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Hämostaseologie-Analyse-Systeme

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen VGS # 08/2024veröffentlicht 20.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 668 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Dresden01307, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von drei identischen Hämostaseologie-Analyse-Systemen für das Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Auftraggebers. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: zeitweise Überlassung der Systeme; Lieferung und Abholung der Systeme; betriebsbereite Aufstellung / Installation der Systeme, Inbetriebnahme; Anbindung der Systeme an das Laborinformationssystem des Auftraggebers; Einweisung und Schulung der bzw. für die beim Auftraggeber tätigen Nutzer*innen / Anwender*innen; Vollservice; Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Systeme sowie für die Erstellung der Analysen / Befunde und Kontrollmessungen benötigten Reagenzien, Kontroll-, Kalibrations- und Verbrauchsmaterialien sowie sonstigen Artikeln für die vereinbarten Parameter.

Beschreibung des Loses

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von drei identischen Hämostaseologie-Analyse-Systemen für das Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Auftraggebers. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: zeitweise Überlassung der Systeme; Lieferung und Abholung der Systeme; betriebsbereite Aufstellung / Installation der Systeme, Inbetriebnahme; Anbindung der Systeme an das Laborinformationssystem des Auftraggebers; Einweisung und Schulung der bzw. für die beim Auftraggeber tätigen Nutzer*innen / Anwender*innen; Vollservice; Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Systeme sowie für die Erstellung der Analysen / Befunde und Kontrollmessungen benötigten Reagenzien, Kontroll-, Kalibrations- und Verbrauchsmaterialien sowie sonstigen Artikeln für die vereinbarten Parameter (Rahmenvertrag über die Belieferung des Auftraggebers mit sämtlichen für den Betrieb der Systeme sowie für die Erstellung der Analysen / Befunde und Kontrollmessungen benötigten Reagenzien, Kontroll-, Kalibrations- und Verbrauchsmaterialien sowie sonstigen Artikeln für die vereinbarten Parameter). Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %
Preis
Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt II. 6) "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Qualität
Unterkriterien zum Zuschlagskriterium "Qualität": Technischer Wert (Wichtung: 70), Umstellungsaufwand (Wichtung: 30). Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt II. 6) "Bewertung der Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages (Nutzungszeitraum) beginnt mit der erfolgreichen Übergabe nach Betriebsbereitschaft und erfolgreichem Funktionstest aller Systeme und endet mit Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Mieter / Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag ein … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrages (Nutzungszeitraum) beginnt mit der erfolgreichen Übergabe nach Betriebsbereitschaft und erfolgreichem Funktionstest aller Systeme und endet mit Ablauf von 48 Monaten, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der Mieter / Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einseitig um 12 Monate zu verlängern, indem er die Verlängerung schriftlich erklärt und diese Erklärung dem Vermieter / Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende zugeht. Der Vermieter / Auftragnehmer hat auf die Vertragsverlängerung keinen Anspruch.
Optionen
optionale Parameter (gemäß Vergabeunterlage "Anlage 3 - "optionale Parameter""); Vertragsverlängerungsoption (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt III. 2.9.) "Vertragslaufzeit und Kündigung"); Option: Innovationen / Weiterentwicklungen (vgl. Vergabeu … ganz lesenoptionale Parameter (gemäß Vergabeunterlage "Anlage 3 - "optionale Parameter""); Vertragsverlängerungsoption (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt III. 2.9.) "Vertragslaufzeit und Kündigung"); Option: Innovationen / Weiterentwicklungen (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt III. 2.10.) "Option: Innovationen / Weiterentwicklungen"); Option: Folge-Schulung (vgl. Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt IV. "Preiszusammenstellung")
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sa … ganz lesenEs handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Überprüfungsstelle (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen) gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) Der Antrag ist unzulässig (siehe § 160 Abs. 3 GWB), soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 20.03.2025)).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW595F Bei dem unter Punkt "Wert / Geschätzter Höchstwert der Rahmenvereinbarung in diesem Verfahren ohne MwSt. / Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieses Verfahrens ohne MwSt." angegebenen Wert von 1,00 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
STAGO DEUTSCHLAND GmbH, Düsseldorf1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Kontakt
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de

Bei uns erfasst

130Bekanntmachungen
47Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
487.395 €Zuschlagswert im Median
396.586 € – 723.500 €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen (5 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 03.01.2025 auf 08.01.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 03.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9117930c-efcf-41d4-a503-43a25efebc52.