden Veranstaltungen. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche Leistungen einschließlich Planung, Vor-Ort-Aufmaß, Lieferung, Montage, Verkabelung, Konfiguration, Inbetriebnahme, Dokumentation und Einweisung sowie Service. | 36 Monate | – |
| 15 | Mobile 360-Grad-Konferenzkamerasysteme Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe mobiler intelligenter Konferenzkamerasysteme für Rats-, Ausschuss-, Besprechungs-, Schulungs- und Konferenzräume sowie Service. Die Systeme müssen eine vollumfängliche Audio- und Videoerfassung von Präsenzteilnehmenden ermöglichen und für hybride Sitzungen sowie Videokonferenzen geeignet sein. Die Systeme bestehen mindestens aus: • Kamerasystem • Mikrofonarray • Lautsprechersystem • Netzteil • Anschlusskabeln • Transportzubehör (Transporttasche oder Transportkoffer) • erforderlicher Software | 36 Monate | – |
| 16 | Frontale Videokonferenzkamerasysteme (Videobars) Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme und betriebs-bereite Übergabe von frontalen Videokonferenzkamerasystemen (Videobars) für Besprechungs-, Konferenz-, Ausschuss-, Schulungs- und Gremienräume sowie Service. Die Systeme müssen Kamera, Mikrofonarray und Lautsprechersystem in einem Gerät integrieren und für hybride Sitzungen, Videokonferenzen, digitale Zusammenarbeit und Präsentationen geeignet sein. Die Systeme sind insbesondere für die Montage an oder unter interaktiven Displays, Smartboards oder Großbildschirmen vorgesehen. Der Auftragnehmer übernimmt Lieferung, Dokumentation und Support. | 36 Monate | – |
| 17 | Zubehör für Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik Gegenstand dieses Loses sind Lieferung, Einrichtung und betriebsbereite Übergabe von Zubehörkomponenten für die Medien-, Präsentations- und Konferenztechnik sowie Service. Die Komponenten dienen der Signalübertragung, Anbindung mobiler Endgeräte, Erweiterung von Präsentationssystemen sowie der Verwaltung mehrerer Signalquellen innerhalb von Besprechungs-, Schulungs-, Konferenz- und Gremienräumen. Der Auftragnehmer liefert sämtliche Zubehörkomponenten einschließlich notwendiger Adapter, Anschlussleitungen und Dokumentationen. | 36 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Einfache Richtwertmethode gem. UfAB 2018Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der sog. einfachen Richtwertmethode (UfAB 2018). Nach der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: Z=L/P. In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode folgende Bedeutung: Z entspricht der Zuschlags-/Bewertungszahl, also dem Leistungs-Preisverhältnis des Angebots. L entspricht dem (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Bewertungsmatrix (d.h. Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen qualitativen Unterkriterien unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung). P entspricht dem Preis für die angebotene Leistung, also dem Gesamtpreis gem. Preisblatt. Das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl (Z) erhält den Zuschlag. Maßgeblich für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Bruttopreis.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß BewertungsmatrixBewertung des Beratungskonzepts: Der Bieter hat darzustellen, wie er eine abrufberechtigte Kommune bei der bedarfsgerechten Auswahl, Dimensionierung und Integration der für hybride Gremiensitzungen erforderlichen Hardware berät. Das Konzept darf einen Umfang von zwölf DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Ta-bellen nicht überschreiten. Allgemeine Unternehmensdarstellungen, Produktwerbung und die bloße Wiederholung der Leistungsbeschreibung werden nicht bewertet. Es wurden 5 Bewertungskriterien und insgesamt 20 Unterkriterien festgelegt. Alle Unterkriterien werden gleichgewichtet und entsprechen somit 5% der Punkte; es können je Unterkriterium ungewichtet 0, 250 oder 500 Punkte erreicht werden. Insgesamt können so nach Gewichtung 500 Gesamtpunkte erreicht werden, wobei mindestens die Hälfte zu erreichen ist. Je nach Anzahl der Unterkriterien pro Bewertungskriterium ergeben sich folgende Bewertungsanteile: 1. Vorbereitung, Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung (20%): 4 Unterkriterien 2. Entwicklung und Begründung der technischen Lösung (30%): 6 Unterkriterien 3. Berücksichtigung der räumlichen und kommunalen Rahmenbedingungen (20%): 4 Unterkriterien 4. Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Empfehlung (15%): 3 Unterkriterien 5. Dokumentation und Qualitätssicherung (15%): 3 Unterkriterien
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schaden … ganz lesenkürzer
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für Ihr Unternehmen keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Klars … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für Ihr Unternehmen keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleich-wertig besitzt. Bei Bietergemeinschaften u … ganz lesenkürzer
Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleich-wertig besitzt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn • Beratungsleistungen hinsichtlich geeigneten Einsatzes von Medientechnik in öffentlichen Sitzungsräumen, Rats- oder Kreistagssälen, Verwaltungsgebäuden, Bildungseinrichtungen oder vergleichbaren Einrichtungen oder Räumen erbracht worden sind. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und • wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Einseitige Verlängerungsoption um einmalig 12 Monate für den Auftraggeber
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderun … ganz lesenkürzer
Leistung: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inter … ganz lesenkürzer
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Fortsetzung zu Leistungsbewertung
- Hinweis
Informationen zur Registrierung: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen B … ganz lesenkürzer
Informationen zur Registrierung: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Teil A Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunter-lagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Teil A Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Höchstwert: Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 in jedem Los maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen.
Lose 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schaden … ganz lesenkürzer
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für Ihr Unternehmen keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Klars … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: - Erklärung, dass für Ihr Unternehmen keine der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die vorgegebene Eigenerklärung ist abzugeben.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung … ganz lesenkürzer
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist je Referenz eine ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen (für Benennung von drei Referenzaufträgen insgesamt also dreimal). Ein Referenzauftrag ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn er den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technische Komplexität, Auftraggeberstruktur) im Wesentlichen entspricht. Dies trifft zu, wenn: • mit dem Los vergleichbare Lieferleistungen erbracht wurden • und von den hiermit verbundenen Dienstleistungen (Montage, Installation, Einrichtung, Konfiguration, Beratung, Planung, Einweisungen, Wartung, Service, Dokumentation, Garantie- und Gewährleistung) mindestens sechs Leistungen erbracht wurden • und der Auftragswert mindestens 5.000,00 Euro netto betrug. Ein Referenzauftrag gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn er nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seitdem für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht worden sind und • wenn der Auftrag planmäßig verlaufen und insbesondere nicht vorzeitig beendet worden ist. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Die Auftraggeberin und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Einseitige Verlängerungsoption um einmalig 12 Monate für den Auftraggeber
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderun … ganz lesenkürzer
Leistung: Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Gemäß § 128 Abs. 2 GWB gelten zusätzliche Ausführungsbedingungen. Bieter müssen mit Angebotsabgabe verbindliche Verpflichtungserklärungen abgeben, die die Einhaltung dieser Anforderungen im Zuschlagsfall garantieren. Zusätzliche Anforderungen an AN: • deutsche Sprache bei der Durchführung, • keine Anwendung/Verbreitung der „Technologie von L. Ron Hubbard“, • keine Übertragung personenbezogener Daten des AG auf Basis des US Privacy Shield in die USA, auch nicht durch Unterauftragnehmer, • Vertraulichkeitserklärungen, • Erklärungen zum LkSG, • Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, • Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Inter … ganz lesenkürzer
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4640 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Informationen zur Registrierung: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen B … ganz lesenkürzer
Informationen zur Registrierung: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite zum Download zur Verfügung (https://vergabeverfahren.dataport.de). Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Teil A Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Offene Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ist ein streng formalisiertes Verfahren. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Abschnitten 1, 2 und 7 der VgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VgV, die uneingeschränkt gelten. Die in Teil A – Allgemeiner Teil (Bewerbungsbedingungen) genannten Normen sind jeweils mit einem Hyperlink versehen, über den Bieter die jeweilige Norm online aufrufen können. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Links funktionieren oder die verlinkten Webseiten die Normen in der aktuell geltenden Fassung darstellen. Es gelten die genannten Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Angebotes berücksichtigt, kann das Angebot gemäß § 57 VgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bieter Fehler, Unklarheiten, Widersprüche oder Ähnliches in den Vergabeunter-lagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Teil A Ziffer 4.1.2). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass mit dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Höchstwert: Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 in jedem Los maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird dieser Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Rahmenvertrag fristlos zu kündigen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) AöR
- Anschrift
- Deliusstraße 10, 24114 Kiel
- Website
- itvsh.de
- Kontakt
- dataportvergabestelle@
dataport.de
Bei uns erfasst
- ITV.SH Software für hybride Sitzungen (Software-as-a-Service)11.08.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 01.10.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 01.10.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b620a611-d587-4da1-90a3-11779974625e.