Grundinstandsetzung Behördenzentrum, Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin, Sanierung Außenwände UG, VE0301, VOEK 599-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 599-24veröffentlicht 15.08.2025erstmals 15.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 69 Monate
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 69 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 13 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) Columbiadamm 1-7c, Platz der Luftbrücke 1-3, Mehringdamm 129 und Schwiebusser Straße 129a-d in 12101 Berlin liegt im Stadtbezirk Tempelhof. Das Gesamtgebäude besteht aus elf miteinander verbundenen Bauteilen. Alle Bauteile verfügen über vier oberirdische Geschosse, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss sowie ein bis teilw. zwei Untergeschoss(e). Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke wurde als Verwaltungskomplex zusammen mit dem benachbarten Flughafen Tempelhof nach den Plänen von Ernst Sagebiel für das Reichsluftfahrtministerium als sogenannter „Sonderbau“ in vier Bauabschnitten errichtet. Die Gebäude bilden ein Halbrund um den heute als „Platz der Luftbrücke“ bezeichneten Platz, der den Knotenpunkt der Ost-West- und Nord-Süd-Magistralen von Berlin bildet. Die Bauzeit des Behördenzentrums erstreckt sich ursprünglich auf die Jahre 1937 bis 1944. Nach 1945 wurden umfassende Reparaturen von Kriegsschäden, u.a. an Dächer und Fassaden durchgeführt. Die Bauteile VIII, IX und X wurden um 1955 einem umfassenden Neuaufbau unterzogen. Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) steht unter Denkmalschutz und ist in die Denkmalliste Berlin, eingetragen (Eintragung am 06.04.1995, OBJ-Dok.-Nr. 09055092, Liste Tempelhof-Schöneberg).
Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) wird im Rahmen einer umfassenden konstruktiven, anlagenseitigen, energetischen und nutzungsspezifischen Grundinstandsetzung zugeführt.
Bestandteil der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sind die Instandsetzung- und Abdichtung von bestehenden Außenwänden und Lichtschächten. Folgende Leistungen sind auszuführen: − Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten für alle Leistungsbereiche − Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, geböscht − Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Grabenverbau − Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Verbau − Baubegleitende Kampfmittelsondierungen − Abbruch von maroden Lichtschächten − Abbruch von Lichtschachtabdeckungen − Entfernen von Beschichtungen und Putzoberflächen an Außenwänden und Lichtschächten − Beton- und Mauerwerkssanierung an Außenwänden und Lichtschächten − Abdichtungsarbeiten an Außenwänden und Lichtschächten − Montage neuer Lichtschächte als Beton-FT − Einbau neuer Abdeckungen der Lichtschächte in versch. Ausführungsvarianten − Einbau Entrauchungshauben − Dämm- und Putzarbeiten Außenwände und Wände Lichtschächte − Verfüllarbeiten
Umfang / Mengen: - ca. 8.600 m³ Erdaushub - ca. 530 m² Trägerbohlwandfläche - ca. 6.530 m² Wandflächen (Außenwände + Lichtschachtwände) Instandsetzungs-, Abdichtungsarbeiten und Putzarbeiten - 24 Stück neue Lichtschächte Betonfertigteile - ca. 1.165m² Dämmarbeiten Die Ausführung erfolgt entsprechend der Darstellung in den zeichnerischen Unterlagen der sonstigen Anlagen und detaillierten Angaben aus dem Leistungsverzeichnis. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in einzelnen Abschnitten, siehe Anlage „ZTV_Sanierung_AW_UG_VE0301_VOEK 599-24“. Das Projekt erfolgt unter dem Aspekt Nachhaltiges Bauen und wird nach BNB Zertifiziert. Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2031.
Gegenstand nach CPV
- 45000000BauarbeitenHauptgegenstand
- 45113000Baustelleneinrichtung
- 45262100Gerüstarbeiten
- 45112000Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
- 45262310Stahlbetonarbeiten
- 45262522Mauerwerksarbeiten
- 45262330Betonreparaturarbeiten
- 45262670Metallbauarbeiten
- 45261420Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
- 45410000Putzarbeiten
- 45321000Wärmedämmarbeiten
- 90523100Beseitigung von Waffen und Munition
- 45111100Abbrucharbeiten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 1. PreisMaßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) aus der Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung.
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderungen an die berufliche und technische Leistungsfähigkeit: Folgende Eignungsnachweise sind dem Angebot beizufügen: 1. Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 der vorgesehenen aufsichtsführenden Arbeitskräfte (mindestens ein gültiger Nachweis) 2. Sachkundenachweis nach DGUV-Regel 101 … ganz lesenkürzer
Mindestanforderungen an die berufliche und technische Leistungsfähigkeit: Folgende Eignungsnachweise sind dem Angebot beizufügen: 1. Sachkundenachweis nach TRGS 519, Anlage 3 der vorgesehenen aufsichtsführenden Arbeitskräfte (mindestens ein gültiger Nachweis) 2. Sachkundenachweis nach DGUV-Regel 101-004, Anhang 6B bzw. Fachkunde gemäß TRGS 524, Anlage 2B (mindestens ein gültiger Nachweis) 3. Beförderungserlaubnis nach KrWG § 54 4. Ausgefülltes tabellarisches Entsorgungskonzept (Vordruck) 5. Nachweis qualifizierte Führungskraft / Fachbauleiter in der Betoninstandsetzung nach DAfStb-Richtlinie 6. SIVV-Bescheinigung (mindestens ein gültiger Nachweis) Aufgrund der Teilleistung "baubegleitende Kampfmittelräumung" sind folgende Eignungsnachweise mit dem Angebot einzureichen: a) Erlaubnisschein nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) b) Mindestens ein gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG c) Mindestens ein gültiger Befähigungsschein der verantwortlichen Person nach § 19 SprengG- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Haftpflichtversicherungen mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten für a) die Berufs-/Betriebshaftpflichversicherung bei Perso … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Haftpflichtversicherungen mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert) abzuschließen und für die Dauer des Vertrages aufrecht zu halten für a) die Berufs-/Betriebshaftpflichversicherung bei Personenschäden in Höhe von 3.000.000,00 Euro und Sachschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro b) die Haftpflichtversicherung „Baubegleitende Kampfmittelräumung“ für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1.000.000,00 Euro c) die Haftpflichtversicherung zur wirtschaftlichen Absicherung der Arbeitnehmer: eine zusätzliche Unfallversicherung für den Todesfall in Höhe von mindestens 75.000,00 Euro und für den Fall der Vollinvalidität von mindestens 150.000,00 Euro Für die Eigenerklärungen ist der beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Versicherungen inkl. KMR“ zu verwenden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von and … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ VHB 124, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Für die Angebote, die in die engere Wahl gelangen, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 69 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Bauablaufplanung stellt ein Konzept des Ablaufs dar. Die Arbeiten erfolgen in den angegebenen Zeitfenstern. Einzelne Abschnitte können auch, bei vorhandener Baufreiheit und vorhandenen Kapazitäten des Auftragnehmers, parallel erfolgen. Eine Änderung der Au … ganz lesenkürzer
Die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Bauablaufplanung stellt ein Konzept des Ablaufs dar. Die Arbeiten erfolgen in den angegebenen Zeitfenstern. Einzelne Abschnitte können auch, bei vorhandener Baufreiheit und vorhandenen Kapazitäten des Auftragnehmers, parallel erfolgen. Eine Änderung der Ausführungsreihenfolge der jeweiligen Abschnitte ist ebenfalls möglich. Im Zuge der Bauvorbereitung und technischen Planung des Auftragnehmers ist ein Detailterminplan durch den Auftragnehmer zu erstellen. Für die im Bauablaufplan beauftragten Leistungen innerhalb der sechs Bauabschnitte gelten die vertraglichen Bestimmungen bis zur Erfüllung sämtlicher Leistungen fort. Die Ausführung der Leistungen des AN orientieren sich an dem jeweiligen Ausführungszeitraum der Maßnahmen. Die derzeit prognostizierten Ausführungszeiträume ergeben sich aus der Anlage „ZTV_Sanierung_AW_UG_VE0301_VOEK 599-24“. Voraussichtliche Bauzeit: 2026-2031. Die Option kommt im Falle der Änderung im zeitlichen Ablauf der prognostizierten Bauablaufplanung zum Tragen (§ 22 VOB/A EU Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit), der Bauablaufplan ist insofern nicht verbindlich.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.10.2025, 09:01 Uhr. Es sind keine Teilnehmer zur Öffnung zugelassen.
- Sicherheiten
- verlangt: Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) ist in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, so … ganz lesenkürzer
Leistung: Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber die Anlage „Ergänzende Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bewerber zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibung, die Anlagen und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibung, die Anlagen und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# (1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# (1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 25.09.2025. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. (9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden …- Hinweis
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotssch … ganz lesenkürzer
(1) Die Bewerbungsunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. (2) Der Vordruck „Angebotsschreiben“ (VHB 213) ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert, einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie der Vordruck FB 234"Bietergemeinschaft" in gleicher Form einzureichen. (3) Das Angebot ist in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe der Angebote auf der e-Vergabe-Plattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. (4) Bitte geben Sie Ihr Angebot über die e-Vergabeplattform www.evergabe-online.de unter Verwendung des Moduls „Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum ab. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, sind nicht zugelassen, weil sie nicht die Anforderung der Verschlüsselung erfüllen. Angebote per Post, Email und Fax sind nicht zugelassen. (5) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Auflistung in der Anlage FB 216 „Verzeichnis vorzulegender Unterlagen“ sind zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin zur Frist des Eingangs der Angebote vorzulegen. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist von sechs Kalendertagen nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. (6) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vor Abgabe des Angebotes zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren. (7) Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bewerberfragen), die ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen sind, endet am 25.09.2025. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. (8) Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und im Angebotsschreiben aufgeführt sind. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. (9) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- Bernemann GmbH9 Zuschläge
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- Amand Bau NRW GmbH & Co. KG7 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 07.10.2025 auf 23.10.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 07.10.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung db8f573b-bda6-46ec-8533-030d6c5eb572.