Gutachterliche Untersuchung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Castroper Veranstaltungshallen
Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 60-2025-18veröffentlicht 19.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 121 Tsd. €
- Laufzeit
- 9 Monate
- 01.10.2025 – 30.06.2026
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 121 Tsd. €
- Laufzeit
- 9 Monate01.10.2025 – 30.06.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Castrop-Rauxel44575, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Honorarangebot45 %
- Umsatz5 %
- Anzahl der Berufsträger10 %
- Referenzen40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.06.2026
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Sanierung der Forumsgebäude, bestehend aus der Stadthalle, der Europahalle, dem dazwischenliegenden Restaurantbereich und einem Baukörper der in drei Abschnitte gegliedert ist und als verbindendes Element dient. Sowohl die Stadthalle als auch die Europahalle besitzen ein freitragendes Hängedach. Die Dachform folgt dabei dem Verlauf der zwischen Stahlbetonpylonen gespannten Stahlseile. Der Stadtmittelpunkt wurde zwischen 1971 und 1976 erbaut. Aufgrund seiner Historie steht das Gebäudeensemble unter Denkmalschutz. Benötigt wird ein umfassendes Sanierungskonzept zur weiteren Entscheidungsfindung.
Beschreibung des Loses
Seit der Errichtung der Gebäude wurden keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, sodass ein Sanierungsstau über die letzten 50 Jahre hinweg zu verzeichnen ist. Es wurden lediglich Instandhaltungsmaßnahmen ergriffen. Aufgrund des Baujahres ist davon auszugehen, dass eine umfassende Schadstoffsanierung erforderlich ist. Aufgabe dieses Gutachtens ist es, die Bausubstanz und Technik der Gebäude zu analysieren, den kurz- und mittelfristigen Sanierungsaufwand unter energetischen, bautechnischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten zu ermitteln, ein Sanierungskonzept zu entwerfen und finanziell zu bewerten. Das Ziel ist mit den Ergebnissen des Gutachtens eine belastbare Basis für die Sanierungsplanung zu entwickeln. Weiteres Ziel ist es, den Finanzbedarf für diese Umgestaltung und Sanierung der Gebäude für die nächsten Jahre zu eruieren. Ein Bestandteil des Sanierungskonzepts umfasst die Bestandsaufnahme und Bauteilfeststellung, einschließlich der Dokumentation der thermischen sowie haustechnischen Gebäudequalität. Dieser Teil soll auf Basis einer Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt werden. Die Betrachtung soll nach Gebäudeteilen gegliedert werden. Die vorhandenen Bestandszeichnungen der Gebäude liegen in den Formaten PDF und DWG (2D) vor und sollen im Rahmen der Begehung überprüft und aktualisiert werden. Laut Brandschutzkonzept vom 12.02.2021 bestehen Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung, die einen Bauantrag erforderlich machen. Die zuvor genannten Bestandsunterlagen sind gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Castrop-Rauxel zu einem genehmigungsfähigen Antrag auszuarbeiten und die weiteren vorzulegenden Unterlagen (Berechnungen, Brandschutzkonzept etc.) zu ergänzen. Das Ziel des Sanierungskonzepts besteht darin, eine umfassende Zustandsfeststellung der Gebäude zu erstellen und darauf basierend erforderliche Baumaßnahmen zu definieren. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen sollen bewertet und in eine Prioritätenreihenfolge gebracht werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird ein Sanierungsziel formuliert, welches die Grundlage für die Entwicklung einer erfolgreichen Sanierungsstrategie bildet. Dabei ist unter Berücksichtigung der neuesten Standards sowie der angestrebten Klimaneutralität ein Energiestandard gemäß KfW40 für das gesamte Gebäude anzustreben. Die Gebäude sind gemäß der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) als mehrgeschossige Versammlungsstätten klassifiziert. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen müssen den Vorgaben des bestehenden Brandschutzkonzepts entsprechen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen gemäß den Anforderungen des Brandschutzkonzepts erforderlich sind. Diese sind im Sanierungskonzept entsprechend zu berücksichtigen und einzubinden. Neben den bautechnischen Maßnahmen sollen auch die derzeit installierten elektrischen Anlagen detailliert beschrieben und die erforderlichen haustechnischen Sanierungsmaß-nahmen analysiert werden. Im Rahmen dieser Betrachtung ist zudem zu prüfen, inwieweit die Integration erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung realisiert werden kann. Darüber hinaus sollen sinnvolle Bauabschnitte und Sanierungsschritte definiert sowie ein realistischer Ausführungszeitrahmen festgelegt werden. Dabei wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche Planung und Umsetzung gelegt. Für die erforderlichen Maßnahmen sind die Investitionskosten zu ermitteln und in einer übersichtlichen Kostenaufstellung darzustellen.
Gegenstand nach CPV
- 71319000Gutachterische TätigkeitHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- HonorarangebotDie Bewertung erfolgt rechnerisch wie folgt: Der günstigste Anbieter bekommt 5 Punkte. Anschließend wird die prozentuale Abweichung der Angebote vom Mindestangebot ermittelt. Der ermittelte Wert wird prozentual von der maximalen Punktzahl abgezogen. Die erreichte Punktzahl wird zur maximalen Punktzahl ins Verhältnis gesetzt. Das führt zu den Wertungspunkten.
- Preis
- UmsatzIn den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein Mindestumsatz von im Durchschnitt 100.000,00 Euro netto p. a. erwirtschaftet worden sein, davon mindestens im Durchschnitt 50.000,00 Euro netto p. a. mit Leistungen "Erstellung von Sanierungskonzepten" erwirtschaftet worden sein. Ein über den o.g. Mindestumsatz hinausgehender durchschnittlicher Umsatz mit Leistungen über die "Erstellung von Sanierungskonzepten" wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Summe des Umsatzes aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft: ab 50.000 ,- EUR (netto) = 0 Punkte ab 100.000 ,- EUR (netto) = 1 Punkt ab 150.000 ,- EUR (netto) = 2 Punkte ab 200.000 ,- EUR (netto) = 3 Punkte ab 250.000 ,- EUR (netto) = 4 Punkte ab 300.000 ,- EUR (netto) = 5 Punkte
- Qualität
- Anzahl der BerufsträgerEs müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und aktuell im Durch-schnitt mindestens fünf Berufsträger aus den Bereichen die unter Punkt 4.2 aufgeführt sind, als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein. Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende durchschnittliche Anzahl an Berufsträgern wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Berufsträger aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft: Anzahl Berufsträger: 5 = 0 Punkte Anzahl Berufsträger: 6 = 1 Punkt Anzahl Berufsträger: 7 = 2 Punkte Anzahl Berufsträger: 8 = 3 Punkte Anzahl Berufsträger: 9 = 4 Punkte Anzahl Berufsträger ab 10 = 5 Punkte
- Qualität
- ReferenzenDie Bewerber haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei Referenzprojekt einer vergleichbaren Leistung einzureichen. Eine über die oben genannte Mindestanzahl hinausgehende Anzahl an Referenzprojekten, die jeweils die Mindestanforderungen nach 4.4 erfüllen und somit als vergleichbar gelten, wird wie folgt bewertet. Berücksichtigt wird die Anzahl der Referenzen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft: Anzahl Referenzen: 2 = 0 Punkte Anzahl Referenzen: 3 = 1 Punkt Anzahl Referenzen: 4 = 2 Punkte Anzahl Referenzen: 5 = 3 Punkte Anzahl Referenzen: 6 = 4 Punkte Anzahl Referenzen ab 7 = 5 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 30.06.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGD3S4
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Stöbe Architekten GmbH & Co. KG, Düsseldorf | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
- Website
- castrop-rauxel.de
- Kontakt
- vergabestelle@
castrop-rauxel.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Auftragsänderung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ccefaad-6fd0-4e4c-94b6-03a3f8241de0.