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Auftragsänderung 1: Gutachterliche Untersuchung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Castroper Veranstaltungshallen

Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 60-2025-18veröffentlicht 29.01.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 466 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate01.10.2025 – 30.06.2026
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Sanierung der Forumsgebäude, bestehend aus der Stadthalle, der Europahalle, dem dazwischenliegenden Restaurantbereich und einem Baukörper der in drei Abschnitte gegliedert ist und als verbindendes Element dient. Sowohl die Stadthalle als auch die Europahalle besitzen ein freitragendes Hängedach. Die Dachform folgt dabei dem Verlauf der zwischen Stahlbetonpylonen gespannten Stahlseile. Der Stadtmittelpunkt wurde zwischen 1971 und 1976 erbaut. Aufgrund seiner Historie steht das Gebäudeensemble unter Denkmalschutz. Benötigt wird ein umfassendes Sanierungskonzept zur weiteren Entscheidungsfindung.

Beschreibung des Loses

Seit der Errichtung der Gebäude wurden keine grundlegenden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, sodass ein Sanierungsstau über die letzten 50 Jahre hinweg zu verzeichnen ist. Es wurden lediglich Instandhaltungsmaßnahmen ergriffen. Aufgrund des Baujahres ist davon auszugehen, dass eine umfassende Schadstoffsanierung erforderlich ist. Aufgabe dieses Gutachtens ist es, die Bausubstanz und Technik der Gebäude zu analysieren, den kurz- und mittelfristigen Sanierungsaufwand unter energetischen, bautechnischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten zu ermitteln, ein Sanierungskonzept zu entwerfen und finanziell zu bewerten. Das Ziel ist mit den Ergebnissen des Gutachtens eine belastbare Basis für die Sanierungsplanung zu entwickeln. Weiteres Ziel ist es, den Finanzbedarf für diese Umgestaltung und Sanierung der Gebäude für die nächsten Jahre zu eruieren. Ein Bestandteil des Sanierungskonzepts umfasst die Bestandsaufnahme und Bauteilfeststellung, einschließlich der Dokumentation der thermischen sowie haustechnischen Gebäudequalität. Dieser Teil soll auf Basis einer Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt werden. Die Betrachtung soll nach Gebäudeteilen gegliedert werden. Die vorhandenen Bestandszeichnungen der Gebäude liegen in den Formaten PDF und DWG (2D) vor und sollen im Rahmen der Begehung überprüft und aktualisiert werden. Laut Brandschutzkonzept vom 12.02.2021 bestehen Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung, die einen Bauantrag erforderlich machen. Die zuvor genannten Bestandsunterlagen sind gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Castrop-Rauxel zu einem genehmigungsfähigen Antrag auszuarbeiten und die weiteren vorzulegenden Unterlagen (Berechnungen, Brandschutzkonzept etc.) zu ergänzen. Das Ziel des Sanierungskonzepts besteht darin, eine umfassende Zustandsfeststellung der Gebäude zu erstellen und darauf basierend erforderliche Baumaßnahmen zu definieren. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen sollen bewertet und in eine Prioritätenreihenfolge gebracht werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird ein Sanierungsziel formuliert, welches die Grundlage für die Entwicklung einer erfolgreichen Sanierungsstrategie bildet. Dabei ist unter Berücksichtigung der neuesten Standards sowie der angestrebten Klimaneutralität ein Energiestandard gemäß KfW40 für das gesamte Gebäude anzustreben. Die Gebäude sind gemäß der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) als mehrgeschossige Versammlungsstätten klassifiziert. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen müssen den Vorgaben des bestehenden Brandschutzkonzepts entsprechen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen gemäß den Anforderungen des Brandschutzkonzepts erforderlich sind. Diese sind im Sanierungskonzept entsprechend zu berücksichtigen und einzubinden. Neben den bautechnischen Maßnahmen sollen auch die derzeit installierten elektrischen Anlagen detailliert beschrieben und die erforderlichen haustechnischen Sanierungsmaß-nahmen analysiert werden. Im Rahmen dieser Betrachtung ist zudem zu prüfen, inwieweit die Integration erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung realisiert werden kann. Darüber hinaus sollen sinnvolle Bauabschnitte und Sanierungsschritte definiert sowie ein realistischer Ausführungszeitrahmen festgelegt werden. Dabei wird besonderer Wert auf eine wirtschaftliche Planung und Umsetzung gelegt. Für die erforderlichen Maßnahmen sind die Investitionskosten zu ermitteln und in einer übersichtlichen Kostenaufstellung darzustellen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben -Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft- auch für Buchstaben b) - c)) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlus … ganz lesenLeistung: Unterlagen, die mit dem Angebot, auszufüllen, zu erklären und einzureichen sind: -Angebotsschreiben -Eigenerklärungen a) zur Eignung (auch für alle Unterauftragnehmer, Eignungsleihende und Mitglieder einer Bietergemeinschaft- auch für Buchstaben b) - c)) b) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen c) zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland - RUS-Sanktionen -Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners -ggf. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe -ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft -Leistungsbeschreibung Anlage 1 - Angebots- und Preisblatt inkl. vollständiger Preis- und Referenzangaben (wird nicht nachgefordert!) -Exposés zu angegebenen Referenzen -Darstellung der Berufserfahrung der Projektleitung sowie der Stellvertretung -Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung -Versicherungsnachweis, vorzulegen bei Auftragserteilung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDU7N#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Auftragsänderung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 29.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8217338a-ba33-4956-8da7-08abe089efe8.