Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Grund- und Sozialbetreuung in vier Losen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2025-0309veröffentlicht 12.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 4 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.12.2025 – 31.05.2026
Lose
4
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65189, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2026
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Grund- und Sozialbetreuung an mehreren Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen - verteilt auf 4 Lose

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Grund- und Sozialbetreuung am Standort Darmstadt (Starkenburgkaserne)

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten, - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung, - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag, - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks, - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen, - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit, -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes.

6 Monate–
2
Grund- und Sozialbetreuung am Standort Darmstadt (Kelley Barracks)

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten, - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung, - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag, - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks, - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen, - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit, -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes.

6 Monate–
3
Grund- und Sozialbetreuung am Standort Fuldatal Rothwesten

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: -Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten, - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel, Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), - Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Hausmeistertätigkeiten, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einer Person zu besetzen und in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit zwei Personen zu besetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind im Umfang von 8 Stunden pro Tag drei Personen in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Frauen-, Jugend-, Kindertreffpunkte und Kinderbetreuung, - Beratung und Integrationsschulungen für den Alltag, - Angebote zum Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache insbesondere für Kinder im schulpflichtigen Alter, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks, - Unterstützung der Koordination von und Teilnehmerakquise an Sprachkursen, - Mitarbeit an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, - Enge Kooperation und Abstimmung mit Standortverantwortlichen und Landessozialarbeit, -Die Erfüllung der Aufgaben des Sozialkonzeptes.

6 Monate–
4
Grund- und Sozialbetreuung am Standort Alsfeld

Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen, die hohen Qualitätsstandards gemäß dem neuesten Stand in dem Wirtschaftszweig sowie den Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere den Spezifikationen der Ausschreibung und den Bedingungen des Angebots, entsprechen. Die speziellen Leistungspflichten gliedern sich in Grundbetreuung und in Sozialbetreuung. Im Rahmen der Grundbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Ausgabe und Einzug von Dokumenten (Laufzettel,Hausausweise etc.), - Sicherstellung der fristgerechten Weitergabe von Informationen an die Flüchtlinge, - Das Betreiben der Schlüsselverwaltung für den Standort, einschließlich Dokumentation und eines evtl. künftigen Schließsystems, - Koordination der Dolmetschereinsätze, - Die Mitwirkung an der Organisation von Transporten und Zuführung der in dem Standort untergebrachten Flüchtlinge zu Terminen, - Die Organisation bei internen und externen Verlegungen sowie das Wecken und die Begleitungen von Flüchtlingen innerhalb des Standortes. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat dabei erforderliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vorzuhalten, die körperlich beeinträchtigte bzw. pflegebedürftige Personen bei Bedarf bei der Fortbewegung innerhalb des Standortes und in angrenzende Verwaltungseinheiten unterstützen (z. B. Führung und Begleitung von sehbehinderten und körperlich eingeschränkten Personen, Schieben von Rollstühlen), - Ausgabe/Verteilung von Verpflegung in Form von Essenspaketen oder Warmhaltbehältnissen (zum Beispiel für Kranke und Pflegebedürftige sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden und bei Verlegungen), -Ausgabe/Verteilung/Einsammeln der Wäsche von kranken und pflegebedürftigen Flüchtlingen sowie für Flüchtlinge, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Versorgung (erforderliche Besorgungen) für Flüchtlinge übernehmen, die sich in Separierungsbereichen befinden, - Bei Zimmerkontrollen die technischen Störungen sowie den allgemeinen Zustand in den Unterkünften erfassen und erforderliche Störungsmeldungen täglich weiterleiten, - Technische, bauliche und sonstige Störungen zu melden, welche den Dienstbetrieb beeinträchtigen oder eine Gefährdung darstellen, - Zimmerräumungen, - Einleitung von Erstmaßnahmen zur Sicherung von Gefahrenstellen und Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundbetreuung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, nachfolgende Informationsschalter nach Vorgabe des Auftraggebers vor Ort einzurichten. - Der allgemeine Informationsschalter ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr mit drei Personen zu besetzen. In der Zeit von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr ist eine weitere Person einzusetzen. - Zur Durchführung der Scans bzw. der Erfassung von ausgegebenen Mahlzeiten, Betreuung des Magazins und der gemeinnützigen Tätigkeiten etc. sind montags bis freitags zwei Personen im Umfang von je 8 Stunden in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr zu stellen. Im Rahmen der Sozialbetreuung hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Leistungen anzubieten und zu betreuen: - Hilfe in persönlichen Angelegenheiten, - Strukturierung des Alltags durch Sport- und Freizeitaktivitäten, Kinderbetreuung, - Beratung zu gesellschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedin gungen für den Alltag, - Konfliktprävention und Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung, - Gewinnung, Einsatz und fachliche Unterstützung von Ehrenamtlichen und Aufbau eines Netzwerks.

6 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.05.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1European Homecare GmbH, Essen2
2European Homecare GmbH, Essen2
3European Homecare GmbH, Essen3
4European Homecare GmbH, Essen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

78vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (97 Lose mit Angabe)
354.955 €Zuschlagswert im Median
193.112 € – 792.521 €mittlere Hälfte, 28 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21f03967-dfe8-4cd8-a9db-cd43b7fab6de.